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Betriebskosten bei Hartz 4

gefragt von Platin am 12.08.2009 um 17:14 Uhr

Ein Freund von mir bekommt Harzt 4 und dazu noch die Wohnung bezahlt. Er hat nun seine Betriebskostenabrechnung bekommen, dort drin steht das er 1032 Euro an Guthaben hat und er für rund 3 Monate nun keine Mieter mehr zhalen brauch da dies ja Verrechnet wird.

Wie verhält es sich da mit der Mietzahlung vom Amt? Hier eine kleine Rechnung:

Das Amt zahlt 299 euro an Miete ohnen Nebenkosten. Der Freund Zahlt von sein Hartz 4 86 euro selber da die Wohnung 385 euro Kostet.

Wird nun die Meitzahlung für die 3 Moante eingestellt, wenn ja wieso, immerhin Zahlt er ja die Nebenkosten selber also die 86 euro und diese bekommt er ja nun für das Jahr 2008 zurück da er nichts verbraucht hat, zwecks seiner Freundin?!

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anonym
beantwortet von SUNFRIEND4 am 12. August 2009 17:17
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Das zählt als Einnahmen und wird ihm angerechnet. Er muss dem Amt mitteilen, dass er die Miete 3 Monate nicht zahlen muss.

Kommentar von Platin am 12. August 2009 17:18

Einahmen? wovon? von sein Hartz4 was er selber jeden Monat bekommt? Wenn das so sein sollte, wäre dies ein Frechheit

Kommentar von 32f304e97e8256bb488ed12df7814a70smalleddali am 12. August 2009 17:22

es ist so und es ist eine Frechheit, selbst wenn man als Hartz4 Empfänger Stromkosten zurückbekommt, wird es als Einnahme gerechnet..eine riesengroße Sch....

Kommentar von Maya1998 am 12. August 2009 17:25

Höre ich Ironie, eddali, oder meinst du das ernst??

Kommentar von Platin am 12. August 2009 17:25

wenn das so ist hat das Soazialgericht einen Neuen Fall demnächst, mal sehen ob die das auch so sehen

Kommentar von SUNFRIEND4 am 12. August 2009 22:38

Hoffentlich habt Ihr genug Geld zum Streiten! Wer zahlt eigentlich die Nebenkosten? Nachdem er so gut wie nie daheim ist, braucht er doch auch gar keine Wohnung, also auch kein Wohngeld! Streitet nur! Das macht immer wieder Spaß!

Kommentar von schleudermaxe am 13. August 2009 09:37

Falsch, Stromkosten aus dem Haushalt gehen die Arge gar nichts an, weil diese im Bedarf enthalten sind und somit steht ein Abrechnungsguthaben nur dem Bedürftigen zu.


pixilein
beantwortet von pixilein am 12. August 2009 17:22
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Es wird angerechnet und dementsprechend würde ihm für die nächsten drei Monate auch keine Miete vom Amt mehr zustehen.

Kommentar von Platin am 12. August 2009 17:27

Das werden wir ja sehen dann, ich halte euch da auf den Laufenden, weil sowas geht gar nicht und ich werde ihn auch Raten zum Anwalt zu gehen.

Kommentar von Maya1998 am 12. August 2009 17:30

Rate ihm das mal, muss er ja schließlich nicht selber zahlen, das macht ja der Steuerzahler für ihn. Kein Wunder, dass Deutschland nicht mehr aus der Sch.... kommt, bei solchen Ansichten. Manche verwenden ihre kostbare Zeit eben lieber mit H4-Klagen als mit der Suche nach Arbeit...

