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Betriebsbedingte Kündigung erhalten und Arbeitgeber sucht weiterhin Mitarbeiter

Frage von McLuhan McLuhan

Mein Arbeitgeber hat mir gestern betriebsbedingt gekündigt. Kündigungsfrist ist 3 Monate. Habe ich eine Chance, auf eine Abfindung? Ich bin jetzt ca. 1 Jahr beschäftigt. Daneben verhält es sich so, dass auf der Hompepage des Unternehmens weiterhin Mitarbeiter mit genau meiner Qualifikationsprofil gesucht werden? Kann ich das ggf. als einen Widerspruchsgrund gegen die betriebsbedingte Kündigung einbringen? Vielen Dank schonmal und viele Grüße, McL

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Antworten (15)

  • 6
    Antwort von alphonso alphonso

    das ist definitiv ein Widerspruch. Du solltest zum Anwalt gehen und Kündigungsschutzklage erheben.

    Kommentar von bitmap bitmapbitmap

    Es sollte doch zuerst mal geklärt werden, ob überhaupt Kündigungsschutz nach dem Kündigungsschutzgesetz (oder aus anderen Gründen) besteht.

  • 3
    Antwort von agathe29 agathe29

    Also du hast 3 Wochen Zeit, Klage beim Arbeitsgericht einzureichen. Auf Wiedereinstellung bzw. Abfindung. Ich habe damals eine Abfindung von 1200 Euro bekommen und war auch nur ein Jahr da. Bloß mich hatten sie da rausgemobbt. Suche dir einen Anwalt. Das wirst du auf alle Fälle gewinnen.

    Kommentar von alwinmarion alwinmarionalwinmarion

    Echt? nach einem Jahr in der Firma arbeiten? Hast du Glück oder/und nen guten Anwalt gehabt.

    Kommentar von Schnuffduff SchnuffduffSchnuffduff

    Ich habe zwei Mal gewonnen ;)

    Kommentar von Niklaus NiklausNiklaus

    Es gibt kein Recht auf Abfindung. Nur ein Recht auf Wiedereinstellung.

    Kommentar von Schnuffduff SchnuffduffSchnuffduff

    Aber man gute Chancen vor Gericht wenn man einen fähigen Anwalt hat. In einem Betrieb war ich etwas über ein Jahr und in dem anderen ein Jahr beschäftigt.

    Kommentar von bitmap bitmapbitmap

    ''Aber man gute Chancen vor Gericht wenn man einen fähigen Anwalt hat. ''

    Wenn man keinen Kündigungsschutz hat (weil Kleinbetrieb), kann man sich das Geld für einen Anwalt getrost sparen. Aber ohne den Kündigungsschutz abgeklärt zu haben, braucht man gar nicht weiter zu diskutieren.

    Kommentar von Schnuffduff SchnuffduffSchnuffduff

    Ja da hast du recht.

  • 3
    Antwort von Ajamos Ajamos

    Ja kannst du.Wenn er betriebsbedingt kündigt,darf er keinen neuen einstellen. Notfalls leite rechtliche Schritte ein.

  • 2
    Antwort von Panikgirl Panikgirl

    Wenn Dein Chef Dich betriebsbedingt kündigt, dann kann er nicht sofort hingehen und wieder jemand Neuen beschäftigen. Innerhalb von 3 Wochen Kündigungsschutzklage einlegen. Nach einem Jahr wirst Du keine hohe Abfindung erwirken können - aber dennoch - das solltest Du Dir nicht gefallen lassen.

  • 1
    Antwort von Johannak Johannak

    dieses "Problem" habe ich auch z.Zt. Nur das ich seit über 10 jahren dort beschäftigt war....und mein Anwalt (trotz < 10Mitarbeiter ) eine Abfindung für Möglich hält...

    Ich weiß nicht ob nach einem Jahr eine Abfindung möglich ist....

    Kommentar von Niklaus NiklausNiklaus

    Es gibt kein Recht auf Abfindung in Deutschland.

    Kommentar von Johannak JohannakJohannak

    und...? weiter?

    Kommentar von Questor QuestorQuestor

    Aber ein Recht auf Arbeit - in Deutschland.

    Kommentar von bitmap bitmapbitmap

    ''Aber ein Recht auf Arbeit - in Deutschland.''

    Nö.

  • 1
    Antwort von BiancaSoCh BiancaSoCh

    Hmm, ich bin da kein (Arbeits-)Recht-Spezialist, aber habe vor 2 Jahren gleiches mitgemacht. Die Wahl für mich war Versetzung innerhalb des Betriebes auf eine mir völlig neue Position oder betriebsbedingte Kündigung, weil ich meinem bisherigen Bereich angeblich nichts mehr zu tun war. Dies war aber definitiv nicht wahr und man hat ebenfalls zur gleichen Zeit wieder Leute für meinen Job gesucht.

