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Betriebsbedingt Gekündigt??

Frage von Planetxx Planetxx

Hallo erstmal,

mir als Deutscher wurde in der Probezeit betriebsbedingt gekündigt. Nun ist die Stelle wieder durch einen Ausländer besetzt, der natürlich für weniger Arbeitet....

Muss der AG in so einem Fall die Kündigung besser begründen?

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Antworten (17)

  • 4
    Antwort von Puyo83 Puyo83

    In der Probezeit kannst du grundlos gekündigt werden...

  • 2
    Antwort von moon73 moon73

    In den ersten 6 Monaten der Beschäftigung greift die Kündigungsschutzklage leider sowieso nicht und der Arbeitgeber darf sowieso ohne Angabe von Gründen eine Kündigung aussprechen.

    Da kannst du leider nicht viel machen und mußt es so hinnehmen.

  • 1
    RatgeberHelden Antwort von lenzing42 lenzing42

    Da wirst du dich mit abfinden müssen,denn in der Probezeit kann von beiden Seiten ohne Angabe von Gründen gekündigt werden.

  • 1
    Antwort von kaesbrot kaesbrot

    In der Probezeit kann der AG machen und lassen, was er will.

  • 0
    Antwort von mitterer mitterer

    1)

    Wichtig ist, dass wirklich in der Kündigung das Wort "betriebsbedingt" steht. Der AG muss die Kündigung in der Probezeit nicht begründen, aber wenn er das tut - dann muss es auch stimmen.

    2)

    Wenn Du vor dem Arbeitsgericht dagegen vorgehst, wird der Richter den Arbeitgeber auffordern, die Gründe zu untermauern. Dies kann ihm durchaus gelingen - vielleicht war zum Zeitpunkt der Kündigung kein Auftrag in Sicht und zwei Wochen nach der Kündigung kam ein neuer Großauftrag rein. Wenn er das halbwegs plausibel belegen kann, wäre die Kündigung ok. Selbst wenn anschließend eine neuer Kollege eingestellt wurde. Vielleicht macht der neue Kollege ja auch eine andere Arbeit mit anderen Schwerpunkten? All das kann er darlegen.

    3)

    Das wäre vermutlich kein eindeutiger Gerichtsprozess. Der mögliche "Gewinn" ist gering - der AG wird Dich nicht wieder einstellen, als Richtwert für einen Vergleich würde ca. 1/4 des Monatslohns gelten... schwer, da die Anwaltskosten wieder reinzuholen.

  • 0
    Antwort von Planetxx Planetxx

    AN ALLE

    ES IST EGAL OB EIN AUSLÄNDER ODER NICHT!! I

    CH HABE MICH WOHL FÜR EINIGE ETWAS UNGÜNSTIG AUSGEDRÜCKT!!

    Kommentar von moon73 moon73moon73

    Ist schon o.k., es haben ja nur einige falsch verstehen wollen ;-)

    Kommentar von mirixx mirixxmirixx

    Etwas ungünstig ausgedrückt ist gut. Was soll so eine Frage im Zusammenhang mit einer Kündigung? Würde mir mal an Deiner Stelle Gedanken machen, warum es Dir so wichtig ist, dass Du Deutscher bist und der Andere Ausländer.... Vielleicht biste auch wegen solchen Bemerkungen rausgeflogen, würd mich nicht wundern.

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    Antwort von nil81 nil81

    vielleicht hast du auch einfach nur deinen Job nicht richtig gemacht und der "Ausländer" macht ihn besser.was spielt es im übrigen für eine Rolle ob dein Nachfolger Ausländer oder Deutscher ist !?

    Kommentar von Planetxx Planetxx

    genau, weil ich auch gelernte Fachkraft bin die Studiert habe und vorher der vorgesetzte meines "Nachfolgers" war. ES ist egal ob Ausländer oder Deuscher. Aber ich weiß nun mal wieviel er verdient... und was ich bekommen habe!

    Kommentar von moon73 moon73moon73

    Vielleicht bekommt der Neue aber weniger, weil er schlechter qualifizert ist, als du...ist ja möglich. Vielleicht muß der Betrieb auch quotentechnisch eine bestimmte Prozentanzahl Ausländer einstellen. Wer weiß das schon so genau. Besch..ssen ist es und bleibt es trotzdem . Hoffe das du bald wieder einen neuen Job hast.

  • 0
    Antwort von Planetxx Planetxx

    oha, die Antworten kommem aber schnell. Es ist schon klar das der AG in der Probezeit machen kann was er will. Wenn er jedoch eine Betriebsbedingte Kündigung ausspricht, aber meine Stelle 2 Tage später an einen anderen AN vergibt der weniger kostet ist es sicherlich nicht korrekt.

    Defnition Betriebsbedingte Kündigung: Eine betriebsbedingte Kündigung setzt zunächst einen betriebsbedingten Kündigungsgrund voraus. Ein solcher kann sich aus innerbetrieblichen Umständen (z. B. Rationalisierungsmaßnahmen, Einstellung oder Einschrän- kung der Produktion) oder aus außerbetrieblichen Umständen (z.B. Auftragsmangel, Umsatzrückgang) ergeben.

    Alles nicht gegeben. Der Aufrag, die Stelle etc ist noch immer vorhanden.