Kommentar von Platin am 12. August 2009 17:35

Ach so denkst du, scheinst nicht grad die Hellste zu sein oder? Steuerzahler sind also nur welche die Arbeiten gehen oder wie? Was ist mit den anderen Steuern? MWST ÖKO und soweiter, die zahlen auch die Hartz4 Leute. Also erst nach denken dann reden, hat sich wohl zu sehr eingebürgert das nur leute Steuern Zahlen die Arbeiten. Oder belibt bei Hartz4 Leuten die MWST und so weg, wenn ja dann supi

Kommentar von Maya1998 am 12. August 2009 17:38

Oh Gott, bist du schlau. Wieviel Steuern kannst du denn von deinen 364€ Euronen im Monat zahlen? Na? Wollen wir mal ne Rechnung aufstellen? Zahlt der H4-Empfänger denn auch in den großen Topf der Arbeitslosenversicherung ein? Süße Ansichten hast du da, Platin. Ach ja, wenn du schon so klug bist, überprüfe doch mal deine Rechtschreibleistungen.


anonym
beantwortet von Maya1998 am 12. August 2009 17:18
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Wie, er bezahlt sie "selbst"? Wer gibt ihm denn sein H4? Verdient er sich das etwa? Weiß denn das Amt, dass er 2008 mit seiner Freundin eine Bedarfsgemeinschaft gebildet hat? Wie heißt denn dein Freund? Name? Adresse?

Kommentar von Platin am 12. August 2009 17:21

Nein das nicht, aber er bekommt ja 351 euro und davon Zahlt er ja die 86 euro an Nebenkosten, also dürfte man es doch nicht anrechnen! Wenn ich 1 Jahr 86 euro selber spare kann das Amt doch nciht hingehen und sagen du bekommst nun 3 Monate kein Hartz 4

Kommentar von Maya1998 am 12. August 2009 17:24

Du sparst doch aber nicht DEIN Geld, sondern nur das, was dir der Staat (=der Steuerzahler) gibt! Du willst doch nicht ernsthaft behaupten, dass ihm die Kohle rechtmäßig zusteht?? Ist auch nicht so, denn das überschüssige Geld wird sowieso vom Amt als Einnahme verrechnet:O) Und das ist auch gut so!!

Kommentar von Platin am 12. August 2009 17:30

Der Regelsatz wurde eins mal Festgelegt und man sage hier raus man könne ein Monat davon Leben, aber wenn er es Schafft sogar am ende des Monats sagen wir 10 euro übrig hat kann es nicht angerechnet werden, was das bitte für ein Staat? Ist man also als Hartz4 Empfänger verpflichtet sein Geld am Kopf zu hauen? ich denke nciht oder?

Kommentar von Maya1998 am 12. August 2009 17:32

Du bist verpflichtet, dich am Leben zu halten. Einen schönen Tag sollst du dir nicht machen, auch nicht sparen. Wenn ihm 364€ (oder wie viel das auch immer grad ist) zu viel sind, sollte man ihm eben die Hälfte streichen. H4 dient der GRUNDSICHERUNG! Wie oft muss man das eigentlich noch erklären...

Kommentar von Platin am 12. August 2009 17:39

ja und er ist in der lage 10 euro oder so davon zu sparen weil er sparsam ist. bist du dumm? aber sich dann aufregen wenn leute im fernsehn sind und von hartz 4 reden die am liebsten noch mehr geld da haben wollen obwohl die mit 5 kindern schon 2500euro bekommen und nun weil eine person von 3 Million 10 euro sparen kann soll am besten noch die hälfte gestrichen werden. echt dumm von dir, da kann man nur hoffen das dir das auch mal passiert, mal sehen heulst dann und bist auch im fernsehn was.

Kommentar von Maya1998 am 12. August 2009 17:40

Geh heim und hör bitte auf, mich zu beleidigen. Auf dein Niveau begebe ich mich, wenn du Punkt und Komma setzt und an deiner Groß- und Kleinschreibung gearbeitet hast.


eddali
beantwortet von eddali am 12. August 2009 17:20
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oh oh, da hat er sich selbst geschnitten, nebenkostenabrechnungen müssen beim Amt gemeldet werden und bei Guthaben wird es auf die Zahlungen angerechnet. Er bekommt die nächste Monate weniger Geld vom Amt.

