Mein Arbeitgeber hat mir gestern betriebsbedingt gekündigt. Kündigungsfrist ist 3 Monate. Habe ich eine Chance, auf eine Abfindung? Ich bin jetzt ca. 1 Jahr beschäftigt. Daneben verhält es sich so, dass auf der Hompepage des Unternehmens weiterhin Mitarbeiter mit genau meiner Qualifikationsprofil gesucht werden? Kann ich das ggf. als einen Widerspruchsgrund gegen die betriebsbedingte Kündigung einbringen? Vielen Dank schonmal und viele Grüße, McL
Betriebsbedingte Kündigung erhalten und Arbeitgeber sucht weiterhin Mitarbeiter
Antworten (15)
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6Antwort von
alphonsoalphonso
das ist definitiv ein Widerspruch. Du solltest zum Anwalt gehen und Kündigungsschutzklage erheben.
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3Antwort von
agathe29 Also du hast 3 Wochen Zeit, Klage beim Arbeitsgericht einzureichen. Auf Wiedereinstellung bzw. Abfindung. Ich habe damals eine Abfindung von 1200 Euro bekommen und war auch nur ein Jahr da. Bloß mich hatten sie da rausgemobbt. Suche dir einen Anwalt. Das wirst du auf alle Fälle gewinnen.
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alwinmarionalwinmarion Echt? nach einem Jahr in der Firma arbeiten? Hast du Glück oder/und nen guten Anwalt gehabt.
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SchnuffduffSchnuffduff Ich habe zwei Mal gewonnen ;)
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NiklausNiklaus Es gibt kein Recht auf Abfindung. Nur ein Recht auf Wiedereinstellung.
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SchnuffduffSchnuffduff Aber man gute Chancen vor Gericht wenn man einen fähigen Anwalt hat. In einem Betrieb war ich etwas über ein Jahr und in dem anderen ein Jahr beschäftigt.
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bitmapbitmap ''Aber man gute Chancen vor Gericht wenn man einen fähigen Anwalt hat. ''
Wenn man keinen Kündigungsschutz hat (weil Kleinbetrieb), kann man sich das Geld für einen Anwalt getrost sparen. Aber ohne den Kündigungsschutz abgeklärt zu haben, braucht man gar nicht weiter zu diskutieren.
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SchnuffduffSchnuffduff Ja da hast du recht.
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3Antwort von
AjamosAjamos
Ja kannst du.Wenn er betriebsbedingt kündigt,darf er keinen neuen einstellen. Notfalls leite rechtliche Schritte ein.
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2Antwort von
PanikgirlPanikgirl
Wenn Dein Chef Dich betriebsbedingt kündigt, dann kann er nicht sofort hingehen und wieder jemand Neuen beschäftigen. Innerhalb von 3 Wochen Kündigungsschutzklage einlegen. Nach einem Jahr wirst Du keine hohe Abfindung erwirken können - aber dennoch - das solltest Du Dir nicht gefallen lassen.
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1Antwort von
JohannakJohannak
dieses "Problem" habe ich auch z.Zt. Nur das ich seit über 10 jahren dort beschäftigt war....und mein Anwalt (trotz < 10Mitarbeiter ) eine Abfindung für Möglich hält...
Ich weiß nicht ob nach einem Jahr eine Abfindung möglich ist....
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NiklausNiklaus Es gibt kein Recht auf Abfindung in Deutschland.
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JohannakJohannak und...? weiter?
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QuestorQuestor Aber ein Recht auf Arbeit - in Deutschland.
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bitmapbitmap ''Aber ein Recht auf Arbeit - in Deutschland.''
Nö.
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BiancaSoChBiancaSoCh
Hmm, ich bin da kein (Arbeits-)Recht-Spezialist, aber habe vor 2 Jahren gleiches mitgemacht. Die Wahl für mich war Versetzung innerhalb des Betriebes auf eine mir völlig neue Position oder betriebsbedingte Kündigung, weil ich meinem bisherigen Bereich angeblich nichts mehr zu tun war. Dies war aber definitiv nicht wahr und man hat ebenfalls zur gleichen Zeit wieder Leute für meinen Job gesucht.
Ich habe mir also kündigen lassen und bin vor Gericht gezogen. Dort haben wir uns auf eine ordentliche Abfindung geeinigt und ich habe mir einen neuen Job gesucht.
