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Betriebskosten viel zu hoch - wieviel dürfen sie die Vorauszahlung übersteigen?

Frage von Mieterin3 Mieterin3

Hallo,

habe von September 2008 bis Juli 2009 in einer 2 Zi- Wohnung (ca. 54m2) gewohnt. Ich hatte eine Betriebskostenvorauszahlung inkl. Heizkosten von 95.- Euro. Jetzt habe ich (nach zwei Monaten) eine Abrechnung gefordert, weil ich gerne meine Kaution zurück haben möchte und bekomme eine Nachzahlungsforderung von 432,66 EUR nur für die 4 Monate 2008. Ich bin vom Hocker gefallen. Blicke bei den vielen Zahlen nicht durch vermute aber daß für die Heizkosten die Ablesewerte vom 30. Juli verwendet wurden (Kann mich nicht erinnern daß zwischendrin abegelesen wurde) Ich dachte 95.- Euro Betriebskosten inkl. Heizkosten wären reel. Ok der Winter war kalt, aber ich war tagsüber nie da und bullig warm war es selten in meiner Wohnung. Ist eine so hohe Nachforderung überhaupt rechtens?

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Antworten (9)

  • 1
    Hilfreichste Antwort ausgezeichnet vom Fragesteller
    Antwort von Malkia Malkia

    Zahlt der Mieter nach dem Mietvertrag auf die Betriebskosten monatliche Vorauszahlungen, so dürfen diese nur in angemessener Höhe vereinbart werden. Aber: bei Vertragsabschluss kann der Mieter nicht ohne weiteres Vertrauen, dass der Vermieter die Vorauszahlungen nach dem tatsächlichen Verbrauch festgelegt hat. Der Vermieter darf jedoch den Mieter über die Höhe der Nebenkosten nicht arglistig täuschen (LG Berlin GE 96, 322; LG Lüneburg DWW 96, 192). Fordert er z.B. eine viel zu niedrige Vorauszahlung, um eine günstige Gesamtmiete vorzuspiegeln, dann kann der Mieter eine Nachzahlung verweigern, im Übrigen kann er auch fristlos kündigen (LG Karlsruhe WM 98, 479; usw.).

    Kommentar von Haesilein1951 Haesilein1951Haesilein1951

    na ja, da würde ich vorsichtig sein. Nicht gleich den Vermieter verurteilen!!
    Nur weiß hier niemand, was der Fragesteller/in wirklich an Heizkosten verbraucht hat. Diese Steigerung letztes Jahr konnte kein Vermieter voraussehen.

    Außerdem ist dabei zu berücksichtigen, dass anscheinend keine Zwischenablesung stattgefunden hat. Die Belege prüfen ist immer gut, man muss aber auch ein bischen Ahnung davon haben. Auch die Heizkostenfirma kann evtl.gewisserweise Auskunft geben, wie die Kosten umgelegt wurden. (tausendstel Anteile)

    Kommentar von Padri PadriPadri

    Guter Kommentar.

  • 3
    Antwort von Obelhicks Obelhicks

    die höhe der vorauszahlungen richtet sich nach dem wirtschaftsplan, ist also eine schätzung. in der 2. jahreshälfte gab es kapriolen beim ennergiepreis. mein öleinkauf war mehr als doppelt so teuer wie im jahr zuvor. wirklich unwahrscheinlich sind deine zahlen nicht.

    allerdings wäre es ein zufall, wenn die abrechnungsperiode mit dieser mietzeit übereinstimmt. und eine betriebskostenabrechnung birgt 1000 möglichkeiten für den vermieter, sich zu "verrechnen". dabei schaden sich die wenigsten selbst.

    ich rate zur überprüfung durch einen fachmann. dabe dürfte sich die mitgliedschaft in einem mieterverein lohnen.

  • 1
    Antwort von Tabaluga1961 Tabaluga1961

    die Abrechnung ging fast über die Heizkosten intensieve Zeit. Die Vorauszahlungen sind aber gleichmäßig für 12 Monate berechnet. Also zahlt jeder im Winter zuwenig VZ. Bei modernen Ablesegräten braucht niemand mehr zum Ablesen kommen! Frag einfach bei der Hausverwaltung nach.

    Deine Einwände sind suggestiv.

    Mein neues Motto: Nach der heizkostenabrechnung ist vor der Heizkostenabrechnung.

    Kommentar von Padri PadriPadri

    Richtig.

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    Antwort von Padri Padri

    Dem Beitrag von Tabaluga ist vollkommen zuzustimmen. Es handelt sich hier lediglich um Vermutungen, dass etwas nicht stimme. Die letzten Monate 2008 waren heizintensive Monate, sind daher logischerweise teurer wie Sommermonate von Mai bis September. Ganz sicher wurden keine Ablesewerte von einem früheren Zeitraum verwendet. Man müsste wissen um welche Art Heizkostenzähler es sich handelt. Sind diese bereits ferngesteuert, so findet keine Ablesung statt, wie Tabaluga schon richtig schrieb. Auch wenn ein Ein- oder Auszug zeitnah der Ablesung stattfindet, wird nicht mehr extra abgelesen, da dies nicht wirtschaftlich ist.

