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Betriebskosten,soviell????

gefragt von play21girlplay21girl am 04.11.2009 um 16:54 Uhr

Hallo ich habe heute von meiner alten Wohnung eine Betriebskostenabrechnung bekommen die von 5.11.08 bis 31.12.08 geht.Die Wohnung war eine Übergangswohnung und war eine 4-raum wo wir aber nur ein Zimmer davon nutzten sowie auch nur beheizten.Und ich war davon 1Woche durch die Geburt meines Kindes nicht da und muss nun 278€ nachzahlen????????das geht doch gar nicht.......Leider bei dem Einzug waren wir nicht so schlau und haben den Zählerstand abgeschrieben....hat jemand davon Ahnung wie man nun fortgehen kann....weil das doch ein unding ist für nicht mal 2 monate...............


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peterunddoris
beantwortet von peterunddoris am 4. November 2009 16:57
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Diese Summe brauchen wir für das ganze Jahr n icht zahlen. Da setz Dich mal mit dem Vermieter auseinander. Er ist verpflichtet, nachdem Ihr es wünscht, eine detaillierte Abrechnung vorzulegen


anonym
beantwortet von DieTanyaFragt am 4. November 2009 16:59
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Sie sind in den Wintermonaten eingezogen, die belasten die Betriebskosten enorm wegen der Kälte. Die hohe Nachzahlung ist wahrscheinlich dadurch entstanden das Sie in den Sommermonaten nichts angespart haben, weil sie da nicht die Wohnung bezogen haben. Auch wenn Sie wenig geheizt haben, gibt es einen Gemeinschaftsanteil.


anonym
beantwortet von guterwolf am 4. November 2009 17:26
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Kommt darauf an, was du an monatlichen Vorauszahlungen geleistet hast und wie deine Verbräuche aussehen und natürlich ob die Abrechnung auch nur für 2 Monate berechnet ist, d.h. alle Kosten über qm : 12 x 2.


albatros
beantwortet von albatros am 5. November 2009 00:54
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Ob du die ganze Zeit in der Wohnung warst oder nicht, spielt keine Rolle. Sämtliche nach Wohnfläche berechneten BK sind voll zu zahlen. Was die Heizkosten anbetrifft, so sind diese nach Verbrauch zu berechnen. Allerdings gibt es dabei die Aufteilung in Grund- und Verbrauchskosten. Der Anteil der Verbrauchskosten wird bei dir relativ gering sein, du musst aber für alle Räume die die anteilgen Grundkosten bezahlen. Diese werden bei nicht volljähriger Nutzung nach der Gradtagstabelle berechnet und der prozentuale Anteil gerade in den Wintermonaten besonders hoch (November 120 Promille, Dezember 160 Promille, Januar 170 Promille; im September wären es 30 und Juni bis August zusammen 40 Promille). Zur korrekten Berechnung der Verbrauchskosten ist die Ablesung der HKV bzw. WMZ bei Ein- und Auszug vorgeschrieben.


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