Ein Rentner, verwitwet , chronisch krank, depressiv, wohnt zur Miete (privat). Lt. Mietvertrag ist eine Warmmiete in Höhe von 320 Euro vereinbart. Bereits 6 Monate nach Mietbeginn forderte der V. zusätzlich monatlich 28 für BK, einen Monat später 34,50, nach 9 Monaten 35,50. ab zwei Jahre später monatlich 40 Euro. Der Mieter hat immer bezahlt. Dazu kommt, dass zum Ablauf des Abrechnungsjahres eine BK-Abrechnung mit erheblichen Nachforderungen erfolgte. Auch die wurden bezahlt. Frage: Da Warmmiete vereinbart war, sind dort eigentlich sämtliche BK inclusive. Die Forderung trotzdem zusätzlich BK zu zahlen, war also m. E. unrechtmäßig. Hat der Mieter nun Anspruch auf Erstattung (unter Beachtung der 3jährigen regelm. Verjährungsfrist von 3 Jahren) oder hat er defacto durch Zahlung einer indirekten Vertragsänderung zugestimmt? Mieterverein meint, letzteres träfe zu und der Mieter sei selbst schuld. Er wäre quasi einverstanden, zusätzlich BK zu zahlen und habe keinereil Anspruch auf Erstattung
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Betriebskosten gefordert und gezahlt, obwohl Warmmiete vereinbart, ist das rechtens?
Frage von
albatrosalbatros
Antworten (2)
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1Antwort von
Phoenix29Phoenix29
In der Warmmiete handelt es sich um einen Betriebskostenvorschuss, dem immer eine Abrechnung folgt. Egal was voraus bezahlt wurde, bei der Abrechnung wird es ja verrechnet. In dem vorliegenden Fall würde ich diese Abrechnung allerdings genauestens prüfen.
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1Antwort von
MaerchenkisteMaerchenkiste
Warmmiete und Betriebskosten sind zwei verschiedene Dinge. Mache dich mal bei GOOGLE schlau über diese Begriffe.
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@phönix, leider bist du nicht mit den offiziellen Definitionen vertraut, deshalb ist d. Antwort nicht hilfreich. Richtig ist folgendes: "Warmmiete", "Bruttowarmmiete", "Inklusivmiete"**** bedeuten immer, dass sämtliche Betriebskosten, einschl. Heizkosten, in der Miete enthalten sind. Es gibt also weder Vorauszahlungen noch eine Abrechnung darüber. "Bruttokaltmiete" schließt die kalten BK ein (also ohne Heizkosten); ** "Nettomiete"** bedeutet, hier sind weder Hausnebenkosten noch Heizkosten enthalten (also jegliche Betriebskosten exkl.).