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BEtriebkosten Wohnung

Frage von lilbabe lilbabe

Hallöle

mal ne Frage

ich zahle ganz normal meine Miete und dann och mal 65 Bertriebsnebenkosten an den Vermieter

NU hab ich gehöhrt das es dafür eine Abrechnung geben sollte?? Und die meisten auch wieder etwas zurück bekommen??? Wie sollte dann meine Vorgehweise sein???

In den Betreibskosten sind keine Heizkoten enthalten

Wohne in einem 8 Mehrfamilienhaus

Kann mir jemand helfen

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Antworten (11)

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    Antwort von albatros albatros

    Als erstes ist zu prüfen, ob du möglicherweise eine Inclusivmiete vereinbart hast, dann bräuchte der Vermieter nicht abrechnen. Nach dem BGH sind nämlich Betriebskosten vom Vermieter zu tragen, er kann allerdings mit dem Mieter etwas anderes vereinbaren. Entweder eine monatliche Pauschale für BK, dann werden diese nicht abgerechnet. Oder monatliche Vorauszahlungen für aber tatsächlich im Mietvertrag vereinbarte Betriebskosten. Darüber wäre aber jährlich über den gesetzlichen 12monatigen Abrechnungszeitraum innerhalb 12 Monaten nach dessen Ende abzurechnen. Nach Verstreichen dieser Frist stünden dann dem Vermieter keinerlei Nachzahlungen mehr zu, dir aber Gutschriften. Falls tatsächlich monatliche Vorauszahlungen vereinbart sein sollten, was ich aber bezweifle, hättest du die Möglichkeit, ab nächstem Monat die Vorauszahlungen zurückzubehalten und das solange, bis abgerechnet wurde. Dann allerdings müsstest du diese dann nachzahlen. Du müsstest das aber dem Vermieter schriftlich mitteilen. Also: Erst mal gucken, was Fakt ist, dementsprechend handeln oder / und nochmal hier nachfragen.

    Kommentar von Haesilein1951 Haesilein1951Haesilein1951

    DH Albatros, diese Vorgehensweise wollte ich auch gerade vorschlagen.

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    Antwort von Hosenknopf Hosenknopf

    Wo wohnst Du, dass die meisten was zurück bekommen? Hier müssen die meisten Jahr für Jahr mehr abdrücken. Ich zahl über 100,-- für 70 qm, musste letztens erst nachzahlen. Ansonsten hat der Vermieter 12 Monate Zeit für so eine Abrechnung. Dein Vorteil ist, dass nach Ablauf der Frist, der Vermieter keine Nachzahlung mehr verlangen kann, Du aber noch die Rückerstattung. Um schnell eine Abrechnung zu bekommen könntest Du natürlich von Deinem Vermieter sämtlich bisher gezahlten Nebenkosten zurück verlangen, da er ja die Kosten bisher nicht belegt hat. Allerdings solltest Du dies nur tun, wenn in Deinem Mietvertrag keine Pauschale vereinbart wurde, ohne Abrechnung.

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    Antwort von pippi60 pippi60

    Die Betriebskosten müssen spätestens nach einem Jahr detailliert abgerechnet werden. Bei uns hängt die Vorauszahlung von der Wohnungsgröße ab.

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    Antwort von Imera Imera

    pro jaht muß dir eine Abrechnung vorgelegt werden,

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    Antwort von peuteneuer peuteneuer

    Hallo Lilbae, Du hast ja jetzt mehr oder weniger gute Antworten bekommen. Deine Frage wurde aber noch nicht wirklich beantwortet, denn Du fragst ja: WAS soll ich machen um die Abrechnung zu bekommen. Vorab: In Deiner Vorauszahlung sind keine Heizkostenanteile, also sind die übrigen Betriebskosten abzurechnen, die da wären: Wasser, Abfall, Versicherungen etc. Teils handelt es sich um verbrauchsabhängige Kosten (z. B. Wasser), die nach Verbrauchsanteilen abgerechnet werden, teils um feste Kosten, die meist nach Fläche abgerechnet werden (z. B. Versicherungen). Die umlagefähigen Kosten kann man mit Stichwort "umlagefähige Betriebskosten" recherchieren. Diese Abrechnung ist jährlich vorzulegen, wobei der Abrechnungsuzeitraum oft im Mietvertrag festgehalten ist (häufig: 31.12. od. 30.04). Wird diese Abrechnung nicht erteilt, so würde ich den Vermieter unter Fristsetzung (Vorschlag: 4 Wochen) auffordern, die Abrechnungen der letzten drei Jahre (hieraus besteht ggf. ein Nachzahlungsanspruch) zu erteilen. Kommt er dieser Aufforderung nicht nach, würde ich ihm in gleichem Schreiben bereits mitteilen, die Vorauszahlung zu kürzen. Den gekürzten Betrag aber bitte auf Seite legen, da die Betriebskosten später ja abgerechnet werden könnten und der Betrag dann "fehlt". Der Vermieter hat die Abrechnung fristgerecht vorgelegt, wenn er dies innerhalb eines Jahres nach Ablauf des Abrechnungszeitraums macht; in diesem Fall kann er auch eine sich ggf. ergebende Nachforderung gegen den Mieter geltend machen. Der Mieter hat das Recht die Abrechnungen auch über den Zeitraum eines Jahres hinaus zu verlangen, ihm stehen auch Guthaben aus der Abrechnung noch über den Jahreszeitraum hinaus für mehrere Jahre zu. Hier ist meines Wissens lediglich die Verjährungsfrist für zivilrechtliche Ansprüche maßgebend. Hoffentlich konnte ich Dir behilflich sein; Gruß: peuteneuer von ObjektV