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    Antwort von Gerhart Gerhart

    Hallo, ich denke, dass die Betriebskostenvorauszahlung monatlich von 95Euro im unteren Bereich der Nebenkosten angesetzt wurde, um Dir den Mietvertrag schmackhaft zu machen. Ohne genaue Aufschlüsselung der Einzelpositionen des Mietvertrages zu den Betriebskosten und deren Abrechnungsmodus lässt sich keine genaue Aussage machen. Die Nachforderung für 2008 müsste detailliert geprüft werden, Weiteres Vorgehen empfohlen: Lege Widerspruch gegen die Höhe der Nachforderung ein. Prüfe unterdessen die Nachforderung beim Vermieter durch Einsicht in die Abrechnungsunterlagen. mfg Gerhart

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    Antwort von Charly52 Charly52

    Ob es rechtens ist, kann ich dir nicht verbindlich sagen. Das kann dir bestimmt ein Mieterbund oder eine Verbraucherzentrale viel besser erklären. Aber, dass du in 4 Monaten eine derartige Nachzahlung zusammen bekommst, kann nicht stimmen. Lege gegen diese Forderung Widerspruch ein. Meinst du mit Betriebskosten die Heizkosten einschl. Warmwasser oder die gesamten Nebenkosten. Du musst doch eine Nebenkostenaufstellung bekommen haben. Wir bekommen eine Aufstellung in der alles aufgelistet ist, von der Müllabfuhr, Hausmeister etc. bis zu den Heizkosten. Wir bezahlen alles in allem für Heizkosten, Warmwasser bis zu den gesamten Nebenkosten monatlich 140,- €. Das ist Vorauszahlung. Doch in diesem Jahr bekamen wir ca. 100,- € zurück. Du kannst bei einer Vorauszahlung von 95,- €, welche nicht gerade viel sind, aber auch keine Nachzahlung von über 400,- € in 4 Monaten zusammenbekommen. Lass dies auf jeden Fall nachprüfen.

    Kommentar von Mieterin3 Mieterin3

    s.o. gesamte Nebenkosten (ausser Strom)

    Kommentar von Tabaluga1961 Tabaluga1961Tabaluga1961

    wie wärs wenn man sich einfach mal von der Hausverwaltung erklären ließe.

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    Antwort von Reanne Reanne

    Ich ergänze noch: auch die Abgaben an die Gemeinde für Straßenreinigung, Müllabfuhr, Wasser, Abwasser, Schornsteinfeger, Versicherungen, sind angestiegen. Meine Nachbarn zahlen für eine gleich große Wohnung ohne Heizkosten 110,-- Euro monatl.Vorauszahlung. (in NRW)

    Kommentar von Mieterin3 Mieterin3

    Deine Nachbarn? Das hört sich nach zwei Mietern an. Ich habe alleine in der Wohung gewohnt und nicht gerade übermässig geheizt. Die Wohnung war in Magdeburg. Preissteigerung hin oder her. Den Abschlag so viel zu niedrig zu kalkulieren grenzt doch schon an Betrug? Das wäre ja eine Preissteigerung von über 100%. Strom war extra- da habe ich sogar was zurück gekriegt. Ansonsten war in meinen Nebenkosten alles andere drin. Also: Aufzug, Hausmeister, Grundsteuer, Warm-und Kaltwasser und Ölzentralheizung usw.

    Kommentar von Reanne ReanneReanne

    Meine Nachbarn besthen aus 2 Personen. Aufzug und Hausmeister verursachen enorme Kosten. Lass die Abrechnung überprüfen, eine Steigerung von 100 % ist schon zuviel. Wie hoch war der Ölpreis zum Abrechnungszeitraum? Bei uns im Haus gibt es weder Aufzug, noch Hausmeister, auch keine Ölheizung. Jeder hat seine eigene Etagenheizung.(Gas)

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    Antwort von gal211 gal211

    Die Nachzahlungsforderung von 432,66 EUR nur für die 4 Monate sind sicher zu hoch oder die 95,- NK waren zu niedrig. Leg gegen die NK-Abrechnung Widerspruch ein und laß sie von einem Verbrauerschutzverein, bzw. Mieterschutzverein überprüfen (kostet ca. 40-60 €).

    Kommentar von Mieterin3 Mieterin3

    Ja rufe Montag die Hausverwaltung an. Wenn die die Abrechnung nicht von alleine korrigieren faxe ich sie dem Mieterverein.Aber darf man denn den Abschlag überhaupt sooo viel zu niedrig ansetzen?

    Kommentar von gal211 gal211gal211

    Ja kann man, es gibt dafür keine gesetzliche Vorgaben, sondern nur Erfahrungswerte des Mieters oder Vorgängers.

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    Antwort von Reanne Reanne

    incl. Heizkosten 95 Euro Vorauszahlung ist zu wenig. Je nach Art der Heizung - Gas - oder Strom - sind die Kosten enorm gestiegen.Wenn Du eine Kompl. Abrechnung mit allen Kopien bekommen hast, geh zur Verbraucherberatung mit Mietvertrag und lass das gegen eine geringe Gebühr überprüfen, wenn Du sonst niemanden hast. Anwalt, Mietervereine kosten Geld und Du musst in den Vereinen schon eine gewisse Zeit Mitglied sein.Die Ablesung kann auch ohne Dich von statten gegangen sein, wenn die Hausverwaltung einen Schlüssel hat, oder der Vebrauch ist geschätzt worden.

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