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Betriebsbedingte Kündigung / Betriebsrat

Frage von Xeni11 Xeni11

Der Mitarbeiter wurde betriebsbedingt gekündigt, mit Abfindung. Heißt also, die Tatsache das der Mitarbeiter die Firma verlässt ist im beiderseitigen Einverständnis geschehen. Was sind die Folgen wenn der Betriebsrat dieser Kündigung widerspricht oder nicht widerspricht?

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Antworten (6)

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    Antwort von NOMAAM NOMAAM

    Eine betriebsbedingten Kündigung muß der Betriebsrat vorher zustimmen.

    Was Du meinst, ist wohl ein Aufhebungsvertrag.

    Eine Abfindung gibt es bei einer betriebsbedingten Kündigung.

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    Antwort von MikeMolto MikeMolto

    Der BR wird bei beiderseitigem Einverständnis wahrscheinlich nicht widersprechen. Sollte das Einvernehmen nicht beidseitig sein, und der Br widersprechen, so geht es wohl vor das Arbeitsgericht. An der Kündigung kann der BR im Moment, so glaube ich, aber nichts ändern. Nur die Ausgangsposition für den Arbeitnehmer ist besser beim Beschreiten des Klageweges.

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    Antwort von Alien192007 Alien192007

    Betriebsbedingt gekündigt mit Abfindung kann auch heißen, das es einen Sozialplan oder eine BRV gibt. Auf jeden Fall wird der BR vorher davon in Kenntnis gesetzt und muß prüfen, ob nach BetrVG ein Widerspruch möglich ist. Er kann auch widersprechen, wenn es keine rechtliche Grundlage gibt, um dem AG zu zeigen, das er damit nicht einverstanden ist, aber leider keine Handhabe hat. Das Arbeitsgericht kann einen Widerspruch nicht aufheben sondern nur feststellen, das er unwirksam ist. Ein Widerspruch ist immer ein positives Signale für den Arbeitnehmer.

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    Antwort von eddali eddali

    Der Betriebsrat muß vorher zustimmen, sonst darf keine Betriebsbedingte Kündigung ausgesprochen werden.

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    Antwort von tiny52 tiny52

    leider einige falsche bzw irreführenden Aussagen dabei. Aber: wenn der Betriebsrat rechtmäßig, also aufgrund gesetzlicher Grundlage widersprochen hat besteht trotz Kündigung Anspruch auf Weiterbeschäftigung. Also der Arbeitgeber muß Gehalt weiterzahlen, solange bis ein Urteil gesprochen wurde. Das dauert im Schnitt 9-12 Monate. Die Kündigung kann trotz Widersruch des Betriebsrats ausgesprochen werden und auch rechtmäßig sein. Das hat damit nichts zu tun. Gibt ein gutes Ebbok dazu bei www.abfindung-maximieren.de

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    Antwort von Quattrogott Quattrogott

    Wenn der Betriebsrat wiederspricht, kann das Arbeitsgericht den Wiederspruch des Betriebsrates aufheben.

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