Der Mitarbeiter wurde betriebsbedingt gekündigt, mit Abfindung. Heißt also, die Tatsache das der Mitarbeiter die Firma verlässt ist im beiderseitigen Einverständnis geschehen. Was sind die Folgen wenn der Betriebsrat dieser Kündigung widerspricht oder nicht widerspricht?
Betriebsbedingte Kündigung / Betriebsrat
Antworten (6)
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2Antwort von
NOMAAMNOMAAM
Eine betriebsbedingten Kündigung muß der Betriebsrat vorher zustimmen.
Was Du meinst, ist wohl ein Aufhebungsvertrag.
Eine Abfindung gibt es bei einer betriebsbedingten Kündigung.
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2Antwort von
MikeMoltoMikeMolto
Der BR wird bei beiderseitigem Einverständnis wahrscheinlich nicht widersprechen. Sollte das Einvernehmen nicht beidseitig sein, und der Br widersprechen, so geht es wohl vor das Arbeitsgericht. An der Kündigung kann der BR im Moment, so glaube ich, aber nichts ändern. Nur die Ausgangsposition für den Arbeitnehmer ist besser beim Beschreiten des Klageweges.
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1Antwort von
Alien192007 Betriebsbedingt gekündigt mit Abfindung kann auch heißen, das es einen Sozialplan oder eine BRV gibt. Auf jeden Fall wird der BR vorher davon in Kenntnis gesetzt und muß prüfen, ob nach BetrVG ein Widerspruch möglich ist. Er kann auch widersprechen, wenn es keine rechtliche Grundlage gibt, um dem AG zu zeigen, das er damit nicht einverstanden ist, aber leider keine Handhabe hat. Das Arbeitsgericht kann einen Widerspruch nicht aufheben sondern nur feststellen, das er unwirksam ist. Ein Widerspruch ist immer ein positives Signale für den Arbeitnehmer.
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1Antwort von
eddalieddali
Der Betriebsrat muß vorher zustimmen, sonst darf keine Betriebsbedingte Kündigung ausgesprochen werden.
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tiny52 leider einige falsche bzw irreführenden Aussagen dabei. Aber: wenn der Betriebsrat rechtmäßig, also aufgrund gesetzlicher Grundlage widersprochen hat besteht trotz Kündigung Anspruch auf Weiterbeschäftigung. Also der Arbeitgeber muß Gehalt weiterzahlen, solange bis ein Urteil gesprochen wurde. Das dauert im Schnitt 9-12 Monate. Die Kündigung kann trotz Widersruch des Betriebsrats ausgesprochen werden und auch rechtmäßig sein. Das hat damit nichts zu tun. Gibt ein gutes Ebbok dazu bei www.abfindung-maximieren.de
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QuattrogottQuattrogott
Wenn der Betriebsrat wiederspricht, kann das Arbeitsgericht den Wiederspruch des Betriebsrates aufheben.
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