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Betriebsbedingte Kündigung - trotzdem Sperre möglich?

gefragt von spatzispatzi am 14.05.2008 um 21:49 Uhr

Fall: man möchte die Firma verlassen, hat aber eine zeitliche Lücke zur neuen Beschäftigung oder Selbständigkeit. Beschäftigt in der Firma 7 Jahre. Regelt mit dem AG einvernehmlich, eine betriebsbedingte Kündigung auszusprechen. Ist diese wasserfest fürs Arbeitsamt, um sofort Arbeitslosengeld zu erhalten? Oder muss man sich auf unangenehme Fragen einstellen?


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anonym
beantwortet von fairlane am 14. Mai 2008 21:52
1x
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Ja, ist "wasserdicht". Lediglich der Arbeitgeber bekommt noch ein Schreiben von der Agentur, in dem er die Gründe darlegen muß, warum es gerade Dich getroffen hat. Dir werden normaler Weise gar keine Fragen in so einem Fall gestellt. Weil, ist ja eben betriebsbedingt.

Kommentar von 80a8de69641ad17b1a24b5bb6749e80csmallspatzi am 14. Mai 2008 21:53

Danke. Na hoffe mal, der AG packt dann nicht aus....

Kommentar von fairlane am 14. Mai 2008 21:56

Das ist für Dich zu hoffen. Kennt sich der AG nicht damit aus? Praktisch mußte ja schon so gut wie jeder Betrieb mal betriebsbedingt Kündigen.

Kommentar von 80a8de69641ad17b1a24b5bb6749e80csmallspatzi am 14. Mai 2008 21:57

Doch der ist ist allen Wassern gewaschen. Danke dir.


pippi60
beantwortet von pippi60 am 14. Mai 2008 21:54
1x
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Nein, aus betrieblichen Gründen reicht völlig! Mit einer Sperre mußt Du nur rechnen bei einer fristlosen Kündigung, einer personengebundenen Kündigung oder bei einem Aufhebungsvertrag!

Kommentar von 80a8de69641ad17b1a24b5bb6749e80csmallspatzi am 14. Mai 2008 21:55

Ok danke, der AG scheint mich ja zu "mögen", wenn er mich so gehen lässt...


anonym
beantwortet von neanada am 15. Mai 2008 00:17
1x
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Ist wasserdicht. Sollte das Arbeitsamt trotzdem eine Sperre verkünden (war bei mir so), schreib sofort einen Widerspruch. Dann geht das durch.

Kommentar von 80a8de69641ad17b1a24b5bb6749e80csmallspatzi am 15. Mai 2008 00:33

Danke dir. Mal sehen..


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