1

betriebliche Altersversorgung - Insolvenz

Frage von acanto acanto

Hallo,

ich habe im Jahr 2004 für 10 Monate insgesamt 2000,-- Euro (durch Gehaltsumwandlung) in die betriebliche Alterversorgung einer überbetrieblichen Versorgungskasse eingezahlt. Danach folgte die Insolvenz des Arbeitgebers und Freigabe des Vertrages.

Seitdem ruht die Police. Der Rückkaufswert beträgt laut Versorgungskasse ca. 26 Euro!!!! (Bei einer Auszahlung fällt auch noch eine Verwaltungsgebühr von 10 Euro an!!!)

Welche Möglichkeiten habe ich, um möglichst viel Geld von den eingezahlten 2000,-- Euro wiederzubekommen bzw. den Verlust zu minimieren? --> Hinweis: Ich kann die Police beim neuen Arbeitgeber nicht fortführen und möchte (z.Zt.) die Police auch nicht als private Lebensversicherung weiter bedienen.

Was macht das Finanzamt (Stichwort: Steuern, Sozialabgaben) bei einer Auszahlung im Rahmen der Abfindungsregelung?

Oder sollte ich die Police weiterhin und [v.a. wie lange?] ruhen lassen? Was bringt das bzw. welche Auswirkungen hat dies?

Fragen zu gleichen Themen finden

Antworten (3)

  • 0
    Antwort von berchrist berchrist

    Das ist leider so , die ersten Jahre werden alle Verwaltungskosten abgezogen. Laß sie ruhen dann kriegste vieleicht später mehr raus.

  • 0
    Antwort von Executer1978 Executer1978

    Bei Rentenversicherungen sind die Verwaltungskosten recht hoch, da die meiner Kenntnis nach auf die Gesamtsumme bis Renteneintritt gerechnet werden und von den ersten Einzahlungen abgezogen werden.

  • 0
    Antwort von rolandratz rolandratz

    Verbraucherberatung, Rechtschutz, Rechtsanwalt oder Bundes-Versicherungs-Aufsichtamt in Berlin kontaktieren.

Diese Frage

Verwandte Fragen

Noch nicht den richtigen Rat gefunden?

Einfach und schnell viele hilfreiche Ratschläge von Deutschlands aktivster Ratgeber-Community erhalten!

Einfach und schnell einen Tipp erstellen und Ihren guten Rat mit anderen teilen!

Einfach und schnell ein Video hochladen und anschaulichen Rat an alle geben!

Die unter gutefrage.net angebotenen Dienste und Ratgeber Inhalte werden nicht geprüft. Die Richtigkeit der Inhalte wird nicht gewährleistet. Rechtliche Hinweise finden Sie hier.