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betriebliche schweigepflicht....köchin..

Frage von aufkleberin aufkleberin

hallo hoffe ich bin hier richtig.. ich mach gerade eine Ausbildung zur Köchin und habe da mal eine frage... und zwar wenn ich jetz in einen anderen betrieb gehen würde dürfte ich da die Rezepte meines alten Betriebes weiter benutzen da ich ja eine schweingepflicht habe...

mfG

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Antworten (8)

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    Antwort von Himbaerli Himbaerli

    Jein. Basisgerichte darfst du natürlich 1:1 nachkochen (Kartoffelgratin, Schnitzel mit Pommes, Hochzeitssuppe). Vorsichtig solltest du mit ausgefalleneren Gerichten sein. Wandle sie etwas um.

    Kommentar von pippi60 pippi60pippi60

    Denke ich auch, DH!

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    Antwort von holsch holsch

    varianten sollten drin sein

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    Antwort von majaohnewilli majaohnewilli

    Das kommt darauf an, ob das spezielle Rezepte des Hauses sind, oder allgemeine Rezepte die man überall nachlesen kann.

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    Antwort von aufkleberin aufkleberin

    ja es geht um hauseigenerezepte, also für die das Restaurant bekannt ist.. wir haben da nämlich so einen Fall.. ein ehmaliger koch von uns der jetz einen andere stelle hat wirbt mit unseren Gerichten.. kann mann da ihrgendwie vorgehn?

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    Antwort von amateur1 amateur1

    Eigene Rezepte sind Tabu.

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    Antwort von Tremor Tremor

    Warum nicht, oder sind das Rezepte die Geheim sein sollten?

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    Antwort von spurkel spurkel

    Diese wird unter Umständen ein Betriebsgeheimnis sein. Also lass es lieber...

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    Antwort von Lena101 Lena101

    Wenn du unterschrieben hast, dass du über die Rezepte Stillschweigen bewahrst, dann darfst du sie natürlich nicht weiter geben.

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