Hallo,
habe von September 2008 bis Juli 2009 in einer 2 Zi- Wohnung (ca. 54m2) gewohnt. Ich hatte eine Betriebskostenvorauszahlung inkl. Heizkosten von 95.- Euro. Jetzt habe ich (nach zwei Monaten) eine Abrechnung gefordert, weil ich gerne meine Kaution zurück haben möchte und bekomme eine Nachzahlungsforderung von 432,66 EUR nur für die 4 Monate 2008. Ich bin vom Hocker gefallen. Blicke bei den vielen Zahlen nicht durch vermute aber daß für die Heizkosten die Ablesewerte vom 30. Juli verwendet wurden (Kann mich nicht erinnern daß zwischendrin abegelesen wurde) Ich dachte 95.- Euro Betriebskosten inkl. Heizkosten wären reel. Ok der Winter war kalt, aber ich war tagsüber nie da und bullig warm war es selten in meiner Wohnung. Ist eine so hohe Nachforderung überhaupt rechtens?
na ja, da würde ich vorsichtig sein. Nicht gleich den Vermieter verurteilen!!
Nur weiß hier niemand, was der Fragesteller/in wirklich an Heizkosten verbraucht hat. Diese Steigerung letztes Jahr konnte kein Vermieter voraussehen.
Außerdem ist dabei zu berücksichtigen, dass anscheinend keine Zwischenablesung stattgefunden hat. Die Belege prüfen ist immer gut, man muss aber auch ein bischen Ahnung davon haben. Auch die Heizkostenfirma kann evtl.gewisserweise Auskunft geben, wie die Kosten umgelegt wurden. (tausendstel Anteile)
Guter Kommentar.