folgend esdes bin HartzV empfänger und lebe mit mit meiner freundin zusammen sie bekommt auch HartzV(Zusammenveranlung) meine frage ist hab nun die betriebskosten 2009 bekommen
kann ich das beim arbeitsamt beantragen
mfg
hannes
folgend esdes bin HartzV empfänger und lebe mit mit meiner freundin zusammen sie bekommt auch HartzV(Zusammenveranlung) meine frage ist hab nun die betriebskosten 2009 bekommen
kann ich das beim arbeitsamt beantragen
mfg
hannes
Du /ihr seid verpflichtet, die Abrechnung vorzulegen. Gutschriften werden von künftigen Leistungen abgezogen. Bei einer Nachzahlung die Erstattung derselben schriftlich beantragen. Liegen die Neben- und Heizkosten im Rahmen der Angemessenheitsgrenzen, wird die Zahlung erfolgen können. Es darf bei der Prüfung nicht pauschal vorgegengen werden, vielmehr ist vom Gesetzgeber eine Einzelfallprüfung und -entscheidung gefordert.
im normalfall mußte sogar die Nebenkostenabrechnung dem arbeitsamt vorlegen...das arbeitsamt bezahlt ja auch schliesslich eure miete u eben auch die nebenkosten....wenn du od ihr etwas nachzahlen müßt, geht die arge in vorkasse u begleicht die rechnung u euch wird dann montl. eine rate vom unterhalt abgezogen...
so ist diese antwort nicht korrekt.
nich???...warum???
besser kann man es gar nich sagen..SO meinte ich es eigtl. auch....hab jetzt erst gelesen, was du hier zur antwort gegeben hast....vergiss meine frage weiter unten....DH...