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betriebliche Altervorsorge - Insolvenz

gefragt von acanto am 27.10.2009 um 18:30 Uhr

Hallo,

ich habe im Jahr 2004 für 10 Monate insgesamt 2000,-- Euro (durch Gehaltsumwandlung) in die betriebliche Altersversorgung einer überbetrieblichen Versorgungskasse eingezahlt. Danach folgte die Insolvenz des Arbeitgebers und Freigabe des Vertrages.

Seitdem ruht die Police. Der Rückkaufswert beträgt laut Versorgungskasse ca. 26 Euro!!!! (Bei einer Auszahlung fällt auch noch eine Verwaltungsgebühr von 10 Euro an!!!)

Welche Möglichkeiten habe ich, um möglichst viel Geld von den eingezahlten 2000,-- Euro wiederzubekommen bzw. den Verlust zu minimieren? --> Hinweis: Ich kann die Police beim neuen Arbeitgeber nicht fortführen und möchte (z.Zt.) die Police auch nicht als private Lebensversicherung weiter bedienen.

Was macht das Finanzamt (Stichwort: Steuern, Sozialabgaben) bei einer Auszahlung im Rahmen der Abfindungsregelung?

Oder sollte ich die Police weiterhin und [v.a. wie lange?] ruhen lassen? Was bringt das bzw. welche Auswirkungen hat dies?

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Insolvenz x 1.126 Altersvorsorge x 330 Betriebsrente x 39 Versorgungskasse x 1

anonym
beantwortet von christian09 am 3. November 2009 11:37
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Hallo,

bei einer Arbeitnehmerfinanzierten betrieblichen Altersvorsorge sind die eingezahlten Beiträgen norm. von beginn an vor Insolvenz geschüzt. Wenn der neue Arbeitgeber den Vertrag in dieser Form nicht fortführen möchte, so muss er normalerweise Ihnen einen gleichwertigen Vertrag anbieten. (Portabilitätsgesetz von betrieblichen Altersvorsorgen) Weiter Infos finden Sie auch unter: http://www.easyfinanz24.de/betrieblichealtersvorsorgevergleich.php


paps1959
beantwortet von paps1959 am 27. Oktober 2009 21:21
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An das Geld kommen Sie vor dem Fälligkeitstermin sowieso nicht. Nur für Eigenbeiträge wäre eine vorzeitige Auszahlung möglich. Um möglichst "viel rauszuholen", ohne eigenen Aufwand, sollte die Versicherung beitragsfrei bis zum Ende der Laufzeit fortgeführt werden. Dann verzinsen sich die eingezahlten Beiträge weiter.


ReinerUnsinn
beantwortet von ReinerUnsinn am 27. Oktober 2009 18:32
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Verbraucherschutzzentrale

oder

Bundesaufsichtsamt für das Versicherungswesen.


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