habe heute die betriebskosten abrechung bekommen bzw. heizkosten abrechung vom 01.09.09 - 31.12.09 habe da ein minus von 139 euro obwohl ich erst ca. mitte oktober die heizungen(4) eingeschaltet habe und das nur auf die mittlere stufe also nicht volle aufgedreht, mir kommt das schon sehr viel vor immerhin für nicht mal 3 monate heizen... kan das wirklich sein?
Antworten (7)
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guterwolfguterwolf
Das fragen Mieter immer. Keiner heizt oder nur wenig - demnach müssen alle Wohnungen kaum geheizt werden.
Dass du ein Minus hast, liegt u.a. evtl. auch daran, dass nur 4 Monate NK-Vorauszahlung berücksichtigt werden, wenn die Abrechnung über 1 Jahr geht sind ja auch Monate dabei wo gar nicht geheizt wird und dann regelt sich das ggf.
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PadriPadri
Wie viele Mieter vergessen Sie leider, dass nicht nur das bezahlt werden muss was verbraucht wird, sondern auch die Heiznebenkosten. Diese sind unabhängig vom Verbrauch. Darunter versteht man Kosten für Schornsteinfeger, Wartung, Verbrauchsabrechnung, die sogenannten "kalten Heizkosten". Nach Wohnzeit muss das von Ihnen mit bezahlt werden und das macht die Abrechnung teuer. Dazu kommt dann Ihr Verbrauch.
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albatrosalbatros
Die Abrechnung muss immer 12 Monate umfassen. So wie du deine Frage formuliert hast, wäre das nicht der Fall. Möglicherweise meinst du aber, dass die Abrechnung vom 1.1. bis 31.12.2009 erfolgte mit deinem Nutzungszeitraum vom 1. 9. bis 31.12.2009. Letzteres wäre korrekt. Ansonsten wäre die Abrechnung aus formellen Gründen unwirksam. Bei unterjährigem Nutzungszeitraum, speziell in der kalten Jahreszeit, wird bei den Grundkosten die Gradtagstabelle angewandt. Das hat zur Folge, dass deine Heizkosten relativ hoch sind. Im Jahresverlauf bei 12monatiger Nutzung würde sich das relativieren
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Schnucki2000Schnucki2000
Es kommt ja auch auf die Größe der Wohnung an. Und wie hoch war denn die monatliche Vorauszahlung? Ich bin im Mieterverein und wenn mir was an der Nebenkostenabrechnung spanisch vorkommt, geh ich dahin und lass es überprüfen.
Hast du denn nur die Aufstellung/Rechnung des Vermieters oder auch die Daten/ergebnisse über der Ablesung? Auf die hast du nämlich einen Anspruch. Und anhand dieser kann man ja feststellen, ob die Forderung berechtigt ist.
Also die Nachforderung nicht gleich anerkennen, sondern sich möglichst schnell kompetenten Rat holen.
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halo42halo42
aso dan kann es sein das es so hoch ausgefallen ist da ist erst am 1.09 eingezogen bin d.h. nächstes jahr wird es nicht so hoch ausfallen da ich montalich die kosten fürs ganze jahr zahle??
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guterwolfguterwolf so ist es
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Phoenix29Phoenix29
Du darfst nicht vergessen das Du in den Sommermonaten ja auch keine Vorauszahlung geleistet hast wenn Du erst im September eingezogen bist.
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NervyNervy
Das kannst du bei der Verbraucherberatung oder Mieterverein kontrollieren lassen.
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Der Mieter ist am 1.09. eingezogen und ihm werden korrekt nur diese Monate berechnet. Der gesamte Abrechnungszeitraum wird korrekt sein.
Habe ich etwas anderes geschrieben? Genaues weiß nur der Fragesteller!