ich habe heute meine bk abrechnung 2010 bekommen und soll fast 900 euro nachzahlen ! habe aber nich mehr verbraucht als im jahr zuvor ! kann das denn sein ? ich soll jetzt für ne 2 rm wohnung 450 euro miete zahlem mit 60 qm ! was kann ich tun ?
Antworten (6)
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2Antwort von
PadriPadri
Vielleicht kannst Du Dich an den sehr langen, kalten Winter 2010/2011 erinnern. Jeder hatte da viel höhere Heizkosten als üblich. Weiter steigen die Energie- die Wasserpreise und alles stetig. Ständig wird gejammert "Ich hab nicht mehr verbraucht als sonst!". Dabei wird leider immer gerne übersehen, dass alles teurer wird und nicht jeder Winter gleich ist!
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was kann ich tun ?
Wenn Dir die Abrechnung nicht richtig erscheint, zum Vermieter gehen und Einsicht in die Originalbelege verlangen.
2010 - 6 Monate Dauerfrost, schon vergessen? Energiepreise sind gestiegen. Z. B. Gas um ca. 13 %.
Und dann ist noch zu berücksichtigen das Heizkosten nur zu 50 oder 70 % nach Verbrauch abgerechnet werden. Da zahlt man quasi einen Teil für andere mit.
Aber vielleicht waren auch Deine Vorauszahlungen zu gering. Bei 60 m² sollten es mindestens 120 € sein. Und solltest Du erst im Herbst eingezogen sein ist es völlig logisch das es zu einer Nachzahlung kommt.
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2Antwort von
Tabaluga1961Tabaluga1961
hast du an die explodierenden Energiekosten gedacht und den kalten schneereichen Winter
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Wenn dir was spanisch vorkommt, lege schriftlich (mit Begründung) Einspruch gegen die Abrechnung ein. Zumindest hast du 30 Tage Zeit die Abrechnung zu prüfen. Einwendungen kannst du auch danach binnen 12 Monarten nach Zugang der Abrechnung machen. Nun solltest du als erstes prüfen, ob die BK, die dir berechnet werden, so auch tatsächlich im Mietvertragh vereinbart sind. Nur diese sind zu bezahlen. Zweitens solltest du schaun, ob die Abr. formal korrekt ist: Gesamtkosten der jeweiligen BK, Umlageschlüssel (WF, Personen, Verbrauch), deine anteiligen Kosten. Gegenüberstellung der Gesamtkosten des Jahres zu den Vorauszahlungen. Insgesamt muss die Abrechnung nachvollziehbar sein. Sind diese Kriterien nicht gegeben, ist die Abr. unwirksam und gilt als nicht erfolgt. Darüber hinaus hast du das Recht, in die Originalrechnungen an deinem Wohnsitz (falls der Verm. erheblich weit weg sein Büro hat) zu nehmen. Verweigert der V. die Einsichtnahme, ist eine Nachzahlung nicht fällig. Es ist weiter hilfreich, die Abr. mit der des Vorjahres zu vergleichen und dabei zu prüfen, in welchen Positionen die großen Abweichungen zu verzeichnen sind. Diese müsste der V. eigentlich in der Abrechnung begründen und erläutern. Wenn nicht, muss er das bei der Einsichtnahme machen. Nun hast du ein paar Tipps, handle bitte entsprechend. Kommst du alleine nicht klar, wende dich an den örtl. Mieterverein, Mitgliedschaft vorausgesetzt (kostet incl. RSV ca. 65 E/a).
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1Antwort von
XtraDryXtraDry
Zahlen, was sonst???
Kommentar von
baby15061baby15061 troll
Kommentar von
XtraDryXtraDry Ähm, darf ich fragen, warum Du mich beleidigst???
Kommentar von
Tabaluga1961Tabaluga1961 er ist sicher kein Troll
meine heizkosten sind nicht höher
Und warum beschwerst Du Dich dann?
WEIL ICH TROTZDEM 900 NACHZAHLEN SOLL
Dann schau mal bei Deinem Strom- und Wasserverbrauch nach. Bei Grundsteuer, Versicherungen und und und. Alles wird teurer.
aber keine 800 euro und wasser hab ich auch nicht mehr
Na dann geh zum Vermieter und laß Dir die Originalbelege zeigen.
Das Du nicht mehr verbraucht hast mag ja sein. Aber wenn die Preise gestiegen sind steigen auch Deine Nebenkosten. So einfach ist das.
jep so ist das aber 800 euro ? das sind meine kompletten bk nochmal also sind das 100 prozent mehr
Das kann schon so sein. Und dass da keine höheren Heizkosten als sonst dabei sind, glaube ich nicht, denn diese sind bei jedem Bürger höher aus dem Winter 2010/11. Gehe auch mal davon aus, dass die monatliche Vorauszahlung zu niedrig war. Diese sollte nun angepasst werden, damit im nächsten Jahr nicht wieder eine solche Nachzahlung bei raus kommt.