Habe unter allgemeine Kosten / Nebenkostenabrechnung schon Dienstleistungen wie z.b. Wartung und Reinigungskosten eingetragen. Darf ich diese erneut bei dem Arbeitszimmer unter anteilige Kosten der Wohnung eintragen?
Hier eine Auflistung welche ich in die Steuererklärung eintragen will. Welche Posten sind zuviel oder nicht absetzbar??
Nebenkosten: Hausmeister Reinigungskosten Winterdienst Gartenpflege Dachrinnen- und Fensterreinigung Wartung Rolltor Wartung Brandschutz
Arbeitszimmer: Mietkosten warm Gas Strom Hausratversicherung Gebäudeversicherung Haftpflichtversicherung Grundbesitzabgaben Reinigungskosten Dachrinnen- und Fensterreinigung Hausmeister Wasser/Abwasser Winterdienst
Das mit der 20% Regelung weiß ich. Mir gehts nur darum wo ich was eintragen darf. Also dürfte ich wenn ich im Arbeitszimmer alle Dienstleistungen aufzähle, sie nirgends anders mehr aufzählen richtig? Falls aber kein Arbeitszimmer besteht, wo sind die Punkte der Nebenkostenabrechnung dann einzutragen und wie zu splitten.
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Allgemeine Kosten: 1. Unter Nebenkosten-oder Hausgeldabrechnung haushaltsnahe Dienstleistungen? Handwerkerleistungen? 2. Handwerkerleistungen im Haushalt dort kann auch Brutto und Ust eingetragen werden. Die 20% werden vom Programm direkt abgezogen (Nebenkostenabrechnung vom VM ist ja alles ohne Ust denk ich)
P.S. Vielen Dank für den PDF Link
Was für eine Nebenkostenabrechnung? Als Vermieter? Als Eigenheimbesitzer/Wohnungseigentümer? Als Geschäftsinhaber? Für welche Einkunftsart? Bitte näher beschreiben.
Hierbei die kaskadenförmige "Verwendung" der Dienstleistungskosten beachten: Zuerst Werbungskosten oder Betriebskosten, den Rest als hnDl. Diese Aufteilung muss vermutlich vor dem Eintrag in das Steuerprogramm gemacht werden, da es mit der Kaskade nicht umgehen kann!
Hausgeld? Als Instandhaltungsrücklage ist dieser Betrag nicht steuerlich absetzbar, sondern nur bei Rücklagenverbrauch (sprich, in Höhe der durchgeführten Reparatur).