    @xtreme91... es ist keine rassistische äußerung sondern eine belgbare Tatsache! 91 dein Baujahr^^

    Kommentar von moon73 moon73moon73

    Gut, aber der Arbeitgeber kann die betriebsbedingte Kündigung zurücknehmen und kündigt dich dann innerhalb der Probezeit einfach ohne Grund, was er ja dürfte. Was ich damit sagen will, auch wenn es "ungerecht" ist, hast du keine Chance etwas dagegen zu unternehmen, da dir deine Arbeitsstelle innerhalb der Probezeit sowieso nicht sicher ist.

  • 0
    Antwort von Muckusch Muckusch

    Auf zu einem guten Anwalt, einem Arbeitsrechtler, in Berlin könnte ich Dir gute empfehlen, anderswo versuche es durch einen Anruf bei der Anwaltskammer (RAK), durch eigene Recherche im Internet: (www.forestle.de : Anwalt Arbeitsrecht Ort) und suche Dir einen aus. Ein sog. "Fachanwalt" ist keinesfalls zwangsläufig der Beste, auch wenn er sich dafür halten mag, aber er wird kein Totalausfall sein. Womöglich reicht die Rechtslage in Deinem Fall für einen Vergleich vor dem Arbeitsgericht zu Deinen Gunsten, was oft, verdammt oft der Fall ist, weil Arbeitsgerichte traditionell Arbeitnehmerfreundlich sind.

    Kommentar von kaesbrot kaesbrotkaesbrot
    Kommentar von Muckusch MuckuschMuckusch

    als wenn du das beurteilen könntest.....

  • 0
    Antwort von sojumayaka sojumayaka

    wieso arbeitet der ausländer "natürlich für weniger". du als deutscher, solltest klug genug sein, solch dämliche unterscheidungen nicht gelten zu lassen

    Kommentar von Planetxx Planetxx

    das sind nachweisbare Tatsachen in diesem Fall. Verallgemeinern will ich das natürlich nicht

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    Antwort von knattertatter knattertatter

    In der Probezeit kann ohne Grund gekündigt werden aber betriebsbedingt ist natürlich fadenscheinig wenn ein anderer eingestellt wird

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    Antwort von newcomer newcomer

    du kannst die Tatsache beim Arbeitsamt vorbringen. Dann bekommt der Arbeitgeber für Ausländer keine Arbeitserlaubnis mehr.

    Kommentar von Planetxx Planetxx

    keine schlechte Idee! Aber das bringt mir meinen job leider nicht wieder

    Kommentar von nil81 nil81

    und diese Antwort soll nicht rassistisch sein !?

    er soll dafür sorgen das der arbeitgeber keine ausländer beschäftigen darf !!! rassistischer gehts ja wohl nicht !

    Kommentar von newcomer newcomernewcomer

    gut, deiner Ansicht zufolge sollen alle Einheimischen Arbeitnehmer vor die Tür gesetzt und nur noch Ausländer beschäftigt werden, um nicht rassistisch zu gelten. Pack schon mal deine Sachen bei der Firma, wo du arbeitest und geh zum Arbeitsamt, da ein Ausländer deinen Job will

    Kommentar von nil81 nil81

    arbeitnehmer sollten ihrer qualifikation wegen eingestellt werden, nicht wegen ihrer herrkunft.das ist meine ansicht ! nur zur info !

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    Antwort von 31wolfi12 31wolfi12

    hast du dafür Beweise, geh zur ARGE das kann normal nicht normal sein

    Kommentar von Planetxx Planetxx

    was soll ich bei der ARGE?? die haben damit wohl nichts zu tun...

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    Antwort von galliano galliano

    In der Probezeit kannst Du oder der Ag. zu jeder Zeit kündigen. Ohne Angaben von Gründen.

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    Antwort von xtreme91 xtreme91

    erstmal würde ich diese Rassistische ausdrucksweise unterlassen!

    Kommentar von Tessa13 Tessa13Tessa13

    wo steht da was "Rassistisches"sieht mal wieder einer mehr als da ist und will andere in Misskredit bringen???Halte dich zurück und hör auf zu spinnen!!!

    Kommentar von Zuckerwatte001 Zuckerwatte001Zuckerwatte001

    also da steht nichts schlimmes ^^

    Kommentar von Reiff ReiffReiff

    natürlich steht da etwas rassistisches! Er regt sich doch nur auf, dass er, obwohl Deutscher (was eine Denkweise) von einem Ausländer ersetzt wurde.Rassistischer gehts ja wohl nicht.

    Kommentar von Tessa13 Tessa13Tessa13

    wo steht was rassistisches???Wollt ihr mit aller Gewalt etwas sehen,wo nichts ist???Wie blöd ist man hier nur???Man!Wenn ein Ausländer die Stelle bekommen hat,dann hat er es so geschrieben und nichts anderes.Bilde dich mal etwas und lies mal,WAS Rassismus überhaupt ist,ehe man andere mit dummen Plattitüden nervt!

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    Antwort von Nachtflug Nachtflug

    Dagegen kannst Du gerichtlich vorgehen, denn diese Kündigung ist wohl sozial nicht gerechtfertigt. Ich würde mich da mal anwaltlich beraten lassen.

    Kommentar von moon73 moon73moon73

    Leider greift der Kündigungsschutz erst nach 6 Monaten Betriebszugehörigkeit.

    Kommentar von FordPrefect FordPrefectFordPrefect

    Ja, ganz bestimmt.
    hirnkrampf
    In der Probezeit ist eine Kündigung von beiden Seiten jederzeit ohne Angabe von Gründen möglich.

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    Antwort von alphonso alphonso

    Nein, muss er nicht.

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