wie lange hat der vermieter das recht betriebskosten auszahlungen einzubehalten?
Betriebskosten abrechnung
Antworten (4)
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3Antwort von
wanda0102wanda0102
Hat er gar nicht. Wenn ein Guthaben besteht muss er dieses sofort ausbezaheln.
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1Antwort von
firstguardianfirstguardian
Rückzahlungen aus mitgeteilten Überzahlungen sollten unmittelbar mit der Abrechnung erfolgen. Ich füge in solchen Fällen der Abrechnung einen Verrechnungsscheck bei.
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monja1995monja1995 Das ist aber nicht nett, da das Einlösen eines Verrechnungsschecks horrende Gebühren kostet. Diese sind von Bank zu Bank unterschiedlich und können bis zu 12 Euro ausmachen
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firstguardianfirstguardian Aber ich kann sehen, dass das Geld den Empfänger erreicht hat und gewinne ein paar Tage Zinsen! Die Konten der Mieter sind mir nicht immer bekannt, da wir kaum Lastschriften einreichen. Gebühren in dieser horrenden Höhe sind mir nicht bekannt! Mit welcher Bank arbeiten Sie?
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LivArwenLivArwen
Schau mal hier:
- Vom Vermieter errechnetes Guthaben
Ergibt sich aus der Nebenkostenabrechnung ein Guthaben für den Mieter, so ist dieses mit Erteilung der Abrechnung fällig. Das bedeutet nichts anderes, als das der Mieter die Auszahlung des Guthabens sofort verlangen kann.
http://www.internetratgeber-recht.de/MietrechtNebenkosten/KalteBetriebskosten/gan.htm
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VolvoliebhaberVolvoliebhaber Aber als Mieter hast du 4 Wochen Einspruchsrecht gegen die Abrechnung
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LivArwenLivArwen Welcher Idiot legt wohl Widerspruch ein, wenn er Guthaben hat? Hä?
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Tabaluga1961Tabaluga1961 wieso??? die könnte doch trotzdem falsch sein udn das Guthaben noch größer
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LivArwenLivArwen @Tabaluga: Guthaben noch höher? Gut, kann wirklich mal der Fall sein, ist aber eher selten! Und ich persönlich bin nicht so gierig. Wenn ich die Abrechnung kontrolliere und sie haut meines Erachtens hin, bin ich froh, wenn ich überhaupt was wieder bekomme! Wegen 20 Euro mache ich da keinen Terz, denn dazu müsste man Widerspruch einlegen, Akteneinsicht verlangen (wo man in den seltenstens Fällen Ahnung von hat) oder Mieterbund einschalten (Rennereien) und zuletzt evtl. noch klagen! Also nee, das wäre mir fürn Appel und nen Ei zu viel Stress. Außerdem war das hier auch NICHT die Frage!
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firstguardianfirstguardian ..."so ist dieses mit Erteilung der Abrechnung fällig." ... und sollte meine Meinung nach auch unmittelbar gezahlt werden!
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LivArwenLivArwen Richtig! ich meine mal im Ernst, habe noch nie gehört das einer Widerspruch einlegte mit den Worten: "Ich habe da ein Guthaben, das will ich aber nicht" :rofl:
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VolvoliebhaberVolvoliebhaber
Er muß die Widerspruchsfrist von 4 Wochen einhalten, danach muß er umgehend das Geld auszahlen.
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sonnyblack09599 und da kann ich nach den 4 wochen verzugzinsen geltend machen? wenn ja wie
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VolvoliebhaberVolvoliebhaber Erst nach den 4 Wochen könntest du Verzugszinsen verlangen, schreibe ihn an, mit der Aufforderung zu zahlen, ab diesen Zeitpunkt kannst du dann Zinsen verlangen
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firstguardianfirstguardian Da sollte man sich aber mal über die Betrags"größen" der Zinsen ein Bild machen. Rede einfach mit dem Vermieter.
Das hätte ich jetzt auch geschrieben, weil es richtig ist! DH