Hallo - als Existenzgründer eine Frage zu Versicherungen... Genauergesagt zur Betriebshaftpflicht. Mehrere verschiedene Informationen führen zu etwas Verwirrung:
Bei Gründung einer GbR mit mehreren gleichberechtigten Inhabern - muß jeder einzelne Inhaber eine Haftpflicht abschließen, also ist diese Haftpflicht personen- oder objektbezogen? Wenn es zu einem Schadensfall im Betrieb (hier Ladengeschäft) kommt - ist es doch egal, wer da von den Inhabern gerade anwesend war, oder nicht? Mir wurde gesagt, daß jeder Inhaber eine Haftpflicht abschließen muß. Angestelltes Personal muß bzw. wird durch entsprechende Tarife versichert - das ist klar, aber bei mehreren Inhabern wäre nur einer versichert. Würde aber heißen, bei 5 gleichberechtigten Inhabern muß jeder eine Haftpflichtversicherung abschließen fürs Geschäft. Für mich klingt das allerdings etwas unlogisch. - oder ist das tatsächlich so? Ich versichere doch nicht mich, sondern das Geschäft. Ob ein oder mehrere Inhaber - das Geschäft ist doch das gleiche.... Oder treibt man damit die Prämien in die Höhe? Kann mir jemand da etwas genaueres zu sagen?
das ist witzig - drei Makler, zwei haben das Thema überhaupt nicht angesprochen - während der dritte dann mit dieser Geschichte rüberkam. Einige Versicherungen direkt angesprochen rstp. über deren Agenten - nix. Also im Klartext: jeder braucht eine eigene Haftpflicht, alles andere ist Verhandlungssache. Danke für die Info