Ich muss morgen nach Köln zu einer Fortbildung, welche einen Tag dauert. Dieser Tag (8h) wird mir von meinen Überstunden abgezogen. Ist das rechtens? Ich bin im Auftrag der Firma unterwegs und bekomme dies nicht bezahlt??? Gibt es da einen Paragraphen indem ich diese Sachlage nachlesen kann?
Betriebliche Fortbildung nicht bezahlt! Überstundenabzug! Rechtlich?
Antworten (12)
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4Antwort von
deFleeschadeFleescha
ich hab da ma was kopiert...
- Eine gesetzliche Vorschrift, wonach Fortbildungen in der regulären Arbeitszeit abzuhalten sind, existiert nicht. Innerbetriebliche Fortbildungsmaßnahmen können, je nach Vereinbarung, sowohl während als auch außerhalb der Arbeitszeit angeordnet werden. Soweit ersteres der Fall ist, hat Sie Ihr Arbeitgeber von der Arbeitspflicht freizustellen.
Ihr Arbeitgeber hat Ihnen gegenüber eine Beschäftigungspflicht. Ohne Ihre Zustimmung kann er daher grundsätzlich keine Fortbildungsveranstaltungen während der regulären Arbeitszeit abhalten oder abhalten lassen.
Es besteht keine Pflicht des Arbeitgebers, für die Dauer der Fortbildung Lohnfortzahlung zu leisten, es sei denn, dies wäre einzel- oder tarifvertraglich so vorgesehen. Von der Vergütung her gesehen, ist für Sie somit eine Teilnahme außerhalb der Arbeitszeit günstiger.
Auch das Wochenende und Feiertage dürfen zu Fortbildungszwecken von Ihrem Arbeitgeber bestimmt werden, soweit das nach Häufigkeit, Dauer und Intensität der Seminare noch von seinem Direktionsrecht gedeckt ist.
Fahrten zur Arbeitsstelle sind keine Arbeitsleistungen. Auch bei Fahrten zu Fortbildungsveranstaltungen muss der Arbeitgeber die Kosten hierfür nur auf freiwilliger Basis übernehmen.
Grundsätzlich handelt es sich bei der Teilnahme an innerbetrieblichen Fortbildungen um eine freiwillige Leistung des Arbeitnehmers. In einem begrenzten einzelfallabhängigen Rahmen sind Sie allerdings wegen Ihrer arbeitsrechtlichen Treuepflicht durchaus verpflichtet, an solchen Veranstaltungen teilzunehmen, die es Ihnen ermöglichen, „die beruflichen Kenntnisse und Fertigen zu erhalten, zu erweitern, der technischen Entwicklung anzupassen oder beruflich aufzusteigen“ (§ 1 Abs. 3 des Berufsbildungsgesetzes). Eine genaue Einschätzung, wie häufig Sie an solchen Veranstaltungen teilnehmen müssen, ist ohne Kenntnis der Einzelheiten insbesondere über die Bedeutung der Maßnahme für den konkreten Arbeitsplatz, nicht möglich. Eine feste Regel hierfür gibt es nicht.
Ihr Arbeitgeber muss Ihnen aber in der Tat so rechtzeitig den geplanten Termin bekannt geben, dass Sie Ihre – auch private – Planung darauf einstellen können. Wie lange eine solche „Frist“ zu sein hat, bestimmt sich nach Ihren konkreten Arbeits- und Lebensverhältnissen, so spielt es z.B. eine wichtige Rolle, ob sie Familie und Kinder haben.
aus: http://www.frag-den-anwalt.de
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nikiherrmann Vielen Dank!
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nikiherrmann Trotzdem finde ich es eine riesen Sauerei! Dann könnte ich quasie auch zu Hause bleiben und mir die 8h abziehen lassen. Außerdem dauert die ganze Story von morgens 6 Uhr bis abends 10Uhr. Also inkl. Fahrt. Leider haben wir keinen Betriebsrat :-(
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3Antwort von
NellinaNellina
zur betrieblichen Fortbildung muss man Dich freistellen!
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nikiherrmann Begründet wurde das so, dass die Kosten der fortbildung von der Firma getragen werden und es irgend einen Fortbildungspflichtanteil gäbe, sofern dieser Angeboten wird. Und daher wird das irgendwie nicht bezahlt! Hat jemand nen Paragraphen dem ich meinem Chef unter die Nase halten kann?
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NellinaNellina Ich habe gestoebert, bekomme jedoch nur Texte, die fuer die italienischen Betriebe sind.
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2Antwort von
wernileinwernilein
in meinen Augen ist das nicht in Ordnung,du bist im Auftrag der Firma unterwegs,dafür sollten Dir Arbeitsstunden gut geschrieben werden und nicht auch noch abgezogen...
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2Antwort von
MikeFFMMikeFFM
Das ist definitiv nicht rechtens und so offensichtlich, dass ich Dir nicht mal eine Quelle nennen kann...
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1Antwort von
curafecurafe
rechtens ist das nicht, wende dich an den betriebsrat wenn ihr einen habts, gewerkschaft erteilt auch auskunft und ansonsten im ArgBB (arbeitsgesetzbuch) oder bvgB (betribsverfassungsgesetzbuch) nachlesen
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1Antwort von
TrilobitTrilobit
Das würde ich zuallererst den fragen, der die Sache angeordnet hat.
Bekommst du danach eine Lohnerhöhung wegen verbesserter Qualifikation? Dann solltest du es eventuell gut sein lassen, sonst fährt vielleicht jemand anders.
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0Antwort von
Lynx77Lynx77
Pff du bist im Auftrag der Firma unterwegs, musst selber bezahlen und bekommst auch noch Stunden abgezogen...ich rieche da ist irgendetwas faul. Chef oder Personalrat würde ich empfehlen. Einer von beiden sollte helfen.
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nikiherrmann Also die Fortbildung selber muss ich ja nicht zahlen. Nur meine Überstunden gehen dabei drauf. Und ja, sie ist angeordnet, also eine Pflichtveranstaltung.
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gargamel111gargamel111
Wenn das zweite Wort stimmt, nämlich das "Muss", wenn die Fortbildung also vom Betrieb abgeordnet ist, dann muss sie auch bezahlt werden.
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chmoti88chmoti88
betriebliche Fortbildungen muss man dich freistellen aber ich hatte auch schon solche dinge gehabt das mir dafür urlaubstage abgezogen wurden rechtens war es nicht aber habe es in kauf genommen bevor ich den job verliere
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KaemmererKaemmerer
ist mE nach ok so, der Betrieb ist nicht verpflichtet Deine persönlichen Fortbildungen zu bezahlen, das ist Privatsache....oder musst über die Firma zu der Fortbildung?
Sehr gut! DH!
Super: steht alles drin-DH