spatzi am 14.05.2008 um 21:49 Uhr
Fall: man möchte die Firma verlassen, hat aber eine zeitliche Lücke zur neuen Beschäftigung oder Selbständigkeit. Beschäftigt in der Firma 7 Jahre. Regelt mit dem AG einvernehmlich, eine betriebsbedingte Kündigung auszusprechen. Ist diese wasserfest fürs Arbeitsamt, um sofort Arbeitslosengeld zu erhalten? Oder muss man sich auf unangenehme Fragen einstellen?
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Ja, ist "wasserdicht". Lediglich der Arbeitgeber bekommt noch ein Schreiben von der Agentur, in dem er die Gründe darlegen muß, warum es gerade Dich getroffen hat. Dir werden normaler Weise gar keine Fragen in so einem Fall gestellt. Weil, ist ja eben betriebsbedingt.

Nein, aus betrieblichen Gründen reicht völlig! Mit einer Sperre mußt Du nur rechnen bei einer fristlosen Kündigung, einer personengebundenen Kündigung oder bei einem Aufhebungsvertrag!
spatzi am 14. Mai 2008 21:55 Ok danke, der AG scheint mich ja zu "mögen", wenn er mich so gehen lässt...
Danke. Na hoffe mal, der AG packt dann nicht aus....
Das ist für Dich zu hoffen. Kennt sich der AG nicht damit aus? Praktisch mußte ja schon so gut wie jeder Betrieb mal betriebsbedingt Kündigen.
Doch der ist ist allen Wassern gewaschen. Danke dir.