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Betriebskosten zu hoch?

Frage von Neanette Neanette

Kann man gegen die Betriebskostenabrechnung "Einspruch" erheben?

Wir wohnen in einem 2-Fam.-Haus, eine Familie mit 4 Pers. und wir 2. Pers. (werden aber mit 2,5 Pers. berechnet, da die Kinder von meinem Freund alle 2 Wochen bei uns sind.) Hier die erste Frage: Ist es richtig, dass wir dann mit 0,5 Pers. mehr berechnet werden?

Also weiter: Gestern haben wir unsere Abrechnung erhalten...

Wir sollen gerade mal ca. 250€ weniger als die 4-Köpfige Familie verbraucht haben... Komisch, oder?

Ich muss dazu sagen, dass alles auf die Personen umgelegt wird, Wasser, Treppenhaus- / Kellerstrom usw...

Bei uns stehen die Waschmaschinen im Keller, unsere läuft ca. 2-3 Mal die Woche die der anderen ca. 1-2 Mal täglich, außerdem betreiben die noch einen Trockner und sie haben noch einen zusätzlichen Kellerraum, einen Hobbykeller in dem sie ihren Computer haben und da brennt dann natürlich auch Licht usw...

Kurz... ich fühl mich ungerecht behandelt...

Kann ich da was tun?

Ich möchte natürlich auch keinen Streit mit den Mitmietern...

Danke für eure Hilfe...

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Antworten (6)

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    Antwort von Memphisqueen Memphisqueen

    Müsste alles geteilt werden, erst mal nach qm-Zahl und dann würde ich darum bitten, Wasseruhren zu installieren und dem Vermieter mal mitteilen, was du hier auch geschrieben hast.

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    Antwort von albatros albatros

    Selbstverständlich kannst du gegen die Abrechnung Einspruch einlegen, du musst das aber auch begründen. Wenn es Auffälligkeiten gibt, dies Auflisten. Zum Beispiel dürfen Heizkosten und Warmwassererwärmung nicht nach Personen abgerechnet werden. Das besagt die Heizkostenverordnung. Alles andere kann wahlweise vereinbart werden. Es wäre mir aber schleierhaft, warum zum Beispiel Versicherung und Steuern nach Personen umgelegt werden sollte. Nach dem BGB ist alles nach Wohnfläche umzulegen (bis auf die beiden genannten Ausnahmen, bei denen aber ein Anteil auch nach Fläche, der andere nach Verbrauch umzulegen sind), es kann aber was anderes vereinbart werden. Wasser muss nur nach Verbrauch berechnet werden, wenn beide Wohnungen einen Zähler haben. Fordern könnt ihr den Einbau nicht, evtl. wäre das eine Modernisierung, die sich auf die Höhe der Nettomiete auswirkt. Aber sicher günstiger als jetzt. Auf alle Fälle Einsichtnahme in die Rechnungen vornehmen. Ihr wäret gut beraten, bei der Komplexität der Probleme, den örtlichen Mieterverein zu konsultieren, Mitgliedschaft vorausgesetzt. Der Beitrag wäre gut angelegt.

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    Antwort von stef1601 stef1601

    du kannst die abrechnung beim Anwalt/ oder günstiger beim Mieterschutzbund prüfen lassen. Ob das mit dem berechnen der Kinder rechtesn ist waage ich zu bezweifeln, denn der Besuch wird ja auch nicht als Personen angerechnet...also ich glaube das ist nicht ok. Aber helfen können da nur Fachleute

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    Antwort von revilo1000 revilo1000

    Der Vermieter muss die Kosten klar darlegen können. Also Nachweise bringen. Wie nie NK berechnet werden muss vertraglich geregelt sein. Wenn es solche unklarheiten gibt, Zähler einbauen lassen.

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    Antwort von Pappelgrund Pappelgrund

    Du solltest doch mindestens die einzelnen Rechnungen anfordern, die der BK-Aufstellung zu Grunde gelegt worden sind. Damit könntest du selber nachrechnen. Die Kinder sollten, wenn sie nicht gemeldet sind, auf keinen Fall in der Rechnung auftauchen.

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    Antwort von ThunderHawk ThunderHawk

    Recht ist das was im Mietvertrag steht. Sind diese Abrechnungsformen so vereinbart, dann ist dies so.

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