Hallo liebe Arbeitsrechtsversteher,
ich befinde mich in folgender Situation: aufgrund einer verfahrenen Lage müssen/wollen sich mein Arbeitgeber und ich trennen. Das Ganze soll aber im Guten laufen. Der Arbeitgeber hat vorgeschlagen, mich betriebsbedingt zu kündigen, sofort freizustellen und mit dem letzten Gehalt Ende November eine angemessene Abfindung zu zahlen. Ich soll nun übermorgen die Kündigung und die Freistellung unterschreiben, beim Arbeitsgericht Kündigungsschutzklage einreichen und wenn die Vorladung zur Vergleichsverhandlung eingeht, will der Arbeitgeber den bereits vorformulierten Vergleich vorlegen, aus dem hervorgeht, dass wir uns auf o.g. Abfindung geeinigt haben. Angeblich werde ich bei dieser Vorgehensweise nicht wg. Arbeitslosengeld gesperrt. Gibt es nicht auch eine außergerichtliche aber trotzdem sichere Möglichkeit ? Ich will sichergehen, dass ich die Abfindung auch wirklich bekomme und dass ich im Notfall ab 1.12. nicht für Arbeitslosengeld gesperrt bin. Welche Schritte würdet Ihr mir empfehlen ? Mein Anwalt konnte mir leider auch nicht wirklich weiterhelfen...Danke schon mal & viele Grüße
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