Mein freund ist vor fast zwei jahren aus seiner alten wohnung ausgezogen und nun ist von dieser wohnung eine betriebskostenabrechnugn über rund 150 euro gekommen ... Die frage ist jetzt ob das überhaupt zulässig ist weil es schon so lange her ist...
und ob wor sie bezahlen müssen ,oder dagegen vorgehen sollten
nicht ganz richtig: der Vermieter hat 12 Monate Zeit. Wenn die Abrechnungperiode beispielsweise vom 1.6.08 bis 31.05.09 geht, dann muss er die Abrechnung bis spätestens 31.05.10 zugestellt haben und nicht erst bis 31.12.2010. Die 12 Monate Frist dürfen auch bei Abrechnungszeiträumen, die nicht genau über ein Kalenderjahr greifen, nicht überschritten werden.
Mal angenommen der Abrechnungszeitraum geht vom 1.11.08 bis 31.10.09, dann wäre die Abrechnung noch rechtzeitig zugegangen (sofern er in diesem Zeitraum überhaupt noch dort gewohnt hat) Solch ein Abrechnungszeitraum ist dann aber doch eher selten.
@Janni87: Danke für die Korrektur, das ist richtig. Die 12-Monatsfrist beginnt mit dem Ende des Abrechnungszeitraums.