Ziel der Untersuchung:
•Arbeitgeber will gesunde Mitarbeiter
•Check, ob Bewerber aus gesundheitlicher Sicht die Anforderungen des Arbeitsplatzes bewältigt
•Gefährdungen für Mitarbeiter und Kollegen (Ansteckungsgefahr) ausschließen
•Ausschluß von Arbeitsunfähigkeit innerhalb der nächsten 6 Monate
Inhalte der Untersuchung:
•Körperliche Untersuchung von Herz, Lunge, Leber
•Blutdruck- und Pulsmessung
•Laboruntersuchung von Blut und Urin, um Entzündungen, Zuckerkrankheit oder Leberkrankheiten festzustellen
•Seh- und evt. Hörtest
Der Arzt unterliegt der Schweigepflicht. Gegenüber dem Arbeitgeber darf er nur eine Gesamtbeurteilung hinsichtlich "tauglich", "bedingt tauglich" oder "nicht tauglich" aussprechen. Er darf keine Aussagen zu Diagnosen, Krankheitsverläufen, Kinderkrankheiten, Schwangerschaft machen. Ansonsten macht er sich schadensersatzpflichtig oder sogar strafbar. Die Ergebnisse und Befunde der Untersuchungen bleiben beim Arzt. Sie gehören nicht in die Personalakte. Ausnahme: Die Zustimmung über eine umfassende Weitergabe der Untersuchungsergebnisse liegt vor.
http://www.arbeitsratgeber.com/betriebsaerztliche-untersuchungen-einstellungsunt...
Es werden Urin- und Blutproben auf Cholesterin, Blutzucker und Blutfettwerte, Leber- und Nierenwerte getestet.
http://www.test.de/themen/steuern-recht/meldung/Einstellungsuntersuchung-Ohne-Piks-kein-Job-20768-118043/