Ich lese überall, dass von der Auszahlungssumme der Direktversicherung noch Krankenkassenbeiträge abgezogen werden. Laut meiner Gehaltsbescheinigung wird aber auch für den Direktversicherungsbeitrag der KV-Beitrag erhoben. Da zahle ich dann doch doppelt, oder?
Betriebliche Altersvorsorge/Direktversicherung Abzüge bei der Leistung
Antworten (2)
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1Antwort von
kevin1905kevin1905
- Von wann ist der Vertrag?
- Welche Summen werden bespart?
- Welcher Gesetzesgrundlage unterliegt er? (40b oder 3, Nr. 63)
Ansonsten halt dich an die Angaben von Thommy06 und Cosmos.
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1Antwort von
CosmosDirektCosmosDirekt
Hallo PrHuschke,
grundsätzlich sind Beiträge im Rahmen der Direktversicherung nach § 40 b EStG sozialabgabenpflichtig. Ausnahme: diese werden als Sonderbezüge (z.B. Weihnachtsgeld, Tantiemen) umgewandelt, sind Zahlungen hieraus in die Direktversicherung sozialabgabenfrei.
Mit Inkrafttreten des Gesetzes zur Modernisierung der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV-Modernisierungsgesetz) unterliegen auch einmalige Kapitalleistungen aus Direktversicherungen, die ab dem 01.01.2004 ausgezahlt werden, der Beitragspflicht in der gesetzlichen Kranken- und Pflegeversicherung der Rentner.
Die Zahlstellen (Versicherer) sind verpflichtet, der zuständigen Krankenkasse die Auszahlung der Versorgungsbezüge zu melden. Hierbei trifft den gesetzlich Krankenversicherten die Verpflichtung, dem Versicherer die zuständige Krankenkasse anzugeben.
Hinweis: Das Bundesverfassungsgericht (BVerfG) hat in einem Beschluss vom 28.09.2010 entschieden, dass im Falle des Ausscheidens eines Arbeitnehmers aus den Diensten des Arbeitgebers und einer privaten Fortführung des Vertrages durch den Arbeitnehmer als Versicherungsnehmer bis zum Eintritt des Versicherungsfalls, der Teil der Versicherungsleistung, der auf Beiträgen beruht, die der Arbeitnehmer nach Beendigung des Arbeitsverhältnisses als Versicherungsnehmer privat einzahlt, nicht der Verbeitragung in der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) unterliegen dürfe. Eine solche Verbeitragung sei nicht verfassungskonform.
Viele Grüße
Hendrik Beiche, Cosmos DirektKommentar von
Thommy06Thommy06 Die Ausführungen sind zwar richtig, beantworten aber leider nicht die Frage.
Du kannst ab dem 1.1.2012 monatlich 224 € in eine DV nach Parag. 3/63 einzahlen, ohne das Du SV-Beitraege bezahlen musst. Falls Dir Dein AG auch noch etwas dazugibt, so reduziert sich natürlich Dein möglicher Beitrag.
Falls Du keine DV nach 40b hast, so kannst Du nochmal 1800 € p.a. umwandeln, für diesen zusätzlichen Teil hast Du dann aber nur eine Steuerersparniss, aber keine SV-Ersparnisse mehr.
Deshalb empfiehlt sich die Aufstockung primaer bei PKV -Versicherten.
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PrHuschke Danke, leider hilft mir auch das nicht weiter. Mein Problem: Versicherung wurde 1990 abgeschlosse, monatliche Zahlung 50 €. Der Beitrag für RV und KV bemisst sich nach dem Bruttogehalt inkluse der 50€, also wird bereits KV und RV bezahlt. In der Leistungsphase wird dann nochmal für 10 Jahre KV nachverlangt? Und das soll gerecht sein ??
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Thommy06Thommy06 Hier stimmt etwas nicht, wenn Du 50 € p.m. in eine DV packst, werden diese 50 € von Deinem Bruttogehalt abgezogen bevor die Lohnsteuer und die SV kommt.
So funktioniert die eigenfinanzierte BAV, nicht anders. Ich hoffe die Buchhaltung Deiner Firma hat keinen Mist gebaut. Vielleicht hast Du vergessen das Dein Lohn vor der Entgeltumwandlung um 50 € höher war ?
Wenn es sich um eine rein AG finanzierte DV handelt, do ist diese für Dich im Arbeitsleben steuer-und SV-neutral. Sie taucht zwar auf der Lohnabrechnung auf, ist aber nur ein durchlaufender Posten.
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PrHuschke Es ist dann wohl so, dass der AG bei der Berechnung der SV-Abgaben einen Fehler macht und das 1990. Für das steuerpflichtige Brutto werden die 50€ abgezogen, für die SV nicht. Muss ich mal mit der Lohnbuchhaltung sprechen. Die Antwort hat mir wirklich weitergeholfen. Danke
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CosmosDirektCosmosDirekt Hallo PrHuschke,
da der Vertrag aus 1990 besteht, handelt es sich um eine Direktversicherung nach §40b EStG. Demnach müssen Sozialabgaben bei monatlicher Zahlungsweise abgeführt werden. Es gelten meine oben genannten Ausführungen.
Sie können die Sozialabgabenfreiheit nur durch Sonderzahlungen (Weihnachtsgeld) in den Vertrag nutzen. Gehen Sie auf jeden Fall auf Ihre Personalstelle zu und lassen Sie sich diesbezüglich eine Berechnung erstellen.
Viele Grüße
Hendrik Beiche, CosmosDirekt
Vertrag von 1990, monatlich 50€, Gestzlich Grundlage ist dem VVertrag nicht zu entnehmen, nennt sich Kapitalbildende Versicherung zur Betrieblichen Altersvorsorge. Der Betrag (50€) wird auch für das steuerpflichtige Brutto in Abzug gebracht, nicht aber für die RV und KV und das ist es was mich wundert. Ich zahle heute schon KV-Beiträge und später nochmal??