Hallo - unsere Heizkostenabrechnung ist wahrscheinlich falsch, wird überprüft. Aus derBetriebskostenabrechnung (gesonderte Rechnung) gibts ein Guthaben, das der Vermieter aber seit 6 Monaten nicht auszahlt weil er meint, er habe aus der Heizkosten-abrechnung noch eine Nachzahlung zu erwarten. Kann er das Guthaben zurückhalten oder muss er es - wie wir glauben - weil "andere Baustelle" dies auszahlen und die Prüfung der Heizkostenabrechnung abwarten u. dann ggf. eine Nachzahlung fordern. Kompliziert? Wer weiß Bescheid. Danke.
Betriebskosten in der Nebenkostenabrechung
Antworten (3)
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angy2001angy2001
Es gibt laut BGB jährlich (also immer 12 Monate umfassend, das muss nicht der 01.01. -31.12. sein, kann aber) nur eine Abrechnung. Diese kann man Betriebs- oder Nebenkostenabrechnung nennen (ich bleibe mal bei Betriebskosten). Welche Positionen überhaupt abgerechnet werden können, steht in der Betriebskostenverordnung. Heizkosten sind ein Teil der umlagefähigen Betriebskosten und sind daher auch Teil der Abrechnung. Eine gesonderte Abrechnung (mit dann noch anderem Abrechnungszeitraum) ist nach meinem Verständnis nicht zulässig.
Nun habt ihr aber eine solche bekommen. Dann gilt doch für jede der Teilabrechnungen das gleiche. Das Guthaben oder die Nachzahlung sind sofort fällig. Zahlt der Vermieter nicht innerhalb von 4 Wochen, so setzt ihm eine Zahlungsfrist von 14 Tagen ( genaues Datum angeben!) und kündige an, für den Fall der Nichtzahlung das Guthaben mit der Miete zu verrechnen. Achtung: Das geht aber nur, wenn im Mietvertrag eine Verrechnung nicht ausgeschlossen worden ist. Bitte da nachschauen. Ist die Verrechnung per Vertrag ausgeschlossen, so hole dir beim Amtsgericht einen Titel. Das teile dem Vermieter im Schreiben mit der Fristsetzung auch so mit.
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albatrosalbatros
Heizkosten dürfen sehr wohl getrennt von den übrigen Betriebskosten und auch in einem anderen Intervall abgerechnet werden. Sie müssen aber auch über 12 Monate gehen und innerhalb von 12 Monaten nach Ende des Abrechnungszeitraumes abgerechnet werden. Wenn beide Abrechnungen parallel laufen würden, sähe ich dein Anrecht auf Aufrechnung der beiden Abrechnungen. Hier wird aber getrennt und zeitversetzt abgerechnet. Der Vermieter muss m. E. das Guthaben aus der Abr. der kalten Betriebskosten kurzfristig (zeitnah zur Zustellung) auszahlen und nicht zurückbehalten. Das aus der HK-Abrechnung möglicherweise eine Nachzahlung zu erwarten ist, ist irrelevant, es sind zwei getrennte Vorgänge. Schreib ihm also ein Brieflein (bitte per Einwurfeinschreiben) mit der Aufforderung zur Überweisung des Guthabens binnen 14 Tagen (Datum!) und der Ankündigung, dass du bei Verzug diesen Betrag von der nächsten Mietzahlung abziehen wirst (März).
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StupidGirlStupidGirl
Häufig wird ein Guthaben aus der Nebenkostenabrechnung mit der Heizkostenabrechnung verrechnet. Das ist auch okay , aber dann sollten beide dem Mieter auch zeitgleich vorliegen.
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Danke StupidGirl ..... die Prüfung der Heizkosten wird noch längere Zeit in Anspruch nehmen .... wir hätten aber doch gern das gesondert berechneteGuthaben aus der Beitriebskostenabrechnung (Extra-Abrechnung) nach 6 Monaten gern - daher die Frage, ob er das zurückhalten kann. Danke