Hallo erstmal,
mir als Deutscher wurde in der Probezeit betriebsbedingt gekündigt. Nun ist die Stelle wieder durch einen Ausländer besetzt, der natürlich für weniger Arbeitet....
Muss der AG in so einem Fall die Kündigung besser begründen?
Hallo erstmal,
mir als Deutscher wurde in der Probezeit betriebsbedingt gekündigt. Nun ist die Stelle wieder durch einen Ausländer besetzt, der natürlich für weniger Arbeitet....
Muss der AG in so einem Fall die Kündigung besser begründen?
In den ersten 6 Monaten der Beschäftigung greift die Kündigungsschutzklage leider sowieso nicht und der Arbeitgeber darf sowieso ohne Angabe von Gründen eine Kündigung aussprechen.
Da kannst du leider nicht viel machen und mußt es so hinnehmen.
Da wirst du dich mit abfinden müssen,denn in der Probezeit kann von beiden Seiten ohne Angabe von Gründen gekündigt werden.
1)
Wichtig ist, dass wirklich in der Kündigung das Wort "betriebsbedingt" steht. Der AG muss die Kündigung in der Probezeit nicht begründen, aber wenn er das tut - dann muss es auch stimmen.
2)
Wenn Du vor dem Arbeitsgericht dagegen vorgehst, wird der Richter den Arbeitgeber auffordern, die Gründe zu untermauern. Dies kann ihm durchaus gelingen - vielleicht war zum Zeitpunkt der Kündigung kein Auftrag in Sicht und zwei Wochen nach der Kündigung kam ein neuer Großauftrag rein. Wenn er das halbwegs plausibel belegen kann, wäre die Kündigung ok. Selbst wenn anschließend eine neuer Kollege eingestellt wurde. Vielleicht macht der neue Kollege ja auch eine andere Arbeit mit anderen Schwerpunkten? All das kann er darlegen.
3)
Das wäre vermutlich kein eindeutiger Gerichtsprozess. Der mögliche "Gewinn" ist gering - der AG wird Dich nicht wieder einstellen, als Richtwert für einen Vergleich würde ca. 1/4 des Monatslohns gelten... schwer, da die Anwaltskosten wieder reinzuholen.
AN ALLE
ES IST EGAL OB EIN AUSLÄNDER ODER NICHT!! I
CH HABE MICH WOHL FÜR EINIGE ETWAS UNGÜNSTIG AUSGEDRÜCKT!!
Etwas ungünstig ausgedrückt ist gut. Was soll so eine Frage im Zusammenhang mit einer Kündigung? Würde mir mal an Deiner Stelle Gedanken machen, warum es Dir so wichtig ist, dass Du Deutscher bist und der Andere Ausländer.... Vielleicht biste auch wegen solchen Bemerkungen rausgeflogen, würd mich nicht wundern.
vielleicht hast du auch einfach nur deinen Job nicht richtig gemacht und der "Ausländer" macht ihn besser.was spielt es im übrigen für eine Rolle ob dein Nachfolger Ausländer oder Deutscher ist !?
genau, weil ich auch gelernte Fachkraft bin die Studiert habe und vorher der vorgesetzte meines "Nachfolgers" war. ES ist egal ob Ausländer oder Deuscher. Aber ich weiß nun mal wieviel er verdient... und was ich bekommen habe!
Vielleicht bekommt der Neue aber weniger, weil er schlechter qualifizert ist, als du...ist ja möglich. Vielleicht muß der Betrieb auch quotentechnisch eine bestimmte Prozentanzahl Ausländer einstellen. Wer weiß das schon so genau. Besch..ssen ist es und bleibt es trotzdem . Hoffe das du bald wieder einen neuen Job hast.
oha, die Antworten kommem aber schnell. Es ist schon klar das der AG in der Probezeit machen kann was er will. Wenn er jedoch eine Betriebsbedingte Kündigung ausspricht, aber meine Stelle 2 Tage später an einen anderen AN vergibt der weniger kostet ist es sicherlich nicht korrekt.
Defnition Betriebsbedingte Kündigung: Eine betriebsbedingte Kündigung setzt zunächst einen betriebsbedingten Kündigungsgrund voraus. Ein solcher kann sich aus innerbetrieblichen Umständen (z. B. Rationalisierungsmaßnahmen, Einstellung oder Einschrän- kung der Produktion) oder aus außerbetrieblichen Umständen (z.B. Auftragsmangel, Umsatzrückgang) ergeben.
Alles nicht gegeben. Der Aufrag, die Stelle etc ist noch immer vorhanden.
