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Betriebkosten

gefragt von Panik2503 am 14.04.2008 um 16:46 Uhr

Seit dem 01.01.2007 haben wir einen neuen Hauseigentümer,jetzt kommt er mit einer betriebskostenabrechnung an,ich habe so lange wie ich da wohne sowas noch nie bekommen,ich wohne seit 1977 da.Auch will er im Herbst mit mir einen neuen Mietsvertrag machen weil ich im Sommer Zentralheizung bekomme.Darf er das?Eigentlich braucht er doch nur die Heizung anteielmäßig auf die Miete aufschlagen?


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pippi60
beantwortet von pippi60 am 14. April 2008 16:49
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Die Betriebskostenabrechnung geht in Ordnung. Das ist sogar Pflicht vom Vermieter. Einen neuen Mietvertrag mußt Du nicht unterschreiben, da reicht eine schriftliche Mieterhöhung wegen der Sanierung.


xyungeloest
beantwortet von xyungeloest am 14. April 2008 16:49
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auf einen neuen mietvertrag brauchst du dich nicht einlassen.

es reicht eine neufestlegung der betriebskosten, da die anders sein können durch eine zentralheizung.

aber ein recht auf betriebskostenabrechnung hat dein vermieter, egal ob du vom alten vermieter das nie bekommen hast.


Qetan
beantwortet von Qetan am 14. April 2008 16:50
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Es ist schon für alle Beteiligten besser, wenn eine Zentralheizung installiert wird, diese mit in den Mietvertrag aufzunehmen. Und Betriebskosten bzw. Nebenkosten zahlt doch jeder Mieter.


Marah
beantwortet von Marah am 14. April 2008 16:51
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Die Betriebskostenabrechnung muss einem von dem Vermieter zur Verfügung gestellt werden. Das sind wertvolle Informationen für Dich- ohne kann man Dich viel leichter über den Tisch ziehen. Wenn Du einen neuen Hauseigentümer hast, sollte auch ein neuer Mietvertrag gemacht werden. Das hat alles seine Ordnung und ist auch zu Eurem Vorteil.


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