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Betriebskosten im Mietvertrag? Gesonderte Kosten für Wäschepflege?

Frage von arlonia arlonia

Ich hab ein Zimmer zur PAUSCHALMIETE, das heisst alle Betriebskosten sind inbegriffen,auch Strom.

Die Betriebskosten setzen sich aus vielem zusammen, unter anderem auch aus:

"den Kosten für den Betrieb der Wäschepflege" ... Das ist doch Strom und Wasser oder?

Jetzt aber die eigtl Frage:

Ausgemacht mit dem Vermieter war,dass es Waschmaschinenmitbenutzung gibt (von Kosten keine Rede!). ABER...Die Waschmaschine gehört dem Hausmeister und dieser verlangt pro Wäsche jetzt 3 € ... Ist das zulässig trotz Pauschalmiete? Ich kann da nämlich keine eigene Maschine hinstellen. Und wenn man mal rechnet bei 3 gewaschenen Maschinen im Monat sind das immerhin 108€ im Jahr. Find ich ganz schön happig wo Strom und Wasser eigtl inbegriffen sind wenn ichs richtig verstanden hab. oder hab ich nen Denkfehler?

Und für den Mieterbund hab ich kein Geld also Hilfeee

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Antworten (7)

  • 1
    Antwort von SUNFRIEND4 SUNFRIEND4

    Wenn die Maschine dem Hausmeister gehört, ist das eine andere Sache, er kann natürlich was dafür verlangen, wenn Du seine Maschine benützt.

    Kommentar von arlonia arlonia

    Ja schon aber die Mitbenutzung war wie gesagt besprochen ... !

    Kommentar von lslya lslyalslya

    Da schließ ich mich mal an. Rechne mal durch was es dich kosten würde die Wäsche im Waschsalon waschen müsstest. Oder würdest du dich an den Kosten für die Neuanschaffung einer Waschmaschine beteiligen?

    Kommentar von arlonia arlonia

    die maschine ist NEU und ja ich würd ihm eher die maschine bezahlen als jedes jahr 108 euro, da ich hier mindestens 3 jahre wohn und er sich dann locker ne neue maschine kaufen kann ...

    Kommentar von lslya lslyalslya

    Ist es denn seine ganz private Maschine oder hat der Vermieter sie für euch alle gekauft und er verwaltet sie nur mit? Ich würd mal mit meinem Vermieter sprechen und es mir ggf auch schriftlich geben lassen.

    Kommentar von arlonia arlonia

    ich glaub das ist die vom hausmeister,bin mir aber net ganz sicher! ich will nru sicher sein,dass ich irgendwie im rechtb in,weil irgendwo muss ich ja waschen und sicher gibts nen waschsalon aber kann ja nicht sein,dass man dazu gezwungen ist dahin zu gehen oder?

    Kommentar von lslya lslyalslya

    ES zwingt dich doch keiner. Entweder du zahlst dem Hausmeister 3€ pro Wäsche oder du gehst in den Waschsalon. Oder du erkundigst dich mal bei der Verbraucherzentrale, vllt können die da helfen. Oder du sprichst noch mal mit dem Vermieter vllt kann er ja mit dem Hausmeister eine jährliche Pauschale pro Nutzer aushandeln. Oder du suchst dir nen Rechtsanwalt und klagst auf die kostenlose Nutzung der Waschmaschine. Oder....

    Kommentar von arlonia arlonia

    wie gesagt in meinem mietvertrag steht sowohl ich darf die waschmaschine benutzen als auch dass das wasser und der strom dafür beinhaltet ist in der miete

    Kommentar von SUNFRIEND4 SUNFRIEND4SUNFRIEND4

    Du zahlst an den Hausmeister vermutlich die Nutzung der Maschine, ohne Berücksichtigung von Strom und Wasser. Du kannst nur mit dem Vermieter reden.

