Liebe Forumteilnehmer!
Ich steh bei folgendem Fall grad ziemlich an! Viell. kann mir wer einen Denkanstoß geben!
Der Lungenkranke Frank erbt von einem entfernten Verwandten eine Eigentumswohnung. Diese befindet sich in nur 500 Meter Luftentfernung von einer Betriebsanlage der chemischen Industrie. Er kündigt seinen Mietvertrag und zieht in die Erbwohnung um. Nach 3 Monaten fallen seinem Arzt Verschlechterungen bei seiner Lungenerkrankung auf. Diese liegt eindeutig daran , dass die Abgase der oben genannten Betriebsanlage sich zwar bescheidgemäß innerhalb der normalerweise zulässigen Grenzen bewegen, diese aber noch niedriger sein müssten, sodass Frank davon nicht in Mitleidenschaft gezogen würde. Gibt es juristisch eine Möglichkeit, dass der derzeit gültige Bescheid bzgl der Betriebsanlage für die Bedürfnisse des Franks abgeändert wird?
Es ist österreichichses Recht anzuwenden. Ich gehe davon aus, dass sich Frank nicht helfen wird können, da die Anlage ja laut Bescheid betrieben wird! Wie seht ihr das? Auf welche Rechtsquellen würdet ihr euch beziehen?
Vielen Dank für euere Gedankenwege! Schöne Grüße!
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