Kommentar von Platin am 12. August 2009 17:24

Naja dann sollte er mal zu Anwalt gehen damit, ist für mich ein unding, da wenn man am ende des Monats noch Geld übrig hat vom Hartz4 dann wird das ja auch nicht angerechnet oder? Das Amt kann aber nicht sagen man solle die Meite mindern egal ob Betriebskosten oder mit ein WG Bewohner und dann hin gehen und alles anrechnen schon gar nciht wenn man das selber vom Hartz4 zahlt ( regelleistung 351 euro )

Kommentar von Maya1998 am 12. August 2009 17:28

Ich finde die Formulierung "selber zahlen" ja ganz toll. Als hätte hier jeder einen unwiderbringlichen Anspruch auf 364€ PLUS Miete vom Amt, ohne jegliche Gegenleistung. Unglaublich...

Kommentar von Platin am 12. August 2009 17:32

Tja scheint so oder? Wer nicht Arbeitet egal aus welchen Grund hat ein Anspruch drauf, ob wir es wollen oder nicht. Leider? Da musst du nciht den Hartz 4 Empfängern die Schuld geben sondern den Staat!

Kommentar von Maya1998 am 12. August 2009 17:36

Ich gebe niemandem (Dativ im Übrigen) die Schuld, ich stelle nur fest. Und wenn dein Kollege meint, ihm würde Unrecht getan und er nun noch mehr Leistung in Form von Prozesskostenbeihilfe in Anspruch nimmt (ich nehme an, der Fall ist eindeutig, denn Urteile diesbezüglich gibt es sicher genug, er ist schließlich selber Schuld, wenn seine Bude mehr kostet als erlaubt), DANN setze ich ihm natürlich den Papphut auf.

Kommentar von 32f304e97e8256bb488ed12df7814a70smalleddali am 12. August 2009 17:38

wenn vom Hartz4 Geld gespart wird ist das nicht so, aber alles was an Rückzahlungen kommt wird angerechnet, ist nun mal so

Kommentar von Platin am 12. August 2009 17:52

Man kann dies doch auch als Sparanlage sehen finde ich. Habe in einen anderen forum gelesen das man sich wehren soll wenn die das anrechnen, was ich auch richtig finde

Kommentar von Maya1998 am 12. August 2009 18:00

Sparanlage?????? Andere haben ne 40Stunden-Woche und können nichts sparen...Wir machen in diesem Staat wirklich was falsch.

Kommentar von 32f304e97e8256bb488ed12df7814a70smalleddali am 12. August 2009 18:13

DH...

Kommentar von Simple_avatar8smallfishhus am 12. August 2009 18:27

2 DHfür maya


anonym
beantwortet von schleudermaxe am 13. August 2009 09:35
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Also, da kann etwas nicht stimmen. Das gute an Hartz IV ist doch, daß die Kosten für die Unterkunft in voller Höhe zu übernehmen ist, so jedenfalls das Gesetz. Gibt es günstigeren Wohnraum im Stadtteil, hat die Arge den Umzug, die Schönheitsreparaturen, den Makler und die Erstaustattung zu bezahlen. Also, alles eigentlich ganz einfach.

Somit hat die Arge auch einen Anspruch auf die Rückerstattung, weil auch eine etwaige Nachforderung von der Arge zu bezahlen ist.

Prüfe bitte kritisch welchen Anteil die Arge aufgebrummt hat und lege Widerspruch ein.


elenore
beantwortet von elenore am 15. August 2009 14:29
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Guthaben müssen an diE ARGE zurückbezahlt werden. Im Falle deines Freundes, muss die Betriebskostenabrechnung in Kopie der ARGE zugeschickt werden, die entscheidet. Er bekommt wahrscheinlich für 3 Monate keinen Mietzuschuss!!

Warum zahlt die ARGE keine Nebenkosten, da stimmt doch etwas nicht. Er hat wirklich das Recht auf Rückerstattung. Ich schlage folgendes vor, dein Freund soll eine Dienstaufsichtsbeschwerde schriftlich aufs Papier bringen und der Leistungsstelle zukommen lassen. Dann wird es meistens von oberer Instanz neu berechnet und innerhalb einer Woche bekommt er einen schriftlichen Bescheid. Ich habe für meine Schwiegertochter auch diesen Weg beschritten und super grossen Erfolg gehabt. Die ARGE wollte von ihr Geld, dann hat sie aber eine Nachzahlung von über 1.200 Euro bekommen.

Dein Freund soll es ANPACKEN, es kann nur positiv enden!!

Viel Glück!!!


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