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Betriebskosten enthalten nur WARMwasser???

Frage von roesle0815 roesle0815

Hallo,

10/2010 bin ich umgezogen...

im Mietvertrag steht unter dem Punkt Betriebskosten "... 2. Die Kosten der Wasserversorgung, hierzu gehören die Kosten des Wasserverbrauchs.. "

Nun habe ich von den Wasserwerken eine Aufforderung der Nachzahlung (über 170€) bekommen. Daraufhin habe ich bei meiner Vermietung angerufen und die meinte " damit ist nur die WARMwasserversorgung gemeint " Ich habe sie drauf hingewiesen, dass davon nichts im Vertrag steht und sie meinte nur "das ist ein Standart-Mietvertrag.. die sehen nun mal so aus"

Mal ganz ehrlich...  da kann doch was nicht stimmen, oder?  Soll ich die Rechnung der Wasserwerke einfach an meine Vermietung weiterleiten?

"Normal" ist das doch auch nicht, dass in den Betriebskosten angebl. nur die Warmwasserversorgung enthalten ist (oder?) ....

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Antworten (10)

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    Antwort von Erdbeerbowle Erdbeerbowle

    Das ist normal. Das Warmwasser wird eingentlich mit über die Heizkosten abgerechnet. Die Rechnung des Wasserwerks musst du bezahlen.

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    Antwort von albatros albatros

    Für mich ist das Ganze mysteriös. Du wohnst zur Miete, wie du schreibst. Du zahlst an den Vermieter die Betriebskosten. Wenn so vereinbart auch die des Frischwassers. Weshalb bekommst du eine Rechnung vom Wasserwerk? Die ist doch Sache des Vermieters! Oder hat jeder Mieter einen eigenen Hauptanschluss? Oder hast du ein Haus gemietet? Auch im letzteren Fall, da lt MV du dem Vermieter das Wasser bezahlst, gehört die Rechnung ihm zugeordnet. Klär uns bitte auf, deine Frage gibt das nicht her.

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    Antwort von anitari anitari

    Wenn im Vertrag umlagefähige Betriebskostenarten aufgelistet sind heißt das noch lange nicht das auch in den Vorauszahlungen enthalten sind.

    Hast Du einen Hauptwasserzähler oder einen Unterzähler?

    Soll ich die Rechnung der Wasserwerke einfach an meine Vermietung weiterleiten?

    Deinen Verbrauch mußt ja eh zahlen.

    Am Ende ginge es hier um die Zählergrundgebühr.

    Die bei einem Haupt- und mehreren Unterzählern aufgeteilt wird. Nach Wohnfläche oder Haushalt.

    Hast Du einen Hauptzähler mußt Du auch die Grundgebühr in voller höhe zahlen.

    "Normal" ist das doch auch nicht, dass in den Betriebskosten angebl. nur die Warmwasserversorgung enthalten ist (oder?) ....

    Ist zwar ungewöhnlich aber nicht unnormal.

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    Antwort von roesle0815 roesle0815

    Ist eine MietWOHNUNG, kein Haus ;)

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    Antwort von rudelmoinmoin rudelmoinmoin

    zwei fragen sind offen,an wem zahlst du heizung,k-wasser,w-wasser,also muß du für alle drei eine uhr haben,denn das sind alles nebenkosten,die du zahlen muß

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    Antwort von roesle0815 roesle0815

    Eine externe Wasseruhr ist vorhanden, für warm - und Kaltwasser...

    Aber ich finde es eine Frechheit, dass die mir am Tel. sagen "das ist ein Standart-Vertrag" ... das is mir doch egal, wo der herkommt... drinnen steht das die Kosten der Wasserversorgung in den Betriebskosten enthalten sind.

    Nix von Warm - oder Kaltwasser.

    Kommentar von anitari anitarianitari

    drinnen steht das die Kosten der Wasserversorgung in den Betriebskosten enthalten sind.

    Woher willst Du das wissen?

    Hast Du schon eine Abrechnung bekommen?

    Frag doch mal die Nachbarn wie das bei denen ist?

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    Antwort von Blindi56 Blindi56

    Woher bekommst Du denn das Warmwasser, direkt warm vom Wasserwerk????

    Normalerweise berechnen die jedes Frischwasser, das verbraucht wird, und in Deiner Wohnung erwärmt oder auch nicht....

     

    in den Betriebskosten gibt es ansonsten noch die Position "Entwässerung", das beinhaltet das verbrauchte Frischwasser sowie Regenwasser etc., das eben durch die Abflüsse abgeleitet wird.

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    Antwort von Manne67 Manne67

    entfernt

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    Antwort von sarahmarok sarahmarok

    jein hatte das selbe problem ist bei dir den in der wohnung ein exsterne wasser uhr ???

    Kommentar von sarahmarok sarahmaroksarahmarok

    wen ja kann das sein auch in der preis klasse aber solte der wasser verbrauch übers ganze haus laufen  und auf die mietpeteien aufgeteilt stimmt definitiev was nicht

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    Antwort von suki11 suki11

    Ruf doch erstmal beim Wasserwerk an und erkundige dich, ob das nicht wirklich fürs Warmwasser bzw. die Kosten für die Erwärmung des Wassers sind. Fernwärme und so kann ja sein.

    Und wird denn das Wasser noch mal in der NK-Abrechnung gesondert berechnet?

    Auch das kann ok sein.

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