@xtreme91... es ist keine rassistische äußerung sondern eine belgbare Tatsache! 91 dein Baujahr^^
Gut, aber der Arbeitgeber kann die betriebsbedingte Kündigung zurücknehmen und kündigt dich dann innerhalb der Probezeit einfach ohne Grund, was er ja dürfte. Was ich damit sagen will, auch wenn es "ungerecht" ist, hast du keine Chance etwas dagegen zu unternehmen, da dir deine Arbeitsstelle innerhalb der Probezeit sowieso nicht sicher ist.
Auf zu einem guten Anwalt, einem Arbeitsrechtler, in Berlin könnte ich Dir gute empfehlen, anderswo versuche es durch einen Anruf bei der Anwaltskammer (RAK), durch eigene Recherche im Internet: (www.forestle.de : Anwalt Arbeitsrecht Ort) und suche Dir einen aus. Ein sog. "Fachanwalt" ist keinesfalls zwangsläufig der Beste, auch wenn er sich dafür halten mag, aber er wird kein Totalausfall sein. Womöglich reicht die Rechtslage in Deinem Fall für einen Vergleich vor dem Arbeitsgericht zu Deinen Gunsten, was oft, verdammt oft der Fall ist, weil Arbeitsgerichte traditionell Arbeitnehmerfreundlich sind.
Käse, was du schreibst!
http://www.arbeitsvertrag.de/kuendigung-arbeitsvertrag/index.html
als wenn du das beurteilen könntest.....
wieso arbeitet der ausländer "natürlich für weniger". du als deutscher, solltest klug genug sein, solch dämliche unterscheidungen nicht gelten zu lassen
das sind nachweisbare Tatsachen in diesem Fall. Verallgemeinern will ich das natürlich nicht
In der Probezeit kann ohne Grund gekündigt werden aber betriebsbedingt ist natürlich fadenscheinig wenn ein anderer eingestellt wird
du kannst die Tatsache beim Arbeitsamt vorbringen. Dann bekommt der Arbeitgeber für Ausländer keine Arbeitserlaubnis mehr.
keine schlechte Idee! Aber das bringt mir meinen job leider nicht wieder
und diese Antwort soll nicht rassistisch sein !?
er soll dafür sorgen das der arbeitgeber keine ausländer beschäftigen darf !!! rassistischer gehts ja wohl nicht !
gut, deiner Ansicht zufolge sollen alle Einheimischen Arbeitnehmer vor die Tür gesetzt und nur noch Ausländer beschäftigt werden, um nicht rassistisch zu gelten. Pack schon mal deine Sachen bei der Firma, wo du arbeitest und geh zum Arbeitsamt, da ein Ausländer deinen Job will
arbeitnehmer sollten ihrer qualifikation wegen eingestellt werden, nicht wegen ihrer herrkunft.das ist meine ansicht ! nur zur info !
hast du dafür Beweise, geh zur ARGE das kann normal nicht normal sein
was soll ich bei der ARGE?? die haben damit wohl nichts zu tun...
In der Probezeit kannst Du oder der Ag. zu jeder Zeit kündigen. Ohne Angaben von Gründen.
erstmal würde ich diese Rassistische ausdrucksweise unterlassen!
wo steht da was "Rassistisches"sieht mal wieder einer mehr als da ist und will andere in Misskredit bringen???Halte dich zurück und hör auf zu spinnen!!!
also da steht nichts schlimmes ^^
natürlich steht da etwas rassistisches! Er regt sich doch nur auf, dass er, obwohl Deutscher (was eine Denkweise) von einem Ausländer ersetzt wurde.Rassistischer gehts ja wohl nicht.
wo steht was rassistisches???Wollt ihr mit aller Gewalt etwas sehen,wo nichts ist???Wie blöd ist man hier nur???Man!Wenn ein Ausländer die Stelle bekommen hat,dann hat er es so geschrieben und nichts anderes.Bilde dich mal etwas und lies mal,WAS Rassismus überhaupt ist,ehe man andere mit dummen Plattitüden nervt!
Dagegen kannst Du gerichtlich vorgehen, denn diese Kündigung ist wohl sozial nicht gerechtfertigt. Ich würde mich da mal anwaltlich beraten lassen.
Leider greift der Kündigungsschutz erst nach 6 Monaten Betriebszugehörigkeit.
Ja, ganz bestimmt.
hirnkrampf
In der Probezeit ist eine Kündigung von beiden Seiten jederzeit ohne Angabe von Gründen möglich.
Ist schon o.k., es haben ja nur einige falsch verstehen wollen ;-)