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Betriebsbedingte Kündigung - Sozialauswahl

Frage von Anne1970 Anne1970

Habe diese Frage, es gibt z.B. 5 Leute, wer müsste zuerst gehen, wer zuletzt, bezogen auf die Sozialauswahl ? Unterstellt wird dass alle die gleiche Qualifikation haben, keiner Experte o.a. ist, und alle den gleichen Wert für das Unternehmen.

  1. ledig, keine Kinder,25 J., 2 .Jahre Betriebszugehörigkeit
  2. verheiratet, keine Kinder, 27 J. , 7 Jahre Betribeszugehörigkeit
  3. ledig, keine Kinder, 40 J., 10 Jahre Betriebszugehörigkeit
  4. verheiratet, 2 Kinder, 40 J. 10 Jahre Betriebszugehörigkeit
  5. verheiratet, keine Kinder, 30 J., 4 Jahre Betriebszugehörigkeit
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Antworten (10)

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    Antwort von zj1000 zj1000

    zuerst: 1, zuletzt 4

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    Antwort von jurar jurar

    Ganz einfach:

    Eine Sozialauswahl ist immer vorzunehmen, sofern das Kündigungsschutzgesetz persönlich nach § 1 KSchG und sachlich nach § 23 KSchG Anwendung findet und dann ist ein Punkteschema ganz sinnvoll:

    BAG, Urteil vom 05.12.2002 Folgendes Punkteschema zugelassen: "Auswahlgesichtspunkte (Sozialauswahl) bei "Ordentlicher Kündigung" Grunddaten für die Auswahl: a) Dauer der Betriebszugehörigkeit Die aktuelle Beschäftigungszeit und die frühere Beschäftigung bei demselben Arbeitgeber b) Lebensalter des/der Mitarbeiter/in Vorruhestand, Altersteilzeitarbeit und Rentenbezugsmöglichkeiten sind zu berücksichtigen c) Unterhaltsverpflichtungen Gesetzliche Unterhaltsverpflichtungen/-ansprüche, Verdienst des Ehegatten - insbes. Doppelverdienst d) Sonstige Gründe - Arbeitsmarktchancen - Vermögensverhältnisse bleiben außer Betracht, weil auf der privaten Lebensführung des/der Mitarbeiters/in beruhend und kündigungsrechtlich irrelevant sind - Gesundheitszustand Punkteschema für die Gewichtung der Kriterien 1. je Dienstjahr Betriebszugehörigkeit 1 Punkt ab dem 11. Dienstjahr je Dienstjahr 2 Punkte bis max. zum 55. Lebensjahr, d.h. max. 70 Punkte 2. Lebensalter für jedes volle Lebensjahr 1 Punkt bis max. zum 55. Lebensjahr, d.h. max. 55 Punkte 3. je unterhaltsberechtigtem Kind 4 Punkte Verheiratet 8 Punkte 4. Schwerbehinderung bis 50 % 5 Punkte über 50 % je 10 % 1 Punkt 5. Endgültige Auswahl unter Abwägung weiterer Gesichtspunkte wie z.B. Pflegebedürftigkeit von Familienmitgliedern, Schwierigkeiten bei der Arbeitsvermittlung, Alleinverdienerschaft, soziale Härten im Einzelfall."

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    Antwort von TawaGirl TawaGirl

    Bei der Sozialauswahl geht es nach einem Punktesystem. Das setzt sich aus Alter, Steuerklasse, Betriebszugehörigkeit, Kinder(Unterhaltspflichtige Personen)zusammen. Die daraus errechneten Punkte ergeben dann die Sozialauswahl. Auch eine Mitarbeiterin ohne Kinder kann durch die Steuerklasse 3 eine höhere Punktzahl erreichen. Eine Mitarbeiterin mit Steuerklasse 5 hat keine Kinder auf der Steuerkarte, die werden dann nicht berücksichtigt, selbst wenn diese Mitarbeiterin Kinder hat. Das sind alles Kriterien die bei der Sozialauswahl eine Rolle spielen. Deswegen kann man an Hand Deiner Aufstellung nicht genau sagen wen es von der Punktzahl her zuerst betrifft. Ich hoffe es kommt erst gar nicht so weit, drücke mal für alle die Daumen. LG TawaGirl

    Kommentar von bitmap bitmapbitmap

    Wie kommst du auf die Steuerklasse?


    '1Ist einem Arbeitnehmer aus dringenden betrieblichen Erfordernissen im Sinne des Absatzes 2 gekündigt worden, so ist die Kündigung trotzdem sozial ungerechtfertigt, wenn der Arbeitgeber bei der Auswahl des Arbeitnehmers die Dauer der Betriebszugehörigkeit, das Lebensalter, die Unterhaltspflichten und die Schwerbehinderung des Arbeitnehmers nicht oder nicht ausreichend berücksichtigt hat''

    § 1 Kündigungsschutzgesetz

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    Antwort von AlbertusMagnus AlbertusMagnus

    also der 4te geht zu letzt wegen der sozialwahl.....aber das kann man im AGB (ArbeitsGesetzBuch) nachlesen. Und es gibt im jeden Betrieb einen Sozialenstatus.

    Kommentar von bitmap bitmapbitmap

    ''aber das kann man im AGB (ArbeitsGesetzBuch) nachlesen.''

    Nö, das gibts nicht mehr. http://de.wikipedia.org/wiki/Arbeitsgesetzbuch

    Die groben Kriterien zur Sozialauswahl stehen im Kündigungsschutzgesetz § 1.

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    Antwort von solo67 solo67

    Die erste Person: ledig, keine Kinder, 25 Jahre

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    Antwort von solo67 solo67

    Die erste Person: ledig, keine Kinder, 25 Jahre

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    Antwort von Fritzilein Fritzilein

    Zuerst Person 1, weil keine Kinder und kurze Betriebszugehörigkeit. Zuetzt Person 2. weil 2 Kinder, längst Betriebszugehörigkeit

    Kommentar von Fritzilein FritzileinFritzilein

    sorry, als letztes Person 4

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    Antwort von Renntier Renntier

    Bei uns in der Firma wird nicht sozial ausgewählt.

    Der Sozilaplan bezieht sich nur auf die Abfindung.

    Ist meines Wissens bei vielen Firmen ähnlich.

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    Antwort von bitmap bitmap

    Erster - ledig, keine Kinder,25 J., 2 .Jahre Betriebszugehörigkeit

    Letzter - verheiratet, 2 Kinder, 40 J. 10 Jahre Betriebszugehörigkeit


    In welchem Fach habt ihr denn die Aufgabe bekommen?

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    Antwort von MK1982 MK1982

    ledig, keine Kinder,25 J., 2 .Jahre Betriebszugehörigkeit

    ich denke sie muss gehen.

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