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Betriebshaftpflichtversicherung

gefragt von FinkSveiger am 25.04.2008 um 17:49 Uhr

Eine Kundin stürzte bei Glatteis im Eingangsbereich zu einem Geschäft und brach sich die Hand. Der Eingangsbereich war gestreut,trotzdem passierte das Mißgeschick. Die Kundin fordert Schmerzensgeld. Die Haftpflichtversicherung weigert sich aus folgendem Grund zu zahlen: es bestand keine Fahrlässigkeit seitens des Unternehmers. Die Versicherung erklärte, nur bei grober Fahrlässigkeit zu zahlen (d.h. bei Nichtstreuung) Ist das nicht Paradox???

Kennt jemand einen ähnlichen Fall?


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Indy72
beantwortet von Indy72 am 25. April 2008 17:51
4x
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Sofern der Geschäftsinhaber alles Mögliche ordnungsgemäß getan hatte, um solche Stürze zu verhindern, dann kann er für das Mißgeschick der Kundin nicht in Haft genommen werden.

Kommentar von 5158c3ec2673b97e7143207edfb155cesmallgeige am 25. April 2008 18:01

Autsch, aber ich schließe mich an. Lt. Rechtsprechung hat der Fußgänger notfalls extrem - gesteigerte eigene Sorgfalt und vorsichtige Gehweise, ... an den Tag zu legen.

Kommentar von Fcbb169214ce6767cc043334449ea06esmallHerrLich am 25. April 2008 18:01

So ist es, nicht jedes Risiko kann abgewälzt werden.


mitra54
beantwortet von mitra54 am 25. April 2008 17:52
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Was sagt denn dein Anwalt dazu? Warum soll es Paradox sein. Wenn gestreut war, muß die Versicherung auch nicht haften.


Raimund1
beantwortet von Raimund1 am 25. April 2008 18:14
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Es war gestreut. Also der Pflicht war damit genüge getan.

Stell dir vor - es wäre kein Eis da gewesen. Die Kundin wäre gestürzt. Hätte da eine Versicherung gezahlt? Wofür?

Ich seh an der Situation nichts paradoxes...


anonym
beantwortet von KinderKinder am 25. April 2008 17:51
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Ja, Paradox. Die geschäftsinhaberin soll mal in Ihrem Mitvertrag schauen, ob Sie den Vermieter nicht auch in die Haftung nehmen kann.


anonym
beantwortet von tigeroli am 25. April 2008 18:07
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diese Städte-Haftpflichtversicherungen sind eigentlich nie dran mit Zahlen. Ähnlicher Fall: städtisches Schwimmbad - Vater mit Kleinkind auf dem Arm stürzt (Vater komplizierter Beinbruch + Kind Gehirnerschütterung!) - Schwimmbadbetreiber hatte gestreut, nach Tauwetter war aber wieder alles angefroren und der Sand im Eis verschwunden. Dennoch war diese Städtische Haftplicht nicht zur Zahlung bereit. Keinen Pfennig bekam die Familie, weil der Schwimmbadbetreiber mal irgendwann gestreut hatte und der Vater hätte wissen müssen, dass Winter ist ...

Eigentlich müsste man es drauf ankommen lassen und streiten. Aber wer kann schon solche Kosten vorstrecken? Hier braucht man die Rechtsschutzversicherung und die hatte die junge Familie nicht. - Jetzt hat sie eine.





larsemann63
beantwortet von larsemann63 am 25. April 2008 18:18
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Das ist durchaus nicht paradox. Haft - Pflicht! Du haftest wenn Dir ein Verschulden nachzuweisen ist. Deine Versicherung zahlt bei berechtigten Forderungen und weist unberechtigte, notfalls vor Gericht (so eine Art Rechtsschutz), ab. Leider ist es so, dass heutzutage Erwachsene gerne vergessen, dass nicht alles immer die Schuld der Anderen ist! Eigenverantwortlich ist hier das Stichwort!


1hoss43
beantwortet von 1hoss43 am 25. April 2008 18:18
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Die Haltung der Versicherung ist korrekt und hat auch nix mit Paradox zu tun. Warum sollte die Versicherung oder der GF der Firma Schmerzensgeld zahlen, wenn die Frau, mal spitz formuliert, zu dumm zum Laufen war und über ihre eigenen Füße fiel?


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