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Betriebsanlagen - Bescheid rechtskräfitg

Frage von Sonne14 Sonne14

Liebe Forumteilnehmer!

Ich steh bei folgendem Fall grad ziemlich an! Viell. kann mir wer einen Denkanstoß geben!

Der Lungenkranke Frank erbt von einem entfernten Verwandten eine Eigentumswohnung. Diese befindet sich in nur 500 Meter Luftentfernung von einer Betriebsanlage der chemischen Industrie. Er kündigt seinen Mietvertrag und zieht in die Erbwohnung um. Nach 3 Monaten fallen seinem Arzt Verschlechterungen bei seiner Lungenerkrankung auf. Diese liegt eindeutig daran , dass die Abgase der oben genannten Betriebsanlage sich zwar bescheidgemäß innerhalb der normalerweise zulässigen Grenzen bewegen, diese aber noch niedriger sein müssten, sodass Frank davon nicht in Mitleidenschaft gezogen würde. Gibt es juristisch eine Möglichkeit, dass der derzeit gültige Bescheid bzgl der Betriebsanlage für die Bedürfnisse des Franks abgeändert wird?

Es ist österreichichses Recht anzuwenden. Ich gehe davon aus, dass sich Frank nicht helfen wird können, da die Anlage ja laut Bescheid betrieben wird! Wie seht ihr das? Auf welche Rechtsquellen würdet ihr euch beziehen?

Vielen Dank für euere Gedankenwege! Schöne Grüße!

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Antworten (1)

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    Antwort von Wolfpack Wolfpack

    Also nach deutschem Recht, das dem österreichischen Recht sehr ähnlich ist, sieht es für den Frank sehr schlecht aus.

    Die Belastung der Anwohner wird nicht am subjektiven Einzelempfinden gemessen, sondern am jeweiligen Gebietscharakter im Sinne der BauNVO.

    Ein einzelner Kranker kann da wenig ausrichten, allerdings auch berechtigterweise: So arm Frank da auch dran ist, er ist in dieses Gebiet gezogen. Freiwillig. Und das Unternehmen war zuerst da!

    Wäre dies ein praktisch durchsetzbares Mittel, so wäre Frank inzwischen heißbegehrter Multimilliardär:

    Unternehmer A engagiert den Lungenkranken Frank, dass er sich eine Wohnung neben dem Werk von Unternehmer B kauft und dessen ordnungsgemäße Betriebsgenehmigung den Bach runtergeht. Konkurrenz-Ausschaltung auf billigster Ebene...

    Gegen eine ordnungsgemäße Genehmigung nach dem österreichen Pendant des Bundesimmissionsschutzgesetzes gibt es daher aus meiner Sicht aktuell keine Möglichkeit AUSSER der Gebietscharakter ändert sich.

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