3

Betriebshaftpflicht-Gewerbehaftpflicht: personen- oder objektbezogen?

Frage von kleinhirn kleinhirn

Hallo - als Existenzgründer eine Frage zu Versicherungen... Genauergesagt zur Betriebshaftpflicht. Mehrere verschiedene Informationen führen zu etwas Verwirrung:

Bei Gründung einer GbR mit mehreren gleichberechtigten Inhabern - muß jeder einzelne Inhaber eine Haftpflicht abschließen, also ist diese Haftpflicht personen- oder objektbezogen? Wenn es zu einem Schadensfall im Betrieb (hier Ladengeschäft) kommt - ist es doch egal, wer da von den Inhabern gerade anwesend war, oder nicht? Mir wurde gesagt, daß jeder Inhaber eine Haftpflicht abschließen muß. Angestelltes Personal muß bzw. wird durch entsprechende Tarife versichert - das ist klar, aber bei mehreren Inhabern wäre nur einer versichert. Würde aber heißen, bei 5 gleichberechtigten Inhabern muß jeder eine Haftpflichtversicherung abschließen fürs Geschäft. Für mich klingt das allerdings etwas unlogisch. - oder ist das tatsächlich so? Ich versichere doch nicht mich, sondern das Geschäft. Ob ein oder mehrere Inhaber - das Geschäft ist doch das gleiche.... Oder treibt man damit die Prämien in die Höhe? Kann mir jemand da etwas genaueres zu sagen?

Fragen zu gleichen Themen finden

Antworten (6)

  • 1
    Antwort von Gehrsitz Gehrsitz

    Definitiv muß nicht für jeden Inhaber eine Haftpflicht abgeschlossen werden, sondern eine zur Absicherung des Haftungsrisikos der GbR; schliesslich entstehen die Haftungsgründe ja aufgrund der Firmentätigkeit heraus.

    Wenn Dir der Versicherungsvertreter etwas anderes erzählt, würde ich schnellstens die Versicherung wechseln.

    Ist übrigens keine Theorie, ich besitze selbst seit 10 Jahren ein GbR, die einen recht ordentlichen Umsatz macht und die Versicherung ist für die GbR abgeschlossen.

  • 0
    Antwort von Krusamaja Krusamaja

    Hallo ,es ist richtig das ich den innen Raum des Geschäftes und den Bereich

    vor meinem Objekt absicher.

    Ich muss also nur "eine" Betriebshaftpflicht haben alles andere ist mir Neu.

    Wir teilen uns z.b zu dritt ein Büro die Prämie mit Inhalt Beträgt 150 im Jahr,da zahlt

    auch nicht jeder z.b pro Nase 80 Für die Haftpflicht.

    Gruss

    Jörg

  • 0
    Antwort von DerMakler DerMakler

    Hmm, eine Betriebs HP ist Risikobezogenen, die Anzahl der Inhaber und Angestellten entscheidet dann nur noch über Volumen & Beitrag in dem speziellen Risiko mit den beschäftigten Personen..Das hier jeder einzelen eine Betriebs HP auf Grund der Fimierung GbR abschließen müßte ? wäre mir neu, die Nennung der Inhaber und Ihr Tätigkeitsbereich reicht bei einem Vertrag vollkommen aus..somit stellt sich auch nicht die Frage, wer in einzelnen Verträgen welchen Angestellten mitversichern müßte..Personbezogende Gewerbe HP sind zum Beispiel Vermögensschadenshaftplflicht Versicherung wie z.Bsp bei Steuerberatern ; Rechtsanwälten, dies trifft meist auf Kammer / Innungsberufe zu..Vergleichen Sie aber alle Anbieter bei einer Betriebs HP miteinander, hier ergeben sich ungemein unterschiedliche Prämienkonstellationen ! HG DerMakler

  • 0
    Antwort von fairBerater fairBerater

    Es ist möglich und üblich, die Betriebshaftpflicht auf den Betrieb bezogen zu gestalten. Die Anzahl der Geschäftsführer oder Inhaber und Mitarbeiter spielt nur in Bezug auf die Höhe der Prämie - wenn überhaupt - eine Rolle. Meist dient als Bemessungsgrundlage für die Prämie die Umsatzsumme oder die Bruttojahreslohnsumme. Die Zahl der Inhaber ist eher für den Abschluss einer Firmenrechtsschutzversicherung von Belang. Ja, leider gibt's auch Makler, die da nicht so gut Bescheid wissen...

  • 0
    Antwort von ProfNuke2000 ProfNuke2000

    Es gibt Versicherungsangebote wo zum Beispiel 10 Inhaber mit versichert sind. Sonst stimmt die Aussage . Wenn es eine GmbH wäre es einfacher . Ihr seit 5 Natürliche Personen und bei einer GmbH wäre es eine Juristische Person. Das ist immer Verhandlungssache mit einer Versicherung. Also z.B kann man 5 Personen zusammenfassen um die Prämie zu drücken. Geht nicht gibt´s nicht. Gilt auch in der Versicherungsbranche . Gehe mal zu einem Industrie Makler und nicht zu einem Mehrfachagenten. Makler können sowas.Die Unterschiede zwischen einem Makler und Agenten sollte einem als Betroffener klar sein. !!!

    Kommentar von kleinhirn kleinhirn

    das ist witzig - drei Makler, zwei haben das Thema überhaupt nicht angesprochen - während der dritte dann mit dieser Geschichte rüberkam. Einige Versicherungen direkt angesprochen rstp. über deren Agenten - nix. Also im Klartext: jeder braucht eine eigene Haftpflicht, alles andere ist Verhandlungssache. Danke für die Info

    Kommentar von fairBerater fairBeraterfairBerater

    Na ja, es gibt Makler, die keinen Plan haben, und es gibt Mehrfachagenten, die das super hinkriegen - diese Verallgemeinerung passt so nicht!

    Kommentar von ProfNuke2000 ProfNuke2000ProfNuke2000

    Jo, das stimmt schon "eine Verallgemeinerung passt so nicht!". Ich gehe von Industrie Maklern aus , die Wissen wo von Sie reden.Die gibt es !!!

  • 0
    Antwort von ReinerUnsinn ReinerUnsinn

    Wenn ich ein Gewerbe habe, zB. Webdesigner, schließe ich eine Haftpflicht ab, falls mein programmierten Webseiten rechtlich Probleme machen.

    Wenn ich ein Restaurant habe, versichere ich den Laden, falls ein Gast die Treppe runterfällt. (Ich war mal im Vorstand eines e.V. und die Prämie richtete sich nach Anzahl der Mitglieder).

    Bei einer GbR haftet jeder mit seinem Privatvermögen. Was soll ich da versichern? Ich denke, Ihr müsst Euren Laden versichern.

    Aber Genaues kann man nur sagen, wenn man weiß, as Ihr da bastelt.

Diese Frage

Verwandte Fragen

Noch nicht den richtigen Rat gefunden?

Einfach und schnell viele hilfreiche Ratschläge von Deutschlands aktivster Ratgeber-Community erhalten!

Einfach und schnell einen Tipp erstellen und Ihren guten Rat mit anderen teilen!

Einfach und schnell ein Video hochladen und anschaulichen Rat an alle geben!

Die unter gutefrage.net angebotenen Dienste und Ratgeber Inhalte werden nicht geprüft. Die Richtigkeit der Inhalte wird nicht gewährleistet. Rechtliche Hinweise finden Sie hier.