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Betreuungsverfahren für Angehörige?

gefragt von Bauzer04Bauzer04 am 18.09.2008 um 10:58 Uhr

Ich muss für meine Mutter jetzt so schnell wie möglich die Betreuung übernehmen. Da die Demenz die sie hat schon stärker ausgeweitet ist. Wie ist das mit dem Arbeitsamt, da ich zurzeit ohne Job bin, muss ich das auch melden kriegt man da auch noch eine Vergütung? An wen muss ich mich außer den behandelnden Ärzten noch wenden? Der Neurologe wollte noch meine Mutter untersuchen. Es ist seit gestern extrem schlimm mit ihr, sie denkt sie ist nicht im KKH und sieht alles nur Verbrecher und leidet enorm unter Verfolgungswahn. Wie läuft so ein Betreuungsverfahren heutzutage in der Regel ab? Ich hatte zwar meine Lehre aufm Gericht gemacht, aber das hat sich ja mittlerweile alles geändert.


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heinzi66
beantwortet von heinzi66 am 18. September 2008 11:14
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Offizielle Übernahme der gesetzl.Betreuung muss , denke ich, auf dem Amtsgericht beantragt werden. Da wird dann auch weitergeholfen. Grundsätzlich soll man auch sich überlegen, ob man sich Hilfe bei einem ortsansässigen Betruungsverein holt. Ein "außenstehender" gestzl.Betreuer kann u.U. eine Unterstützung sein bei Fragen, die man selbst nicht klären kann (Pflegestufen, Unterbringung usw.). Auch kann er die Last der Verantwortung mildern, denn gerade bei solch einem Krankheitsbild ist die eigene emotionale Belastung sehr hoch!


anonym
beantwortet von Delfinia am 19. September 2008 10:01
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So wie es sich anhört, braucht Deine Mutter dringend eine Betreuung. Ich habe beim Amtsgericht in der Betreuungsabteilung gearbeitet. An Deiner Stelle würde ich sofort eine Betreuung beantragen bei Gericht und gleich mit ärztlichen Attesten. Als ehrenamtliche Betreuerin erhältst Du ein geringes Entgelt. Den genauen Betrag weiß ich leider nicht mehr, es muss etwas über 300 € sein. Aber keine Ahnung mehr, ob es monatlich oder vierteljährlich oder jährlich ist. Da Du dann Einnahmen hast, musst Du das natürlich dem Arbeitsamt melden. Da der ganze Vorgang beim Gericht etwas dauert, da der Richter ja erst einen Eindruck von Deiner Mutter bekommen muss, würde ich schnellstens den Antrag stellen.


LittleDammi
beantwortet von LittleDammi am 18. September 2008 11:00
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du kannst pflegegeld beantragen und dich als pflegeperson benennen. dazu muss das amt dich freistellen, aber wird die leistung kürzen oder einstellen, da du ja dem arbeitsmarkt nicht mehr zur verfügung stehst. pflegegeld dauert, stell dich auf wartezeiten ein. viel glück!


ghostwriter
beantwortet von ghostwriter am 18. September 2008 11:01
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Im einzelnen kann ich die Fragen nicht beantworten. Allerdings müsste die Pflegestufe für deine Mutter durch den medizinischen Dienst festgestellt werden.Denn danach richtet sich das Pflegegeld, dass du beantragen kannst, wenn du deine Mutter pflegst. Desweiteren gibt es Beratungsstellen für all diese Fragen, z.B. von der Caritas.An die kannst du dich wenden.

Kommentar von Simple_avatar1smallBauzer04 am 18. September 2008 11:10

zuhause wohnen ist ja nicht mehr und sie kommt ins Heim und ich weiß nicht,wie es dann aussieht, aber ich bin dann ja sozusagen die Betreuerin. Bin derzeit wie wild am rumtelefonieren.

Kommentar von 2dc2eb05e9572248e799d07e41b51ec6smallghostwriter am 18. September 2008 11:21

Als Betreuerin mußt du ja den Schriftkram machen, so auch wichtige Sachen entscheiden etc.Dafür gibt´s dann aber kein Pflegegeld.


anonym
beantwortet von alegrias am 20. September 2008 12:06
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die antworten von monika und heinzi sind korrekt und gut. Sollte deine mutter kein vermögen haben (über 2600 Euro) zahlt die staatskasse die betreuung.sollte die zusammenarbeit zwischen dir und dem betreuer/in gut sein ,ist es wirklich entlastend, weil du dann den sozialen kontkkt abdecken kannstohne andere belastung. wenn du dir den schreibkram selber zutraust - beim heimaufenthalt ist es wenig arbeit - mach die betreuung selber.





ottofix
beantwortet von ottofix am 26. September 2008 22:54
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Ich bin seit über drei Jahren Betreuerin meines Mannes, der im Wachkoma liegt. Der Antrag wird beim Amtsgericht gestellt. Die Vergütung liegt bei ca. 323,-- EURO pro JAHR. Durch die Krankheit meines Mannes bin ich auch beim Arbeitsamt gemeldet. Dort zieht man mir diese Vergütung auf die Monate umgerechnet ab. Zunächst muss aber von einem Arzt ein Gutachten erstellt werden, daß eine Betreuung notwendig ist. Danach wird noch ein medizinisches Gutachten von Seiten des Amtsgerichtes erstellt. Da kommen Ärzte oder Ärztinnen und geben nach der Untersuchung des Patienten dieses Gutachten ab. Der örtliche Dach-Betreuungsverein ist überwiegend für die beruflichen Betreuer da. Allerdings bekommt man als -normaler Betreuer- in sehr schwierigen Situationen auch Auskunft und Rat. Die Arbeit für die Betreuerin ist immer dieselbe, ob im Pflegeheim oder zu Hause. Es geht über die Feststellung des Versorungsamtes über die Höhe der Behinderung, über Entscheidungen, wie im Falle einer ernsthaften organischen Krankheit entschieden werden soll. Jedes Pflegepersonal oder jeder Arzt übernimmt da nicht gerne die Verantwortung. Als Betreuerin muss man über alle Medikamente, die der Patient erhält informiert sein, es muss in der Regel ein eigenes Konto für den Patienten eingerichtet werden und das Amtsgericht verlangt ca. einmal im Jahr einen Nachweis. Im Falle einer GEZ-Befreiung muss dies auch vom Betreuer organisiert werden. Die Übernahme der Pflegekosten muss geklärt sein. Egal, ob im Heim oder zu Hause. Der Vorteil eines "guten Heimes" ist der, daß ständig jemand dort ist, der im Ernstfall die Erstversorgung übernimmt. Das gerade Demenz-Kranke immer unter Aufsicht sind. Alleine zu Hause ist dies, rund um die Uhr für eine Person kaum zu schaffen. Zudem braucht man für die Pflege Hilfe und die ist auch zu Hause sehr teuer und wird nur stundenweise genehmigt. Es ist schon einige Schreibarbeit zu leisten, je nachdem, wie nahe man dem erkrankten Menschen steht, ist es aber durchaus auch beruhigend, wenn man gerade über so wichtige Dinge, selber entscheiden kann. Sollten noch Fragen offen sein, ich helfe gerne, soweit ich kann.


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