gutefrage.net, die Ratgeber Community
version2_beta
Login   |  Forum |  Richtlinien |  FAQ

Betriebskosten: Elt. Revision im Mietbereich auf Kosten des Mieters?

gefragt von Biene47 am 08.07.2008 um 10:57 Uhr

Hallo an alle,

in meiner Wohnung wurden im letzten Jahr sämtliche Steckdosen und Lichtschalter überprüft. Nun wurden mir die Kosten dieser Revision in meiner Betriebskostenabrechnung belastet. Im Mietvertrag steht zwar, dass diese Kosten auf die Betriebskosten umgeschlagen werden, aber ob es rechtlich so sein muss, weiß ich leider nicht.

LG Biene


Weitere Fragen zu verwandten Themen finden Sie hier:

Haushalt (8547)
ähnliche Fragen

Frage beantworten!


anonym
beantwortet von Nine25 am 8. Juli 2008 11:00
0x
Die Antwort ist hilfreich? Dann klick mich!

Tja, wenn´s schon im Mietvertrag verankert ist..hast Du keine Chance!

Kommentar von Biene47 am 8. Juli 2008 11:04

@ Nine25 Ja, aber mein Vermieter kann ja keine Kosten verlangen, wenn sie im Gesetz nicht vorgesehen sind. Da kann ja jeder kommen. "g"

LG Biene

Kommentar von Simple_avatar5smallMismid am 8. Juli 2008 11:37

es spielt keine Rolle ob etwas in einem Vertrag steht, das rechtlich nicht anerkannt ist. Man kann viel in einen Vertrag schreiben und es giltet trotzdem nicht


anjanni
beantwortet von anjanni am 8. Juli 2008 11:08
0x
Die Antwort ist hilfreich? Dann klick mich!

Ich glaube nicht, daß eine Überprüfung der Elektroinstallation in Deiner Wohnung zu den umlagefähigen Nebenkosten gehört - auch wenn das im Mietvertrag vereinbart wurde. (Z.B. könnte man auch keine Verwalterkosten umlegen. Da könnte sich der Vermieter viel einfallen lassen...)

Eine Ausnahme könnte höchstens sein, wenn Dir der Vermieter auf diese Weise nachweist, daß Du unzulässigerweise an der Installation manipuliert hast und dadurch was nicht in Ordnung war.


Stella04
beantwortet von Stella04 am 8. Juli 2008 11:10
0x
Die Antwort ist hilfreich? Dann klick mich!

Was im Mietvertrag steht muss nicht immer bindend sein. In diesem Fall denke ich aber, dass das Überprüfen der Steckdosen und Lichtschalter Wartungskosten sind. Wartungskosten muss der Mieter bezahlen, Instandhaltungskosten der Vermieter. Schau mal hier: http://www.pro-wohnen.de/Mietrecht_Nebenkosten.htm




Verwandte Fragen

Verwandte Fragen

    Betriebskosten gerecht aufgeteilt?

    Wie und wo kann ich im Haushalt Geld sparen?

    Kabelanschluss in Betriebskosten



Mehr verwandte Fragen

Verwandte Fragen
Die unter gutefrage.net angebotenen Dienste und Ratgeber Inhalte werden nicht geprüft. Die Richtigkeit der Inhalte wird nicht gewährleistet. Bitte lesen Sie hierzu auch unsere Rechtlichen Hinweise.