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Betreuungsunterhalt nach neuem BGH-Urteil

Frage von 3Sterne 3Sterne

Ich habe eine Frage zum neuen BGH-Urteil bzgl. der Betreuungskosten. Ich bin noch verheiratet aber kurz vor der Trennung. Wir haben drei Kinder (4,5,9). Ich bin z.Zt. teilzeitbeschäftigt. Nach dem neuen Urteil freut sich mein Mann, da er meint er müsse mir keinen Betreuungsunterhalt zahlen, da ich ja Vollzeit arbeiten gehen könnte. Ich habe mit meiner jetzige Teilzeitstelle (30 Std.) schon Probleme alles unter einen Hut zu bekommen. Einen Betreuungsplatz für die Kinder habe ich nur bis 16.00 Uhr, danach habe ich keine Möglichkeit die Kinder betreuen zu lassen. Meine Teilzeitstelle lässt sich nicht in eine Vollzeitstelle umwandeln und mit 3 Kindern ist man auf dem Arbeitsmarkt nicht so gefragt. Bin ich verpflichtet Vollzeit arbeiten zu gehen?

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Antworten (6)

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    Antwort von auchmama auchmama

    Schlag Deinem Mann doch vor, dass er sich um die Kinder kümmert. Mal gucken, was er dazu sagt!!!??? Such Dir einen guten Anwalt. Es wird von Fall zu Fall entschieden und mit 3 Kindern in dem Alter, wäre nen Vollzeit-Job ne absolute Lachnummer...LG

    Kommentar von 3Sterne 3Sterne

    Ja, das sagt meine Mutter auch ! "Mal sehen wie schnell er die die Kinder zurückbringt!"

    Kommentar von auchmama auchmamaauchmama

    ...;-)))...wer sich drücken will, muss fühlen...

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    Antwort von armermieter armermieter

    typischer fall von klärungsbedarf durch ein gericht - viel spass mit den gerichts- und anwaltskosten.

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    Antwort von FordPrefect FordPrefect

    Keine Panik - das neue Unterhaltsrecht zielt zwar generell auf einen schnelleren Wiedereinstieg in das Berufsleben, wird aber auch unter der neuen Gesetzeslage immer nach den Möglichkeiten des Einzelfalls angewandt. So kann man keine Vollzeitarbeit erzwingen, wenn es entweder die Ganztagesbetreuung oder aber die Stelle nicht gibt.

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    Antwort von anjanni anjanni

    Erst mal bekmmst Du ja noch eine Weile Trennungsunterhalt bis zur Scheidung. Und das kann dauern - je nachdem, wie schnell z.B. die Unterlagen für den Versorgungsausgleich beisammen sind...

    Und wenn es dann so weit ist, gibt es bestimmt eine Menge neuer Urteile, die Dich etwas klarer sehen lassen.

    In eine Vollzeitstelle zwingen kann man Dich ja höchstens, wenn es auch eine gibt.

    Also gehe das erst mal ganz ruhig an. Mach Dich nicht verrückt. Drei Kinder sind ja eigentlich schon ein Vollzeitjob...

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    Antwort von Sachse1 Sachse1

    http://www.finanztip.de/recht/familie/sperling/wannarbeit.htm

    Hier findest Du Deine Frage rechtlich mit vielen dazugehörigen Hinweisen, Berechnungen, Voraussetzungen, Pflichten und Rechten, etc. beantwortet. Es ist immer der Einzelfall zu Grunde zu legen. Was bei einem zutrifft, wird beim nächsten anders berechnet und gehandhabt.

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    Antwort von armermieter armermieter

    typischer fall von klärungsbedarf durch ein gericht - viel spass mit den gerichts- und anwaltskosten.

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