Hat jemand Erfahrung mit Aufstockungsunterhalt, Betreuungsunterhalt und zeitliche Befristung dafür nach dem neuen Unterhaltsrecht. Hatte heut längeres Gespräch mit nem Anwalt, anscheinend weiß hier niemand nichts genaues. Da hat der Gesetzgeber wohl gepatzt
hier ein interessantes (aktuelles) Urteil des BGH zum Betreungsunterhalt und der gestiegenen Eigenverantwortung:
http://www.bafoeg-aktuell.de/News/2009/03/18/bgh-urteilt-unterhalt-kein-dauer-ei...

Meine Güte, das sollte ein Anwalt aber wissen:
Guck mal hier:
http://www.sozialleistungen.info/con/unterhalt/betreuungsunterhalt.html
moon73 am 18. Dezember 2008 19:53 er war aktuell auf einem seminar, aussage der referenten war unisone, es gibt keine klare richtlinie, auch in deinem link steht drin, daß der gesetztgeber nichts verbindliches regelt
moon73 am 18. Dezember 2008 19:57 Ich lese den Link so, daß man in den ersten 3 Jahren den Betreuungsunterhalt bekommt und alles was danach ist, muß gerichtlich verhandelt werden, denn es hängt dann vom individuellen Bedarf ab.
eben, also keine eindeutige rechtssprechung, einzelfallentscheidung

Betreuungsunterhalt nur noch bis das Kind drei Jahre alt ist. Dagegen laufen aber mehrere Klagen, über die noch nicht entschieden wurde in Karlsruhe.
das ist ja eben der punkt, anscheinend gibt es noch keine eindeutige rechtssprechung, nur einzelfallurteile
Kristall08 am 18. Dezember 2008 19:52 So ist es, Du kannst klagen und warten. Willkommen im Club! ;-)
mein anwalt überlegt berufung beim olg einzureichen, aber selbst die richterschaft ist anscheinend uneins.
Kristall08 am 18. Dezember 2008 20:06 Ich warte gerade auf den Termin beim Bundesgerichtshof. Das ist zum Glück die letzte Instanz. Mein Sohn macht nämlich dann bald schon Abitur, wenn das noch länger dauert. Ich mail Dir mal die Adresse von meinem Anwalt, der hat auch sehr viel dazu geschrieben.
super, vielen dank,

vielleicht hilft das weiter. http://www.juraforum.de/lexikon/Betreuungsunterhalt
ralli16 am 18. Dezember 2008 19:53