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Betriebskosten: Elt. Revision im Mietbereich auf Kosten des Mieters?

Frage von Biene47 Biene47

Hallo an alle,

in meiner Wohnung wurden im letzten Jahr sämtliche Steckdosen und Lichtschalter überprüft. Nun wurden mir die Kosten dieser Revision in meiner Betriebskostenabrechnung belastet. Im Mietvertrag steht zwar, dass diese Kosten auf die Betriebskosten umgeschlagen werden, aber ob es rechtlich so sein muss, weiß ich leider nicht.

LG Biene

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Antworten (3)

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    Antwort von Stella04 Stella04

    Was im Mietvertrag steht muss nicht immer bindend sein. In diesem Fall denke ich aber, dass das Überprüfen der Steckdosen und Lichtschalter Wartungskosten sind. Wartungskosten muss der Mieter bezahlen, Instandhaltungskosten der Vermieter. Schau mal hier: http://www.pro-wohnen.de/Mietrecht_Nebenkosten.htm

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    Antwort von anjanni anjanni

    Ich glaube nicht, daß eine Überprüfung der Elektroinstallation in Deiner Wohnung zu den umlagefähigen Nebenkosten gehört - auch wenn das im Mietvertrag vereinbart wurde. (Z.B. könnte man auch keine Verwalterkosten umlegen. Da könnte sich der Vermieter viel einfallen lassen...)

    Eine Ausnahme könnte höchstens sein, wenn Dir der Vermieter auf diese Weise nachweist, daß Du unzulässigerweise an der Installation manipuliert hast und dadurch was nicht in Ordnung war.

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    Antwort von Nine25 Nine25

    Tja, wenn´s schon im Mietvertrag verankert ist..hast Du keine Chance!

    Kommentar von Biene47 Biene47

    @ Nine25 Ja, aber mein Vermieter kann ja keine Kosten verlangen, wenn sie im Gesetz nicht vorgesehen sind. Da kann ja jeder kommen. "g"

    LG Biene

    Kommentar von Mismid MismidMismid

    es spielt keine Rolle ob etwas in einem Vertrag steht, das rechtlich nicht anerkannt ist. Man kann viel in einen Vertrag schreiben und es giltet trotzdem nicht

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