Hallihallo liebe Community,
ich habe da nochmal eine Frage wg der BKA.
Ich beziehe leider seit Juli 2011 ALG II, habe vor kurzem meine BKA von 2010 bekommen, wo ich ein Guthaben von 256,-€ habe...
Ich habe meine Miete stets selbst bezahlt NIE Leistung von jemand anderen bekommen! Sprich es war immer mein Geld, dass Gekd was ich nun von der BKA bekomme, habe ich monatlich an den Vermieter gezahlt...
So nun habe ich die BKA ans Amt geschickt und mir wird das komplette Guthaben abgezogen. Es wird als Einkommen verrechnet... Aber wenn es als Einkommen verrechnet wird gibt es da nicht auch irgendeine Rechnung, das man nicht alles abgeben muss? Ist das überhaupt rechtens? Gibt es nicht irgendwie 100,- € Freibetrag und dann irgendetwas mit 20% ? Denn Einkommen = Einkommen, oder gilt das dann nur wieder wenn man erwerbstätig ist? Oh man, mich ärgert dass so dermaßen mit dem BKA..ich bin froh, wenn ich kein ALG II mehr beziehen muss...man bekommt zwar sehr viel in den A***** gesteckt, aber dennoch ist auch vieles unfair geregelt... -.-
Ich werde auf jeden Fall noch einen Widerspruch diesbezüglich einlegen...
Ich würde es verstehen, wenn ich schon zig Jahre ALG II beziehen würde und die das Guthaben wollen, das erscheint mir logisch, aber nicht wenn von meinem eigenen Geld die Miete vorher bezahlt wurde und der Staat vorher nicht dafür aufkam....
Sorry für mein gejammer, aber ich will & kann es einfach nicht verstehen =,(
Hoffe ihr könnt mir weiterhelfen.
LG Yunika
völlig korrekt und daher sollte die Fragestellerin mit dem von dir eingestellten Link ihre Zelte bei der Sachbearbeitung Jobcenter aufschlagen.
Diese Erstattung darf weder nach § 22 Abs. 3 SGB II verrechnet werden, denn die Verrechnung ist nur für vom Leistungsträger zuvor gezahlte Betriebskostenvorauszahlungen zulässig (s.o.), noch darf sie als Einkommen angerechnet werden.
Vielen Dank, für Deine Bestätigung.
LG Sophia
Super, ich danke euch.
Habe mir in diesem Hartz 4 Info Forum auch schon viel rumgelesen, aber diesen Beitrag noch nicht gesehen.
Du bist ein Schatz Danke :-*
ups, ich bin ein Schatz, das hört man doch gern am frühen Morgen und Danke für das Sternchen.
LG Sophia
Gratuliere zum Stern, mein Schatz! :)))
und dann auch noch zweimal, danke Gina
Danke euch beiden.
gerne
Von mir auch, mein Schatz!!
das halt ich jetzt nicht mehr aus, 3x Schatz und danke Biggi Schatz
... das ich imer der letzte bin ? Dir natürlich auch von mir eine ♥-liche Sterngratulation und ich vergesse auch natürlich nicht den Schatz, mein Schatz :-)))
und Nr. 4
danke Manni
Man sollte nochmals darauf hinweisen, dass die Argumentation in dem Link die Meinung des Autors widergibt.
Wenn man das Geld als Vermögen klassifiziert, ergibt sich zum einen die Frage, ob dieser Vermögenswert bei Antragstellung angegeben wurde (ggf. in unbestimmter Höhe) und ob sich nicht zudem dadurch unzulässige oder dem Rechtsverständnis widersprechende Gestaltungsmöglichkeiten dadurch ergeben, dass man in Absprache mit dem Vermieter quasi Vermögenswerte außerhalb des Jobcenter-Zugriffs verlagern kann.
Immerhin ist ja der Fall denkbar, dass der reguläre Vermögensfreibetrag schon ausgeschöpft ist, aber man z.B. auf Grund eines befristeten Arbeitsverhältnisses demnächst einen Alg2-Bezug erwartet und nun deutlich überdimensionierte BK-Vorauszahlungen abmacht. ....
Nur so ein Gedanke ...
Danke für Deine Info. ich denke der bzw. die Fragestellerin wird es lesen.
LG Sophia
PS: ansonsten ist der Link natürlich gut und ich würde es auf jeden Fall mit der Argumentation versuchen ...
Danke