Hallo an alle,
in meiner Wohnung wurden im letzten Jahr sämtliche Steckdosen und Lichtschalter überprüft. Nun wurden mir die Kosten dieser Revision in meiner Betriebskostenabrechnung belastet. Im Mietvertrag steht zwar, dass diese Kosten auf die Betriebskosten umgeschlagen werden, aber ob es rechtlich so sein muss, weiß ich leider nicht.
LG Biene
@ Nine25 Ja, aber mein Vermieter kann ja keine Kosten verlangen, wenn sie im Gesetz nicht vorgesehen sind. Da kann ja jeder kommen. "g"
LG Biene