    Kommentar von peuteneuer peuteneuerpeuteneuer

    Nachsatz: Kommt der Vermieter trotz Mahnschreiben und Kürzung der VZ nicht der Aufforderung um Vorlage der BK-Abrechnung nach, so bleibt nur noch die gerichtliche Klage auf Erteilung der Abrechnung.

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    Antwort von blacklouise blacklouise

    BK müssen einmal jährlich abgerechnet werden. Es muss eine detaillierte Abrechnung vorgelegt werden.

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    Antwort von eliag eliag

    Betriebskosten oder Nebenkosten betragen etwa bis zu 2 EUR pro qm. Sie müssen gesondert von dem Mietzins aufgelistet sein, bzw. im Mietvertrag aufgeführt sein und werden jährlich abgerechnet. Enthalten sind u.a. Licht für Flur, Treppenhausreinigung, Müllabfuhr.

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    Antwort von maccis maccis

    Nach dem Gesetz ist der Vermieter seit 1.9.2001 verpflichtet, innerhalb eines Jahres nach Abschluss der Abrechnungsperiode dem Mieter eine Betriebskostenabrechnung zu erteilen, andernfalls riskiert er, evtl. Nachzahlungsansprüche zu verlieren.

    Da horche Dich lieber mal bei den anderen um. Nachzahlungen sind häufiger als Rückerstattungen.

    Beim Mieterschutzbund erkundigen, was zu tun ist.

    Hier ein Link, was berechnet werden darf in einer Nebenkosten-Rg.: http://www.ummelden.de/nebenkostenabrechnung.html

    Kommentar von maccis maccismaccis

    PS. Bei diesem Wohnkomplex müßte es doch einen Verwalter geben... Oder ist es ein Privatmann dem alles gehört?

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    Antwort von clauzito clauzito

    Red doch mal mit deinen nachbarn - es muß eine jährliche betriebskostenabrechnung geben. Die werden dir schon sagen, wann die immer kommt.

    Kommentar von lilbabe lilbabelilbabe

    ich wohne jetzt 4 Jahre hier , denke er macht einfach keine

    was soll ich machen???

    Kommentar von feallai feallaifeallai

    ihm sgen, dass du drauf bestehst... solltest du etwas zurückbekommen, ist es ne tierische unverschätheit. er ist verpflichtet, dir den nebenkostennachweis zu erbringen. ich würde auch für die letzten vier jahre rückwirkend drauf bestehen. kann natürlich auch in die hose gehen, wenn du dann nachzahlen musst. aber wende dich an den mieterschutzbund, wenn er sie nämlich nie macht, macht er sie dann hinterher auch noch falsch. da gibt es feste formeln für!

    Kommentar von clauzito clauzitoclauzito

    Was sagen die nachbarn? Google mal z.b. http://www.123recht.net/forumtopic.asp?topicid=5858&ccheck=1 und geh zu nem mieterverein oder anwalt.

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    Antwort von lilbabe lilbabe

    bei 65 € einige zahlen nur 20 €

    Kommentar von FaulesTier FaulesTierFaulesTier

    weiß ich was bei dir alles drin ist? ne
    kommt auch immer drauf an was die anderen selbst zahlen.

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    Antwort von FaulesTier FaulesTier

    Normalerweise musst du die jedes jahr nen nebenkostennachweis bekommen.
    Ob du was zurück bekommst kommt immer drauf an wie weit du die Nebenkosten genutzt hast kann auch sein das du nachzahlen musst.

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