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Betriebsbedingte Kündigung

Frage von Sandy9 Sandy9

Meine Mutter hat gestern die betriebsbedingte Kündigung erhalten zum 30.09., nach 6 Jahren wegen Mangel an Aufträgen. Der Chef meint, sie bräuchte jetzt auch nicht mehr kommen, das würde er verstehen. Bekommt meine Mutter trotzdem Geld bis Ende Sept.? Und steht ihr eine Abfindung zu und wieviel? Stimmt das mit der Kündigungsfrist 2 Monate, dachte immer dies sind 3 Monate? Danke für eure Hilfe/Auskünfte.

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Antworten (5)

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    Antwort von sportsman sportsman

    das erste ist, dass Du mit deiner Mutter abklärst, ob es tatsächlich so ist, dass die Auftragslage eingebrochen ist und nichts zu tun ist. Das zweite ist, deine Mutter zu fragen ob das in der Vergangenheit auch schon mal der Fall war und ob sich die Lage dann wieder geändert hat. Ist es so, dass keine Arbeit da ist und es wird sich daran auch in nächster Zeit nichts ändern, kann ein Arbeitgeber aus dringenden betrieblichen Gründen kündigen. Der Kü vorausgehen muss die Überprüfung der Sozialen Auswahl. D.h. es müssen zuerst die Mitarbeiter entlassen werden, die es am wenigsten hart trifft. I.d. Regel wichtigstes Kriterium die Dauer der Betriebszugehörigkeit. Sollte hier alles in Ordnung sein, kann der AG kündigen, ein Abfindungsanspruch entsteht nicht. Sollten hier Fragen auftauchen, bzw. Unklarheiten empfehle die Kündigungsschutzklage beim Gericht (übrigens kostenlos). Der zweite Teil der Frage betrifft die Lohnfortzahlung. Hier hat sie vollen Anspruch auf den Lohn. es ist sogar etwas unklug von dem Arbeitgeber, da ihre Mutter ja freigestellt wurde, hat sie somit noch ANrecht auf Abgeltung des Urlaubs. Übrigens mien Tipp. sie bekommt den vollen Jahresurlaub ausbezahlt da sie in der zweiten Jahreshälfte ausscheidet (wissen viele nicht)

    Kommentar von tanja1959 tanja1959tanja1959

    DH.........! Das Wichtigste, Deine Mutter muss "innerhalb 3 Wochen", nach Zugang der Kündigung, Einspruch gegen diese machen, sonst sind alle Ansprüche verfallen. Entweder per Anwalt oder direkt beim Arbeitsgericht!

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    Antwort von Mietnormade Mietnormade

    Die Abfindung gibt nach der Kündigungsschutzklage und ich hoffe sie hat es schriftlich das sie bis Ende 09 freigestellt ist? Ansonsten würde ich immer weiter schön zur Arbeit gehen. Wollen ja keinen Grund für eine fristlose Kündigung liefern oder? Ansonsten 2 Monate Kündigungsfrist ab 5 Jahren Betriebszugehörigkeit. Wenn es Außergerichtlich abgehen soll es sind bei 6 Jahren als Abfindung etwa 6 Nettogehälter üblich.

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    Antwort von Heeeschen Heeeschen

    Das geht so einfach nicht! Eine betriebsbedingte Kündigung bedarf eines Nachweises durch den Arbeitgeber. Ich würde sofort einen Rechtsbeistand aufsuchen und Kündigungsschutzklage einreichen.

    Deiner Mutter stehen - je nach Richter und Bundesland - zwischen 3 und 6 Bruttomonatsgehältern (1/2 bis 1 ganzes Gehalt pro Beschäftigungsjahr) zu.

    Auf die Fristen achten - nicht lange warten, sondern aktiv werden.

    Viel Erfolg!

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    Antwort von DerTroll DerTroll

    damit hat sich dein Chef sehr schwammig ausgedrückt. Würde ich an Stelle deiner Mutter noch einmal nachfragen. Wobei ich an Stelle deiner Mutter trotzdem zur Arbeit gehen würde, außer sie hätte noch Resturlaub, den sie abarbeiten muß. Denn wenn vielleicht mal die Auftragslage wieder besser liegt und deine Mutter bis dahin nicht einen besseren Job hat, wird man dann sicher gern wieder auf sie zurückgreifen.

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    Antwort von Indy72 Indy72

    Ja, das steht ihr zu. Sie soll sich aber sofort Arbeitssuchend melden, damit sie ihren Anspruch auf ALG1 wahrt.

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