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betribliche altersversorgung

Frage von maffine maffine

habe 23jahre bei einer firma gearbeitet, so die hatte insolvens angemeldet und ende 2010 alle 200arbeiter gekündigt die versicherung habe ich vor 20 jahren abgeschlossen mein arbeitgeber hatte den beitrag bezahlt ,jetzt habe ich von der versicherung  bescheid beckommen für einen vertragswechel ,beitragsfri zu stellen oder selber einzuzahlen was passiert wenn ich darauf nicht antworte und es muss doch eine möglichkeit geben zu kündigen wer weis ob man die rente noch erlebt liebe grüsse susi

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Antworten (4)

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    Hilfreichste Antwort ausgezeichnet vom Fragesteller
    Antwort von DerMakler DerMakler

    Eine BAV ist nicht vorzeitig kündbar und ist erst frühestens zum 60 Lebensjahr als Rente auszahlbar..durch die 20 Jahre haben sie "unverfallbare" Ansprüche, das Geld ist also nicht verloren...Eine private Weiterführung ist quatsch, weil dann der steuerliche Effekt und die Weiterführung als BAV zu diesem Zeitpunkt nicht mehr gelten und somit für Sie von Nachteil wären..Versiche sie Ihren BAV vertrag vom neuen AG übernehmen zu lassen, dann ist dies kein Problem ,ansonsten erst einmal beitragsfrei stellen ! HG DerMakler

    Kommentar von DerMakler DerMaklerDerMakler

    Vielen Dank für die Auszeichnung ! HG DerMakler

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    Antwort von Baxter96 Baxter96

    Das ist so leider nicht ganz richtig. Da es sich um eine betriebliche Altersvorsorge handelt, kann vor Beginn der Rente nicht über das Geld verfügt werden. Bei einer Beitragsfreistellung verzinst sich das Geld einfach weiter, bis zu dem Tag, der im Versicherungsschein als Rentenbeginn angegeben ist. Wahrscheinlich dein 65. Lebensjahr.

    Anders wäre es natürlich wenn du privat einen Vertrag abschließt. Den kannst du vorzeitig kündigen.

    Aber Produkte, die staatlich Subventioniert werden, durch Zulagen oder Steuerersparnis (Riester/BAV/Rürup) Sollen ausschließlich der Altersvorsorge dienen und können eben vorher nicht bezogen werden. Diese sind daher auch Hartz 4 geschützt. Bedeutet im Falle der Arbeitslosigkeit kann man nicht gezwungen werden dass Guthaben aufzubrauchen.

    Hoffe ich konnte helfen.

     

     

    Kommentar von maffine maffine

    das heist wenn ich jetzt das schreiben Erklärung zum Versicherungsnehmerwechel unterschreibe dann kann ich es mir auszahlen lassen mfg Susi

    Kommentar von kevin1905 kevin1905kevin1905

    nur wenn du mindestens 60 jahre alt bist.

    Versicherungsnehmerwechsel heißt dass alle rechte und pflichten des vertrages auf dich übergehen, da bei einer BAV der arbeitgeber versicherungsnehmer ist. Da dieser jetzt pleite ist ginge der status auf dich über :)

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    Antwort von AVSpezialist AVSpezialist

    Ohne das alles theoretisch ausufern zu lassen: Das eingezahlte Geld steckt in der Versicherung und ist schon mal nicht verlorengegangen. Aber vor 60 gibts in der Regel keinen cent. Eine Kündigung ist vom Gesetz her nicht vorgesehen.

    Beitragsfrei stellen heißt, Sie zahlen nicht mehr ein, aber das Guthaben verzinst sich natürlich weiter.

    Alternativ können Sie selbst die Beiträge weiterzahlen. Ob sich das lohnt, kommt immer drarauf an.

    Hoffe geholfen zu haben

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    Antwort von crashlady crashlady

    Natürlich gibts die Möglichkeit zu kündigen. Das is aber mit einigen Gebühren verbunden. Da aber die Firma eingezahlt hat und nich du, kann dir das ja egal sein.

    Kommentar von JaAl11 JaAl11JaAl11

    FALSCH!!! bAV sind nicht vor Ablauf kündbar.

    Kommentar von crashlady crashladycrashlady

    "Kündigung [..] ist wegen der gesetzlichen Rahmenbedingungen (Betriebsrentengesetz) nur eingeschränkt möglich. Eine vorzeitige Kündigung ist mit Nachteilen verbunden".

     

    Ein Zitat aus den AGB zu einer BAV - ka welcher Versicherer - aber hier haben wir ja die Quelle: http://www.wertpapier-forum.de/topic/25302-betriebliche-altersvorsorge-ruckabwicklung-theoretisch-moeglich/

    Kommentar von crashlady crashladycrashlady
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