Ich drück Dir in jedem Falle die Daumen, das die Sache so ausgeht, wie Du es Dir jetzt erhoffst.. viel Glück! -
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lamagoeslamagoes
Im Allgemeinen haben Sie als Arbeitnehmer bei Beendigung Ihres Arbeitsverhältnisses keinen Rechtsanspruch auf eine Abfindung. Viele Arbeitnehmer gehen zwar wie selbstverständlich davon aus, dass ihnen bei einer durch den Arbeitgeber ausgesprochen Kündigung eine Abfindung "zustehe", doch ist das rechtlich schlicht falsch. Ebenso unrichtig ist natürlich auch die spiegelverkehrte Annahme von Arbeitgebern, eine Kündigung sei unvermeidlich mit der Pflicht zur Zahlung einer Abfindung verbunden.
Ich würde wegen der Stelle deinen Vorgesetzten mal ansprehcne es kann auch nur ein organisatorischer Fehler sein, d.h. die Webpage wurde noch nicht aktualisiert
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jule912jule912
versuchen würde ich es in diesn fall mal. wenn es kein bestimmten grund gibt das er dich gekündigt hat??
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alwinmarionalwinmarion
Bei Betriebsrat oder Mitarbeitervertreung anfragen. Die müssten ja deiner Kündigung zugestimmt haben. Ein Jahr - und eine Abfindung? Galub ich eher nicht
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bitmapbitmap
Wieviele Arbeitnehmer sind da tätig?
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bitmapbitmap Schade, dass nicht auf die Frage geantwortet wird. Die Abklärung des Kündigungsschutzes wäre nämlich schon von Bedeutung.
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herlichherlich
http://www.info-arbeitsrecht.de/Arbeitsrecht_Kuendigung/Arbeitsrecht_Kuendigung_1/betriebsbedingte_kuendigung.html
Informiere dich mal hier, ob einer der genannten Gründe massgebend für die Kündigung ist.
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sonnenhungrigesonnenhungrige
natürlich mußt du in widerspruch gehen, wenn es sich so verhält. abfindung bekommst du aber nicht nach 1nem jahr arbeit
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bitmapbitmap Du hast bestimmt irgendwelche Gebiete, in denen du dich auskennst, aber Arbeitsrecht gehört definitiv nicht dazu. ;)
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Kristall08Kristall08
Da würd mir aber die Krawatte platzen!
Vielleicht kann die Arge Dir Auskunft erteilen, was Du jetzt tun kannst. Ggf. auch einen Anwalt empfehlen.
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bitmapbitmap ''Vielleicht kann die Arge Dir Auskunft erteilen''
Nö, die sind nicht für Rechtsberatung zuständig.
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Kristall08Kristall08 Ob es Sinn machen könnte, überhaupt zum Anwalt zu gehen. Das ist keine Rechtsberatung, finde ich. Aber die haben sicher öfter mit solchen Fällen zu tun und kennen sicher auch Stellen, wo man eine Beratung oder verbindlich Auskunft bekommen kann.
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bitmapbitmap ''Ob es Sinn machen könnte, überhaupt zum Anwalt zu gehen.''
Woher sollen die das wissen? Die haben keine Arbeitsrechtkenntnisse (und müssen auch keine haben). Es kennen sich ja nicht mal alle sonderlich gut im Sozialrecht aus, obwohl das ihr Arbeitsbereich ist.
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Kristall08Kristall08 Manche aber schon und die könnte ma fragen. ;-)
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bitmapbitmap Man könnte auch auf gf fragen ;) ... aber dann sollte man auch auf Rückfragen antworten und sich nicht in Schweigen hüllen (wie der Fragesteller).
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pepe33pepe33
Wenn Du persönlich Grund zum Anlass warst, dann kann er Dir kündigen.
Mit einer Abfindung kannst Du aber nicht rechnen. Du kannst Dich beim Betriebsrat, Gewerkschaft oder in der öffentlichen rechtsberatung über Deine Situation beraten lassen.Kommentar von
Sommersonne123Sommersonne123 Wenn er allerdings persönlich der Grund zur Kündigung war, dann ist das ja dann keine betriebsbedingte Kündigung oder?
Es sollte doch zuerst mal geklärt werden, ob überhaupt Kündigungsschutz nach dem Kündigungsschutzgesetz (oder aus anderen Gründen) besteht.