Hallo, ich habe vor kurzem meine Betriebskostenabrechnung für 2010 bekommen ( Dezember 2011 - http://www.gutefrage.net/frage/umlagefaehige-kosten ). Da mir das noch sehr neu ist, kenne ich mich nicht so gut mit aus. Die Miete war auf 150€ Kaltmiete und 75€ Nebenkosten (nach Mietvertrag = Betriebskostenvorrauszahlungen) festgelegt.
In der Betriebskostenabrechnung haben sich die Nebenkosten verdoppelt. Von 75€ auf etwa 150€ und ich soll so gesehen monatlich 75€ nachzahlen.
Nun sind auf der Abrechnung aber Einzelposten aufgeführt, die mich aber soweit ich das gelesen habe, nicht betreffen - z.B.:
- Rücklagen (Zuführung, Entnahme)
- Instandhaltung
- Verwaltervergütung
- (Notarkosten) ??
Ich hatte bereits angerufen, und sie meinte, dass sich das Gesetz in dem letzten Jahr geändert hat, und man nun das abrechnen darf. Falls ich mich nicht versprochen habe. Soweit ich weiß gehören diese Posten zur Hausabrechnung und nicht in die Betriebskosten des Mieters.
Meine Frage nun, dürfen diese Einzelposten in der Betriebskostenabrechnung aufgeführt werden? Hat sich gesetztlich zu wenigstens einen dieser Posten etwas in den letzten Jahren geändert, sodass der Mieter diese nun bezahlen muss (Verwaltervergütung)?
Danke für jede Hilfe.
Ich plane mit meiner Familie die Betriebskosten ohne die 4 falschen Posten zu überweisen, da wir bereits knapp über dem Überweisungszeitraum liegen - oder sollten wir gar nichts überweisen?
Mach es so und schreibe dem VM ein nettes Briefchen das Du Die Abrechnung um diese nicht umlegbaren Kosten gekürzt hast.
Nach Herausberechnung der strittigen Positionen sollte der Restbetrag überwiesen werden, falls sich dann noch ein Nachzahlung ergibt...
Du kannst den Anteil ja überweisen, dann zeigst du dich zahlungswillig. Teil deinem Vermieter aber schriftlich mit warum du nur einen Teil überweisen wirst.