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Betriebs/Heizkosten Guthaben verrechnung mit Mietkaution?

Frage von SabrinaB22 SabrinaB22

Zum Fall: Jemand wohnt in einer Mietwohnung nach 2 Jahren hat sich die Hausverwaltung geändert,diese hat aber nicht die gezahlte Kaution von der alten Hausverwaltung bekommen,warum auch immer,dies ist bis jetzt nicht geklärt. Aus der Betriebs/Heizkostenabrechnung hat sich ein Guthaben ergeben,ist es rechtens das die ''Neue'' Hausverwaltung dieses Gutehaben einbehält um die Kaution abzudecken? Wie gesagt die Kaution wurde voll an die ''Alte'' Hausverwaltung gezahlt aber diese hat die Kaution nur teilweise an die ''Neue'' Hausverwaltung ''übergeben''(ich nenn es mal so)

Schönen Abend noch ;)

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Antworten (7)

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    Antwort von corvette1512 corvette1512

    Damit hast Du gar nichts zu tun. In Deinem (alten) Mietvertrag steht, dass Du diese bezahlt hast. Alles andere zählt nicht.

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    Antwort von Det1965 Det1965

    Das ist nicht rechtens! Du würdest ja sonst die Kaution zweimal bezahlen.

    Hilfreich ist natürlich, wenn über die Zahlung der alten Kaution schriftliche Beweise vorhanden sind.

    Für diese Sache bräuchtest du nicht mal nen Anwalt, so glasklar ist das.

    Kommentar von SabrinaB22 SabrinaB22

    Zahlungsnachweise sind vorhanden,gut wenn man sowas ein paar jahre später noch bei den unterlagen hat,vielen dank.

    Wie wäre es denn eigentlich wenn von sagen wir mal 800 euro Kaution 150 noch fehlen würde,dürften sie das dann vom Guthaben abziehen?? Ich frage jetzt einfach nur mal aus reiner neugierde,denn teilweise erlauben sich Hausverwaltungen ja sehr viel,zum mindest sehe ich das teilweise so.

    Kommentar von Det1965 Det1965Det1965

    Sie dürfen gar Nichts abziehen und aus deinen 800€ sind durch die gesetzliche Verzinsung der Kaution mittlerweile paar Euronen mehr geworden.

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    Antwort von JeanRutti JeanRutti

    wem vom Mieter die volle KAution an die alte Verwaltung gezahlt worden ist, darf die neue nicht einfach das Guthaben einbehalten,sie steht dem Mieter zu. Sonst würde der Mieter ja viel mehr KAution zahlen , als wie vertraglich vereinbart. Das ist ein Problem zwischen neuer und alter Verwalter.

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    Antwort von johnnymcmuff johnnymcmuff

    Aus der Betriebs/Heizkostenabrechnung hat sich ein Guthaben ergeben,ist es rechtens das die ''Neue'' Hausverwaltung dieses Gutehaben einbehält um die Kaution abzudecken?

    • Das ist nicht rechtens.Ihr habt die Kaution bereits gezahlt.

    • Die neue Verwaltung muss sich das Geld von der alten Verwaltung holen.

    Wie gesagt die Kaution wurde voll an die ''Alte'' Hausverwaltung gezahlt aber diese hat die Kaution nur teilweise an die ''Neue'' Hausverwaltung ''übergeben''(ich nenn es mal so)

    Das ist nicht Euer Problem!

    • Setzen Sie ihm eine angemessene Frist zur Rückzahlung des Guthabens!

    • Die Frist muss datumsmäßig bestimmt oder bestimmbar sein. Also nicht schreiben „umgehend“ oder „sofort“, sondern „bis zum [Datum in drei Wochen].

    Wenn die Frist abgelaufen ist.schalten Sie einen Anwalt ein,der soll sich dann um Ihre Forderung kümmern!

    Wie wäre es denn eigentlich wenn von sagen wir mal 800 euro Kaution 150 noch fehlen würde,dürften sie das dann vom Guthaben abziehen??

    Wie jetzt,habt ihr die Kaution damals nicht vollständig bezahlt?

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    Antwort von anitari anitari

    Wenn Du belegen/nachweisen kannst das Du zu Beginn Deines Mietvertrages die volle Kaution gezahlt hast, ist das nicht Dein Problem sondern das Problem zwischen neuer und alter Verwaltung.

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    Antwort von jockl jockl

    Hinsichtlich einer Rückerstattung aus der NK.-Abrechnung würde ich sofort mit Harten Bandagen reagieren. Eine Einbehaltung um Kaution neu auzubauen ist völlig rechtswiderig.

    Die Kautionssache muss im Innenverhältnis zwischen der alten und der neuen HV "aushandelt" werden.

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    Antwort von derbas derbas

    Das ist eine Sache die die unter sich ausmachen müssen. Du hast ja keinen neuen Mietvertrag.

    Selbst wenn es so wäre, so ergäbe das noch lange nicht das Recht, dein Geld zu behalten. Geh zum Mieterverein.

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