  • 0
    Antwort von heimwerker heimwerker

    Wenn ich die Frage richtig verstanden habe, nimmt der Hausmeister das Geld für die Maschinenstunden. Nicht ganz schlüssig ist für mich, dass vertraglich nichts geregelt ist, bezüglich der Maschinennutzung. Grundsätzlich besteht ein Anspruch auf eine Waschgelegenheit. In diesem Fall handelt es sich offensichtlich um Vermietungen von einzelnen Zimmern. Hier ist es ausreichend, wenn der Vermieter eine Waschmaschine zur Verfügung stellt. Gebühren für die Wachmaschinennutzung sollten allerdings vertraglich erfasst sein, bzw. sind den Betriebskosten zuzurechnen. Ich gehe davon aus, dass der Vermieter mit dem Hausmeister einen Deal geschlossen hat,er bekommt Geld und lässt alle Mieter waschen. Rechtl. zwar bedenklich aber 3€ (inkl. Waschmittel, denke ich)sind angemessen, wenn man wie die Rechtsprechung von einer durchschnittlichen Lebensdauer einer WAMA von 7 Jahren ausgeht.MfG

  • 0
    Antwort von Paperkite Paperkite

    Fieser Tipp: Erzähl mal Deine Story einem Rechsanwalt und verlangst einen Kostenvoranschlag. Die erste Rechtsberatung ist kostenlos. Mehr sage ich dazu nicht.

    Kommentar von Paperkite PaperkitePaperkite

    .. gibt auch Zahlung auf Provision...

    Kommentar von steffiHobbylos steffiHobbylossteffiHobbylos

    Tja, das Märchen gabs einmal....!

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    Antwort von RosiT RosiT

    Sprich mal freundlich deinen Vermieter drauf an, frage ihn mal wie das aussieht. für drei Euro kannst bestimmt schon fast im Waschsalon waschen gehen und den Aufschlag in der Miete sparen.

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    Antwort von steffiHobbylos steffiHobbylos

    Wenn in den Betriebskosten Strom und Wasser inbegriffen sind dann dürfte der Hausmeister mit der Waschmaschine nix zu tun haben und auch kein extra Geld verlangen. Denn wenn Du keine Maschine in deinem Zimmer zu stehen hast und es auch nicht kannst aus Platzmangel oder Ohne geeigntem Anschluss dann sollte dem Mieter die Mitbenutzung Freistehen!

    Kommentar von arlonia arlonia

    ist das so? dass man ein recht auf eine waschmaschine hat?

    Kommentar von steffiHobbylos steffiHobbylossteffiHobbylos

    Recht auf Waschmaschine wohl nicht unbedingt. Aber es gehört eben zur Grundausstattung! Wenn aber die Mitbenutzung im Mietvertrag geregelt is dann solltest Du die Maschine auch nutzen dürfen! Ansonsten musst Du das unbedingt mit Deinem Vermieter klären. Denn du zahlst ja im Prinzip doppelt!

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    Antwort von chicaBlue chicaBlue

    Kläre das mit dem Vermieter

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    Antwort von colinchen colinchen

    ich denke das geld ist für instandsetzung oder abnutzung oder neuanschaffung der maschine gedacht

    Kommentar von arlonia arlonia

    ja nur kassiert er das von 5 leuten !!!

    macht 500 €im jahr.. für eine maschine die neu ist, auf die 2 jahre garantie ist usw und sofort. ich sag ja ich geb ihm gern im jahr 50 €, gar kein ding aber so find ichs echt doof. vor allem weil eben die wäschepflege angeblich in meinen betriebskosten inbegriffen ist

    Kommentar von colinchen colinchencolinchen

    ja, recht hast du .vielleicht erkundigst du dich nochmal eingehend beim vermieter event.weiß der das garnicht

    Kommentar von arlonia arlonia

    vor allem weil mir grad aufgefallen ist, dass im mietvertrag sowohl MASCHINENBENUTZUNG als auch das mit den betriebskosten geregelt ist ...

    also darf ich die laut mietvertrag offiziell benutzen!

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