Ich habe eine Frage zum neuen BGH-Urteil bzgl. der Betreuungskosten. Ich bin noch verheiratet aber kurz vor der Trennung. Wir haben drei Kinder (4,5,9). Ich bin z.Zt. teilzeitbeschäftigt. Nach dem neuen Urteil freut sich mein Mann, da er meint er müsse mir keinen Betreuungsunterhalt zahlen, da ich ja Vollzeit arbeiten gehen könnte. Ich habe mit meiner jetzige Teilzeitstelle (30 Std.) schon Probleme alles unter einen Hut zu bekommen. Einen Betreuungsplatz für die Kinder habe ich nur bis 16.00 Uhr, danach habe ich keine Möglichkeit die Kinder betreuen zu lassen. Meine Teilzeitstelle lässt sich nicht in eine Vollzeitstelle umwandeln und mit 3 Kindern ist man auf dem Arbeitsmarkt nicht so gefragt. Bin ich verpflichtet Vollzeit arbeiten zu gehen?
Betreuungsunterhalt nach neuem BGH-Urteil
Antworten (6)
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3Antwort von
auchmamaauchmama
Schlag Deinem Mann doch vor, dass er sich um die Kinder kümmert. Mal gucken, was er dazu sagt!!!??? Such Dir einen guten Anwalt. Es wird von Fall zu Fall entschieden und mit 3 Kindern in dem Alter, wäre nen Vollzeit-Job ne absolute Lachnummer...LG
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2Antwort von
armermieterarmermieter
typischer fall von klärungsbedarf durch ein gericht - viel spass mit den gerichts- und anwaltskosten.
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1Antwort von
FordPrefectFordPrefect
Keine Panik - das neue Unterhaltsrecht zielt zwar generell auf einen schnelleren Wiedereinstieg in das Berufsleben, wird aber auch unter der neuen Gesetzeslage immer nach den Möglichkeiten des Einzelfalls angewandt. So kann man keine Vollzeitarbeit erzwingen, wenn es entweder die Ganztagesbetreuung oder aber die Stelle nicht gibt.
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1Antwort von
anjannianjanni
Erst mal bekmmst Du ja noch eine Weile Trennungsunterhalt bis zur Scheidung. Und das kann dauern - je nachdem, wie schnell z.B. die Unterlagen für den Versorgungsausgleich beisammen sind...
Und wenn es dann so weit ist, gibt es bestimmt eine Menge neuer Urteile, die Dich etwas klarer sehen lassen.
In eine Vollzeitstelle zwingen kann man Dich ja höchstens, wenn es auch eine gibt.
Also gehe das erst mal ganz ruhig an. Mach Dich nicht verrückt. Drei Kinder sind ja eigentlich schon ein Vollzeitjob...
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0Antwort von
Sachse1Sachse1
http://www.finanztip.de/recht/familie/sperling/wannarbeit.htm
Hier findest Du Deine Frage rechtlich mit vielen dazugehörigen Hinweisen, Berechnungen, Voraussetzungen, Pflichten und Rechten, etc. beantwortet. Es ist immer der Einzelfall zu Grunde zu legen. Was bei einem zutrifft, wird beim nächsten anders berechnet und gehandhabt.
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0Antwort von
armermieterarmermieter
typischer fall von klärungsbedarf durch ein gericht - viel spass mit den gerichts- und anwaltskosten.
Ja, das sagt meine Mutter auch ! "Mal sehen wie schnell er die die Kinder zurückbringt!"
...;-)))...wer sich drücken will, muss fühlen...