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Betreuungsunterhalt

Frage von rawi47 rawi47

Hat jemand Erfahrung mit Aufstockungsunterhalt, Betreuungsunterhalt und zeitliche Befristung dafür nach dem neuen Unterhaltsrecht. Hatte heut längeres Gespräch mit nem Anwalt, anscheinend weiß hier niemand nichts genaues. Da hat der Gesetzgeber wohl gepatzt

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Antworten (4)

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    Antwort von Pikary Pikary

    hier ein interessantes (aktuelles) Urteil des BGH zum Betreungsunterhalt und der gestiegenen Eigenverantwortung:

    http://www.bafoeg-aktuell.de/News/2009/03/18/bgh-urteilt-unterhalt-kein-dauer-einkommen-mehr/

  • 2
    Antwort von moon73 moon73

    Meine Güte, das sollte ein Anwalt aber wissen:

    Guck mal hier:

    http://www.sozialleistungen.info/con/unterhalt/betreuungsunterhalt.html

    Kommentar von moon73 moon73moon73

    http://www.sozialleistungen.info/con/unterhalt/nichtehelicher-elternteil.html

    Kommentar von rawi47 rawi47rawi47

    er war aktuell auf einem seminar, aussage der referenten war unisone, es gibt keine klare richtlinie, auch in deinem link steht drin, daß der gesetztgeber nichts verbindliches regelt

    Kommentar von moon73 moon73moon73

    Ich lese den Link so, daß man in den ersten 3 Jahren den Betreuungsunterhalt bekommt und alles was danach ist, muß gerichtlich verhandelt werden, denn es hängt dann vom individuellen Bedarf ab.

    Kommentar von rawi47 rawi47rawi47

    eben, also keine eindeutige rechtssprechung, einzelfallentscheidung

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    Antwort von ralli16 ralli16

    vielleicht hilft das weiter. http://www.juraforum.de/lexikon/Betreuungsunterhalt

    Kommentar von ralli16 ralli16ralli16

    http://www.allein-erziehend.net/Info/Betreuungsunterhalt.htm

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    Antwort von Kristall08 Kristall08

    Betreuungsunterhalt nur noch bis das Kind drei Jahre alt ist. Dagegen laufen aber mehrere Klagen, über die noch nicht entschieden wurde in Karlsruhe.

    Kommentar von rawi47 rawi47rawi47

    das ist ja eben der punkt, anscheinend gibt es noch keine eindeutige rechtssprechung, nur einzelfallurteile

    Kommentar von Kristall08 Kristall08Kristall08

    So ist es, Du kannst klagen und warten. Willkommen im Club! ;-)

    Kommentar von rawi47 rawi47rawi47

    mein anwalt überlegt berufung beim olg einzureichen, aber selbst die richterschaft ist anscheinend uneins.

    Kommentar von Kristall08 Kristall08Kristall08

    Ich warte gerade auf den Termin beim Bundesgerichtshof. Das ist zum Glück die letzte Instanz. Mein Sohn macht nämlich dann bald schon Abitur, wenn das noch länger dauert. Ich mail Dir mal die Adresse von meinem Anwalt, der hat auch sehr viel dazu geschrieben.

    Kommentar von rawi47 rawi47rawi47

    super, vielen dank,

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