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Betriebliche Umschulung - muss Arbeitgeber etwas zuzahlen?

Frage von chreberle chreberle

Hallo alle Zusammen,

folgende Problematik (oder auch hoffentlich nicht):

Nach langem Kampf wurde mir heute endlich vom Jobcenter ein Bildungsgutschein genehmigt, damit ich eine Umschulung zum Sport- und Fitnesskaufmann beginnen kann.

Seit über einem Monat bin ich in einem Fitnesstudio geringfügig beschäftigt (ca. 170 Euro im Monat verdienst) - der Chef gab mir bereits vor ich dort begonnen habe, die Zusage, ich könne - sofern ich eine Umschulung genehmigt bekomme - bei ihm diese Umschulung auch machen.

Wie gesagt habe ich nun heute endlich meinen Bildungsgutschein erhalten - gleichzeitig aber auch die Info, dass der Arbeitgeber einen gewissen Betrag dazugeben muss (laut meiner Sachbearbeiterin um die 300,- Euro, was wohl üblich wäre...)

Mein Chef war heute zunächst erfreut, dass ich also nun endlich starten darf, aber nachdem ich ihn darüber informierte, dass er auch etwas dazuzahlen muss, dann schon wieder weniger amüsiert.

Hier nun meine Frage: Wiviel Euro MUSS ein Arbeitgeber, der bereit ist, einen Umschüler auszubilden, dazubezahlen?

Gibt es da vom Jobcenter / Arbeitsamt eine Mindestsumme oder nicht? Soweit ich es von wikipedia verstanden habe, muss ein Arbeitgeber nichts dazuzahlen, sondern das Jobcenter ALLES übernehmen.

Denn es kann doch hoffentlich nicht daran scheitern, dass das Jobcenter verlangt, dass mein Chef mir monatlich eine Summe bezahlt, die er nicht bezahlen kann oder will...

Für Antworten wäre ich sehr dankbar.

Mit freundlichen Grüßen

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