Meine Bald-Exfrau und ich haben einen sechsjährigen, geistig behinderten Sohn. Wir sind seit einem Jahr getrennt, meine Frau arbeitet schon seit längerem auf einer Halbtagsstelle (20 Stunden/Woche). Nun möchte sie neben dem Kindesunterhalt (den ich problemlos regelmäßig zahle) auch noch Betreuungsunterhalt von mir. Da mein Sohn geistig behindert ist, kann man die 3-Jahres-Regelung nicht ganz so problemlos anwenden, aber er ist offensichtlich bereits gut mit Betreuung versorgt, so dass meine Frau arbeiten gehen kann.
Nun die Frage: Da sie ja bereits offensichtlich Halbtags arbeiten gehen kann und dies auch tut - besteht dann von meiner Seite noch irgendeine Verpflichtung, ihr Betreuungsunterhalt zu zahlen?
Vielen Dank der Weisheitssucher
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