Hat jemand Erfahrung mit Aufstockungsunterhalt, Betreuungsunterhalt und zeitliche Befristung dafür nach dem neuen Unterhaltsrecht. Hatte heut längeres Gespräch mit nem Anwalt, anscheinend weiß hier niemand nichts genaues. Da hat der Gesetzgeber wohl gepatzt
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3Antwort von
Pikary hier ein interessantes (aktuelles) Urteil des BGH zum Betreungsunterhalt und der gestiegenen Eigenverantwortung:
http://www.bafoeg-aktuell.de/News/2009/03/18/bgh-urteilt-unterhalt-kein-dauer-einkommen-mehr/
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2Antwort von
moon73moon73
Meine Güte, das sollte ein Anwalt aber wissen:
Guck mal hier:
http://www.sozialleistungen.info/con/unterhalt/betreuungsunterhalt.html
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rawi47rawi47 er war aktuell auf einem seminar, aussage der referenten war unisone, es gibt keine klare richtlinie, auch in deinem link steht drin, daß der gesetztgeber nichts verbindliches regelt
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moon73moon73 Ich lese den Link so, daß man in den ersten 3 Jahren den Betreuungsunterhalt bekommt und alles was danach ist, muß gerichtlich verhandelt werden, denn es hängt dann vom individuellen Bedarf ab.
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rawi47rawi47 eben, also keine eindeutige rechtssprechung, einzelfallentscheidung
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ralli16ralli16
vielleicht hilft das weiter. http://www.juraforum.de/lexikon/Betreuungsunterhalt
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ralli16ralli16 http://www.allein-erziehend.net/Info/Betreuungsunterhalt.htm
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Kristall08Kristall08
Betreuungsunterhalt nur noch bis das Kind drei Jahre alt ist. Dagegen laufen aber mehrere Klagen, über die noch nicht entschieden wurde in Karlsruhe.
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rawi47rawi47 das ist ja eben der punkt, anscheinend gibt es noch keine eindeutige rechtssprechung, nur einzelfallurteile
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Kristall08Kristall08 So ist es, Du kannst klagen und warten. Willkommen im Club! ;-)
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rawi47rawi47 mein anwalt überlegt berufung beim olg einzureichen, aber selbst die richterschaft ist anscheinend uneins.
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Kristall08Kristall08 Ich warte gerade auf den Termin beim Bundesgerichtshof. Das ist zum Glück die letzte Instanz. Mein Sohn macht nämlich dann bald schon Abitur, wenn das noch länger dauert. Ich mail Dir mal die Adresse von meinem Anwalt, der hat auch sehr viel dazu geschrieben.
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rawi47rawi47 super, vielen dank,
http://www.sozialleistungen.info/con/unterhalt/nichtehelicher-elternteil.html