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Betreuungsunterhalt bei bereits bestehender Teilzeittätigkeit

Frage von Weisheitssucher Weisheitssucher

Meine Bald-Exfrau und ich haben einen sechsjährigen, geistig behinderten Sohn. Wir sind seit einem Jahr getrennt, meine Frau arbeitet schon seit längerem auf einer Halbtagsstelle (20 Stunden/Woche). Nun möchte sie neben dem Kindesunterhalt (den ich problemlos regelmäßig zahle) auch noch Betreuungsunterhalt von mir. Da mein Sohn geistig behindert ist, kann man die 3-Jahres-Regelung nicht ganz so problemlos anwenden, aber er ist offensichtlich bereits gut mit Betreuung versorgt, so dass meine Frau arbeiten gehen kann.

Nun die Frage: Da sie ja bereits offensichtlich Halbtags arbeiten gehen kann und dies auch tut - besteht dann von meiner Seite noch irgendeine Verpflichtung, ihr Betreuungsunterhalt zu zahlen?

Vielen Dank der Weisheitssucher

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Antworten (3)

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    Hilfreichste Antwort ausgezeichnet vom Fragesteller
    Antwort von user1074 user1074

    Im Endeffekt entscheiden das immer die Gerichte... Wenn sie "nur" halbtags arbeiten kann, und die andere Hälfte für die Betreuung aufwenden muss, wäre es ja in gewisser Hinsicht gerechtfertigt. Aber da sie halbtags arbeiten kann, muss der nicht so hoch sein.

    Am Besten mal zusammensetzen und besprechen.... dann kann man Gericht und so vermeiden.

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    RatgeberHelden Antwort von Eifelmensch Eifelmensch

    Hier kann man, wie so oft im Familienrecht, kein klares Ja oder Nein antworten. Es handelt es sich hier um eine Einzelfallentscheidung.

    Es hängt hauptsächlich davon ab, ob Betreuungsmöglichkeiten für euren Sohn zur Verfügung stehen und wie die Behinderung sich auswirkt. Wenn die Ärzte bspw. viel familiäre Zuwendung für das Kind als notwendig erachten, wird dem kein Gericht widersprechen.

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    Antwort von DerHans DerHans

    Das ist ganz sicher eine Einzelfallentscheidung. Dass sie halbtags arbeitet, wird dir ja beim Betreuungsunterhalt angerechnet. Dur wirst also nicht den vollen Betrag zahlen müssen.

    Du hast doch sicher einen Anwalt, wieso fragst du den nicht danach?

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