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betriebskosten abrechnung 2010

Frage von baby15061 baby15061

ich habe heute meine bk abrechnung 2010 bekommen und soll fast 900 euro nachzahlen ! habe aber nich mehr verbraucht als im jahr zuvor ! kann das denn sein ? ich soll jetzt für ne 2 rm wohnung 450 euro miete zahlem mit 60 qm ! was kann ich tun ?

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Antworten (6)

  • 2
    Antwort von Padri Padri

    Vielleicht kannst Du Dich an den sehr langen, kalten Winter 2010/2011 erinnern. Jeder hatte da viel höhere Heizkosten als üblich. Weiter steigen die Energie- die Wasserpreise und alles stetig. Ständig wird gejammert "Ich hab nicht mehr verbraucht als sonst!". Dabei wird leider immer gerne übersehen, dass alles teurer wird und nicht jeder Winter gleich ist!

    Kommentar von baby15061 baby15061baby15061

    meine heizkosten sind nicht höher

    Kommentar von Padri PadriPadri

    Und warum beschwerst Du Dich dann?

    Kommentar von baby15061 baby15061baby15061

    WEIL ICH TROTZDEM 900 NACHZAHLEN SOLL

    Kommentar von Padri PadriPadri

    Dann schau mal bei Deinem Strom- und Wasserverbrauch nach. Bei Grundsteuer, Versicherungen und und und. Alles wird teurer.

    Kommentar von baby15061 baby15061baby15061

    aber keine 800 euro und wasser hab ich auch nicht mehr

    Kommentar von anitari anitarianitari

    aber keine 800 euro und wasser hab ich auch nicht mehr

    Na dann geh zum Vermieter und laß Dir die Originalbelege zeigen.

    Das Du nicht mehr verbraucht hast mag ja sein. Aber wenn die Preise gestiegen sind steigen auch Deine Nebenkosten. So einfach ist das.

    Kommentar von baby15061 baby15061baby15061

    jep so ist das aber 800 euro ? das sind meine kompletten bk nochmal also sind das 100 prozent mehr

    Kommentar von Padri PadriPadri

    Das kann schon so sein. Und dass da keine höheren Heizkosten als sonst dabei sind, glaube ich nicht, denn diese sind bei jedem Bürger höher aus dem Winter 2010/11. Gehe auch mal davon aus, dass die monatliche Vorauszahlung zu niedrig war. Diese sollte nun angepasst werden, damit im nächsten Jahr nicht wieder eine solche Nachzahlung bei raus kommt.

  • 2
    RatgeberHelden Antwort von anitari anitari

    was kann ich tun ?

    Wenn Dir die Abrechnung nicht richtig erscheint, zum Vermieter gehen und Einsicht in die Originalbelege verlangen.

    2010 - 6 Monate Dauerfrost, schon vergessen? Energiepreise sind gestiegen. Z. B. Gas um ca. 13 %.

    Und dann ist noch zu berücksichtigen das Heizkosten nur zu 50 oder 70 % nach Verbrauch abgerechnet werden. Da zahlt man quasi einen Teil für andere mit.

    Aber vielleicht waren auch Deine Vorauszahlungen zu gering. Bei 60 m² sollten es mindestens 120 € sein. Und solltest Du erst im Herbst eingezogen sein ist es völlig logisch das es zu einer Nachzahlung kommt.

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    Antwort von Tabaluga1961 Tabaluga1961

    hast du an die explodierenden Energiekosten gedacht und den kalten schneereichen Winter

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    RatgeberHelden Antwort von albatros albatros

    Wenn dir was spanisch vorkommt, lege schriftlich (mit Begründung) Einspruch gegen die Abrechnung ein. Zumindest hast du 30 Tage Zeit die Abrechnung zu prüfen. Einwendungen kannst du auch danach binnen 12 Monarten nach Zugang der Abrechnung machen. Nun solltest du als erstes prüfen, ob die BK, die dir berechnet werden, so auch tatsächlich im Mietvertragh vereinbart sind. Nur diese sind zu bezahlen. Zweitens solltest du schaun, ob die Abr. formal korrekt ist: Gesamtkosten der jeweiligen BK, Umlageschlüssel (WF, Personen, Verbrauch), deine anteiligen Kosten. Gegenüberstellung der Gesamtkosten des Jahres zu den Vorauszahlungen. Insgesamt muss die Abrechnung nachvollziehbar sein. Sind diese Kriterien nicht gegeben, ist die Abr. unwirksam und gilt als nicht erfolgt. Darüber hinaus hast du das Recht, in die Originalrechnungen an deinem Wohnsitz (falls der Verm. erheblich weit weg sein Büro hat) zu nehmen. Verweigert der V. die Einsichtnahme, ist eine Nachzahlung nicht fällig. Es ist weiter hilfreich, die Abr. mit der des Vorjahres zu vergleichen und dabei zu prüfen, in welchen Positionen die großen Abweichungen zu verzeichnen sind. Diese müsste der V. eigentlich in der Abrechnung begründen und erläutern. Wenn nicht, muss er das bei der Einsichtnahme machen. Nun hast du ein paar Tipps, handle bitte entsprechend. Kommst du alleine nicht klar, wende dich an den örtl. Mieterverein, Mitgliedschaft vorausgesetzt (kostet incl. RSV ca. 65 E/a).

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    Antwort von XtraDry XtraDry

    Zahlen, was sonst???

    Kommentar von baby15061 baby15061baby15061

    troll

    Kommentar von XtraDry XtraDryXtraDry

    Ähm, darf ich fragen, warum Du mich beleidigst???

    Kommentar von Tabaluga1961 Tabaluga1961Tabaluga1961

    er ist sicher kein Troll

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    Antwort von meister61 meister61

    Anwalt oder Mieterverein befragen

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