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Betriebskosten - Ist der Mieter zur Herausgabe von Kopien der Rechnungen verpflichtet ?

Frage von ramibirsen ramibirsen

Ich hab eine horende Betriebskostenabrechnung erhalten und diese dem Mieterschutzbund übergeben. Natürlich brauchen die zur Prüfung die Rechnung über Gas und Wasser, die ich vom Vermieter anfordern sollte. Da ich berufstätig bin, kann ich nicht - so wie im Schreiben der Hausverwaltung angegeben - bei der Hausverwaltung quer durch die Stadt vorbeifahren und "Einblick in die Unterlagen " nehmen und mir vor Ort Kopien anfertigen. Ich habe daher an die Verwaltung zunächst einen Widerspruch geschrieben, mit der Bitte, da ich die Abrechnung durch einen Anwalt prüfen lasse, mir schnellstmöglich Kopien der Rechnungen zur Verfügung zu stellen und bin auch gern bereit, die Kosten für Kopien und Porto zu übernehmen. Bisher rührt sich die Verwaltung seit 14 Tagen nicht (wie erwartet) . Ist der Vermieter verpflichtet mir Kopien zur Verfügung zu stellen ? Oder muss ich tatsächlich vorbeifahren, um mir (schwachsinnigerweise) selbst Kopien abzuholen? Kennt jemand evtl. noch eine Rechtsgrundlage dazu, die ich meinem Vermieter an den Kopf hauen kann ?

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Antworten (4)

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    Antwort von GerdaG GerdaG

    Du hast das Recht, die Unterlagen vor Ort einzusehen.

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    Antwort von mecanoqueen mecanoqueen

    Ich dachte immer, es sei Pflicht, an die Betriebskostenabrechnung jegliche Rechnung als Kopie beizufügen?!

    Ich habe immer einen dicken Wälzer von 25-30 Seiten den ich bekomme.

    Kommentar von firstguardian firstguardianfirstguardian

    25 bis 30 Seiten bei einer Mietwohnung? Was soll denn da nachzulesen sein?

    Kommentar von mecanoqueen mecanoqueenmecanoqueen

    Sehr, sehr viel ;)

    Blicke selbst nicht mehr durch.

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    Antwort von birgonia birgonia

    Ich glaube, es ist so, dass Du vorbei fahren musst, wenn sie sich bockig anstellen. Andererseits sollte doch der Mieterbund das sofort beantworten koennen.

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    Antwort von firstguardian firstguardian

    Die Bereitstellung von Kopien gegen Aufwandserstattung ist nicht unüblich. Aufwand pauschal Euro 50 + Euro 1 je gefertigter Kopie gegen Vorkasse.

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