    Ich habe mir also kündigen lassen und bin vor Gericht gezogen. Dort haben wir uns auf eine ordentliche Abfindung geeinigt und ich habe mir einen neuen Job gesucht.
    Ich drück Dir in jedem Falle die Daumen, das die Sache so ausgeht, wie Du es Dir jetzt erhoffst.. viel Glück!

  • 1
    Antwort von lamagoes lamagoes

    Im Allgemeinen haben Sie als Arbeitnehmer bei Beendigung Ihres Arbeitsverhältnisses keinen Rechtsanspruch auf eine Abfindung. Viele Arbeitnehmer gehen zwar wie selbstverständlich davon aus, dass ihnen bei einer durch den Arbeitgeber ausgesprochen Kündigung eine Abfindung "zustehe", doch ist das rechtlich schlicht falsch. Ebenso unrichtig ist natürlich auch die spiegelverkehrte Annahme von Arbeitgebern, eine Kündigung sei unvermeidlich mit der Pflicht zur Zahlung einer Abfindung verbunden.

    Ich würde wegen der Stelle deinen Vorgesetzten mal ansprehcne es kann auch nur ein organisatorischer Fehler sein, d.h. die Webpage wurde noch nicht aktualisiert

  • 1
    Antwort von jule912 jule912

    versuchen würde ich es in diesn fall mal. wenn es kein bestimmten grund gibt das er dich gekündigt hat??

  • 1
    Antwort von alwinmarion alwinmarion

    Bei Betriebsrat oder Mitarbeitervertreung anfragen. Die müssten ja deiner Kündigung zugestimmt haben. Ein Jahr - und eine Abfindung? Galub ich eher nicht

  • 1
    Antwort von bitmap bitmap

    Wieviele Arbeitnehmer sind da tätig?

    Kommentar von bitmap bitmapbitmap

    Schade, dass nicht auf die Frage geantwortet wird. Die Abklärung des Kündigungsschutzes wäre nämlich schon von Bedeutung.

  • 0
    Antwort von herlich herlich

    http://www.info-arbeitsrecht.de/Arbeitsrecht_Kuendigung/Arbeitsrecht_Kuendigung_1/betriebsbedingte_kuendigung.html

    Informiere dich mal hier, ob einer der genannten Gründe massgebend für die Kündigung ist.

  • 0
    Antwort von sonnenhungrige sonnenhungrige

    natürlich mußt du in widerspruch gehen, wenn es sich so verhält. abfindung bekommst du aber nicht nach 1nem jahr arbeit

    Kommentar von bitmap bitmapbitmap

    Du hast bestimmt irgendwelche Gebiete, in denen du dich auskennst, aber Arbeitsrecht gehört definitiv nicht dazu. ;)

  • 0
    Antwort von Kristall08 Kristall08

    Da würd mir aber die Krawatte platzen!

    Vielleicht kann die Arge Dir Auskunft erteilen, was Du jetzt tun kannst. Ggf. auch einen Anwalt empfehlen.

    Kommentar von bitmap bitmapbitmap

    ''Vielleicht kann die Arge Dir Auskunft erteilen''

    Nö, die sind nicht für Rechtsberatung zuständig.

    Kommentar von Kristall08 Kristall08Kristall08

    Ob es Sinn machen könnte, überhaupt zum Anwalt zu gehen. Das ist keine Rechtsberatung, finde ich. Aber die haben sicher öfter mit solchen Fällen zu tun und kennen sicher auch Stellen, wo man eine Beratung oder verbindlich Auskunft bekommen kann.

    Kommentar von bitmap bitmapbitmap

    ''Ob es Sinn machen könnte, überhaupt zum Anwalt zu gehen.''

    Woher sollen die das wissen? Die haben keine Arbeitsrechtkenntnisse (und müssen auch keine haben). Es kennen sich ja nicht mal alle sonderlich gut im Sozialrecht aus, obwohl das ihr Arbeitsbereich ist.

    Kommentar von Kristall08 Kristall08Kristall08

    Manche aber schon und die könnte ma fragen. ;-)

    Kommentar von bitmap bitmapbitmap

    Man könnte auch auf gf fragen ;) ... aber dann sollte man auch auf Rückfragen antworten und sich nicht in Schweigen hüllen (wie der Fragesteller).

  • 0
    Antwort von pepe33 pepe33

    Wenn Du persönlich Grund zum Anlass warst, dann kann er Dir kündigen.
    Mit einer Abfindung kannst Du aber nicht rechnen. Du kannst Dich beim Betriebsrat, Gewerkschaft oder in der öffentlichen rechtsberatung über Deine Situation beraten lassen.

    Kommentar von Sommersonne123 Sommersonne123Sommersonne123

    Wenn er allerdings persönlich der Grund zur Kündigung war, dann ist das ja dann keine betriebsbedingte Kündigung oder?

  • 0
    Antwort von belmondo belmondo

    Ja, würde ich sofort einleiten.

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