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Betriebskostenabbechnung

Frage von carpdiem carpdiem

Mein freund ist vor fast zwei jahren aus seiner alten wohnung ausgezogen und nun ist von dieser wohnung eine betriebskostenabrechnugn über rund 150 euro gekommen ... Die frage ist jetzt ob das überhaupt zulässig ist weil es schon so lange her ist...

und ob wor sie bezahlen müssen ,oder dagegen vorgehen sollten

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Antworten (2)

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    Antwort von ERGO2010 ERGO2010

    http://www.finanztip.de/recht/immobilien/betriebskosten-im-mietrecht.htm
    Hier kannst du alles Wesentliche zu den Betriebskosten lesen. Viel Erfolg.

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    Antwort von FordPrefect FordPrefect

    Entscheidend ist die Abrechnungsperiode, denn die ist nicht immer gleich dem Kalenderjahr. Endete die Abrechnungsperiode im Frühjahr oder Sommer 2009, dann verjährt der Anspruch des Vermieters erst am Ende des darauffolgenden Kalenderjahres (also am 31.12.2010), auch wenn Dein Freund im Herbst 2008 bereits ausgezogen wäre. Insofern muss zunächst geprüft werden, was auf der NK-Abrechnung genau steht.

    Kommentar von Janni87 Janni87Janni87

    nicht ganz richtig: der Vermieter hat 12 Monate Zeit. Wenn die Abrechnungperiode beispielsweise vom 1.6.08 bis 31.05.09 geht, dann muss er die Abrechnung bis spätestens 31.05.10 zugestellt haben und nicht erst bis 31.12.2010. Die 12 Monate Frist dürfen auch bei Abrechnungszeiträumen, die nicht genau über ein Kalenderjahr greifen, nicht überschritten werden.

    Mal angenommen der Abrechnungszeitraum geht vom 1.11.08 bis 31.10.09, dann wäre die Abrechnung noch rechtzeitig zugegangen (sofern er in diesem Zeitraum überhaupt noch dort gewohnt hat) Solch ein Abrechnungszeitraum ist dann aber doch eher selten.

    Kommentar von FordPrefect FordPrefectFordPrefect

    @Janni87: Danke für die Korrektur, das ist richtig. Die 12-Monatsfrist beginnt mit dem Ende des Abrechnungszeitraums.

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