1

Betriebsferien höher als Urlaubsanspruch

Frage von lilu88 lilu88

Hallo!

Wie ist die gesetzliche Regelung, wenn der Arbeitgeber feste Betriebsferien vorgibt und diese an der Anzahl der Tage höher ist als die der Urlaubstage die man im Jahr zur Verfügung hat? Bsp. bei mir: Fange nächsten Monat bei einem neuen Arbeitgeber an, dieser gewährt mir für den Rest des Jahres 12 Urlaubstage. Im Sommer hat der Betrieb 15 Werktage (3 Wochen) und im Winter nochmal eine Woche (5 Werktage) Betriebsferien. Somit wären dass dann 20 Tage Betriebsferien und ich habe ja nur 12 Urlaubstage für dieses Jahr übrig...

Wär kann mir das erklären?!

Fragen zu gleichen Themen finden

Antworten (3)

  • 1
    Antwort von dana2806 dana2806

    Das hatte mein damaliger Chef, ein Zahnarzt, auch gemacht. Er hat uns dann eine Assistenzärztin vor die Nase gesetzt, oder wir mußten dort Telefondienst machen. Falls es bei Dir eine größere Firma ist, wende Dich doch mal an Euren Betriebsrat, falls es einen gibt.

    Kommentar von lilu88 lilu88lilu88

    Ja aber wenn die Praxis doch geschlossen ist,kann ich doch nicht arbeiten gehen...Also ich kapier das echt nicht irgendwie...=)

  • 0
    Antwort von stefvol stefvol

    wenn du im Juni anfängst, arbeitest du als in diesem jahr 7 Monate, das ergibt einen gesetzlcihen Anspruch von 14 Tagen. Das Gesetz schreibt einen Mindesturlaub von 24 Tagen pro jahr, somit also 2 Tage pro monat vor. Und fie restlichen tage wirst halt entweder per Überstunen einarbeiten müssen, falls es die wirtschaftliche lage der Praxis überhaupt zulässt, oder eben unbezahlten urlaub nehmen müssen.

    Kommentar von lilu88 lilu88lilu88

    Aber bei einer 5-Tage-Woche stehen einem doch gesetzlich nur 20 Tage zur Verfügung..

  • 0
    Antwort von erweh erweh

    Wenn die Praxis (darum handelt es sich ja wohl) Betriebsferien macht, hast Du halt auch BF. Es kann schon sein das Du zum Telefondienst oder zur Ablage von Aktenoder sowas eingeteilt wirst, Aber Du hast ja dabei nicht zu verlieren, entweder kommst Du in den vollen Genuß der BF oder Du mußt halt arbeiten, aber die 12 Tage mußt Du auf jeden Fall im Rahmen der BF nehmen.

    Möglich wär auch noch das Dein Chef Überstunden verlangt für die Überschüßigen Tage, da mußt Du mal in Deinen Vertrag sehen. Als AZUBI geht das nicht.

Diese Frage

Verwandte Fragen

Noch nicht den richtigen Rat gefunden?

Einfach und schnell viele hilfreiche Ratschläge von Deutschlands aktivster Ratgeber-Community erhalten!

Einfach und schnell einen Tipp erstellen und Ihren guten Rat mit anderen teilen!

Einfach und schnell ein Video hochladen und anschaulichen Rat an alle geben!

Die unter gutefrage.net angebotenen Dienste und Ratgeber Inhalte werden nicht geprüft. Die Richtigkeit der Inhalte wird nicht gewährleistet. Rechtliche Hinweise finden Sie hier.