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Betreuungsunterhalt

gefragt von rawi47 am 18.12.2008 um 19:47 Uhr

Hat jemand Erfahrung mit Aufstockungsunterhalt, Betreuungsunterhalt und zeitliche Befristung dafür nach dem neuen Unterhaltsrecht. Hatte heut längeres Gespräch mit nem Anwalt, anscheinend weiß hier niemand nichts genaues. Da hat der Gesetzgeber wohl gepatzt


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Pikary
beantwortet von Pikary am 20. März 2009 19:01
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hier ein interessantes (aktuelles) Urteil des BGH zum Betreungsunterhalt und der gestiegenen Eigenverantwortung:

http://www.bafoeg-aktuell.de/News/2009/03/18/bgh-urteilt-unterhalt-kein-dauer-ei...


moon73
beantwortet von moon73 am 18. Dezember 2008 19:51
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Meine Güte, das sollte ein Anwalt aber wissen:

Guck mal hier:

http://www.sozialleistungen.info/con/unterhalt/betreuungsunterhalt.html

Kommentar von rawi47 am 18. Dezember 2008 19:54

er war aktuell auf einem seminar, aussage der referenten war unisone, es gibt keine klare richtlinie, auch in deinem link steht drin, daß der gesetztgeber nichts verbindliches regelt

Kommentar von A0fc7a6b9daf733da0cf5d86e1f16950smallmoon73 am 18. Dezember 2008 19:57

Ich lese den Link so, daß man in den ersten 3 Jahren den Betreuungsunterhalt bekommt und alles was danach ist, muß gerichtlich verhandelt werden, denn es hängt dann vom individuellen Bedarf ab.

Kommentar von rawi47 am 18. Dezember 2008 19:59

eben, also keine eindeutige rechtssprechung, einzelfallentscheidung


Kristall08
beantwortet von Kristall08 am 18. Dezember 2008 19:49
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Betreuungsunterhalt nur noch bis das Kind drei Jahre alt ist. Dagegen laufen aber mehrere Klagen, über die noch nicht entschieden wurde in Karlsruhe.

Kommentar von rawi47 am 18. Dezember 2008 19:50

das ist ja eben der punkt, anscheinend gibt es noch keine eindeutige rechtssprechung, nur einzelfallurteile

Kommentar von Eb2703b37bc8708abed13e9a84599ec7smallKristall08 am 18. Dezember 2008 19:52

So ist es, Du kannst klagen und warten. Willkommen im Club! ;-)

Kommentar von rawi47 am 18. Dezember 2008 20:01

mein anwalt überlegt berufung beim olg einzureichen, aber selbst die richterschaft ist anscheinend uneins.

Kommentar von Eb2703b37bc8708abed13e9a84599ec7smallKristall08 am 18. Dezember 2008 20:06

Ich warte gerade auf den Termin beim Bundesgerichtshof. Das ist zum Glück die letzte Instanz. Mein Sohn macht nämlich dann bald schon Abitur, wenn das noch länger dauert. Ich mail Dir mal die Adresse von meinem Anwalt, der hat auch sehr viel dazu geschrieben.

Kommentar von rawi47 am 18. Dezember 2008 21:03

super, vielen dank,


ralli16
beantwortet von ralli16 am 18. Dezember 2008 19:52
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