Zum Fall: Jemand wohnt in einer Mietwohnung nach 2 Jahren hat sich die Hausverwaltung geändert,diese hat aber nicht die gezahlte Kaution von der alten Hausverwaltung bekommen,warum auch immer,dies ist bis jetzt nicht geklärt. Aus der Betriebs/Heizkostenabrechnung hat sich ein Guthaben ergeben,ist es rechtens das die ''Neue'' Hausverwaltung dieses Gutehaben einbehält um die Kaution abzudecken? Wie gesagt die Kaution wurde voll an die ''Alte'' Hausverwaltung gezahlt aber diese hat die Kaution nur teilweise an die ''Neue'' Hausverwaltung ''übergeben''(ich nenn es mal so)
Schönen Abend noch ;)
Zahlungsnachweise sind vorhanden,gut wenn man sowas ein paar jahre später noch bei den unterlagen hat,vielen dank.
Wie wäre es denn eigentlich wenn von sagen wir mal 800 euro Kaution 150 noch fehlen würde,dürften sie das dann vom Guthaben abziehen?? Ich frage jetzt einfach nur mal aus reiner neugierde,denn teilweise erlauben sich Hausverwaltungen ja sehr viel,zum mindest sehe ich das teilweise so.
Sie dürfen gar Nichts abziehen und aus deinen 800€ sind durch die gesetzliche Verzinsung der Kaution mittlerweile paar Euronen mehr geworden.