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Betreuungsrecht: Was tun, wenn Dritter über Mutter Verfügung erwirkt und Sohn in Unkenntnis läßt?

Frage von Seelenfrieden Seelenfrieden

Welche Rechte hat Betroffene (und Sohn), wenn "Erwachsenenhilfe" bei Gericht eine Verfügung erwirkt, die zur Folge hat, dass ein RA eingesetzt wird, um die Betreuung einer Person zu übernehmen, obwohl nahe Angehörige vorhanden sind ? So heute geschehen - betroffene Angehörige sind ratlos. Wer hat bislang Erfahrungen gesammelt, die effektiv eine Hilfestellung bei den nächsten Schritten sein könnten. BITTE nicht zusetzlich "auf den Nerven herumtrampeln" - DANKE SCHÖN !

8 Abstimmungen
Abstimmungen
Du hast kaum eine Chance, sich zu wehren. 0
Der Arm der Behörden ist lang. 1
Überlege gut, was Du tust ! 0
Nimm Dir einen Fachanwalt ! 4
Du schaffst es auch mit guten Argumenten allein. 0
Am Schluß setzen sich nahe Angehörige durch. 2
Deine Chancen stehen gut, sich zu wehren. 1
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Antworten (10)

  • 0
    Hilfreichste Antwort ausgezeichnet vom Fragesteller
    Antwort von wolkenkind wolkenkind
    Abgestimmt für: Am Schluß setzen sich nahe Angehörige durch.

    Guten Morgen, wenn Du eine Vollmacht hast, dann ist die Einrichtung einer Betreuung überflüssig und wird auch nicht gemacht. Deshalb gibt es diese Vollmacht. Du musst darauf achten, dass sie an den wichtigen Stellen vorgelegt wird. Wird dennoch ein Betreuungsverfahren eingeleitet, gehe damit zu dem zuständigen Gericht, lege diese vor und der ganze Vorgang ist hiermit hinfällig. Voraussetzung: Die Vollmacht wurde gemacht, als die Mutter geistig noch voll da war, besser wäre sogar eine Vollmacht vor einem Notar, denn dieser muss sich von der Geschäftsfähigkeit der Mutter überzeugen. Sollte Dir das nur über Dritte zugetragen worden sein und Du bist Dir nicht sicher, dann schreibe an das für Deine Mutter zuständige Gericht (Wohnsitzgericht) und bitte darum, Dir mitzuteilen, ob eine Betreuung anhängig ist. Diese Auskunft bekommst Du immer. Wenn nein, dann ist es hinfällig, wenn ja, dann ist es wegen der Vollmacht (die Du da hinbringen musst) hinfällig. Vor allem, da es der Gesetzgeber beabsichtigt hat, zuallerst nahe Familienangehörige als Betreuer einzusetzten, bevor Familienfremde oder Berufsbetreuer dran kommen.

    Kommentar von Rhelena RhelenaRhelena

    Und was ist wenn den nahen Agehörigen erklärt wird: "Es hat keinen Wert mit ihnen zu reden." ?

    Kommentar von wolkenkind wolkenkindwolkenkind

    das gibt es nicht. zumal angehörigen immer das recht zusteht, beschwerde gegen den evtl. ergangenen beschluss zur bestellung eines betreuers einzulegen

  • 2
    Antwort von XxliisaxX XxliisaxX
    Abgestimmt für: Am Schluß setzen sich nahe Angehörige durch.
  • 2
    Antwort von SUNFRIEND4 SUNFRIEND4
    Abgestimmt für: Nimm Dir einen Fachanwalt !

    Daher sollte man rechtzeitig vorsorgen! Mein Mann und ich haben das gemacht, damit wir von unseren Kindern versorgt werden und sie bestimmen, wo wir leben werden, wenn wir es selbst nicht mehr können

    Kommentar von Seelenfrieden SeelenfriedenSeelenfrieden

    Ich bin im Besitz einer sehr weit reichenden Generalvertretungsvollmacht, in der auch eine Patientenverfügung integriert ist, die jedoch erst in Kraft tritt, wenn drei von einander unabhängige Ärzte dies erklären (abgeänderte notarielle Vollmacht privatrechtlich geschlossen !).

    Kommentar von SUNFRIEND4 SUNFRIEND4SUNFRIEND4

    Dann hast doch vermutlich gute Chancen

    Kommentar von Seelenfrieden SeelenfriedenSeelenfrieden

    ... mag sein, ..., aber wie gehe ich JETZT vor ?????

    Kommentar von SUNFRIEND4 SUNFRIEND4SUNFRIEND4

    Geh doch am besten zu einem Anwalt. Ich denke, allein kannst Du da nichts ausrichten.

  • 1
    Antwort von siciliano225 siciliano225
    Abgestimmt für: Deine Chancen stehen gut, sich zu wehren.

    Das gleiche Problem habe ich und meine frau auch. Aber ich werde mich dagegen wehren und Anzeige erstatten mein Schwiegervater hat ein Gesetzlichen Betreuer vom gericht gekriegt weil er früher zu viel Alkohol genommen hat. Und die schwiegermutter noch gearbeitet hat. Die Schwiegermutter hat seine Arbeit Aufgegeben um ihm daheim zu Pflegen. Der Berater hat die ganze Vollmacht übernohmen über den Schwiegervater. Beispiel vermögenssorge und hat angegeben das keine nahe Familienangehörige gibt obwohl er weiss das sie eine Tochter hat wo eigentlich alles erledigt. Die Schwiegermutter wurde 1997 nicht darauf hingewiesen das er die komplette Vollmacht hat. Jetzt habe ich der schwiegersohn mir die Papiere angeschaut und will daher Klagen wegen Betrugs. Unf will die generalvollmacht übernehmen weiss jemand wielang der ganze Konzept dauert?

  • 1
    Antwort von Silmoo Silmoo
    Abgestimmt für: Nimm Dir einen Fachanwalt !

    Deine Mutter muß dich schriftlich mit dein Einverständnis zur Vollmachts Betreuung ernennen.Am besten übern Rechtsanwalt regeln. Ansonsten benennen das die Behörden, wenn deine Mutter nicht mehr über sich selbst bestimmen kann in Krankheitssituationen.

    Kommentar von Seelenfrieden SeelenfriedenSeelenfrieden

    ... ist insoweit bereits vor 5 Monaten erfolgt ... !

  • 1
    Antwort von nsx280 nsx280
    Abgestimmt für: Nimm Dir einen Fachanwalt !
  • 1
    Antwort von anja0510 anja0510
    Abgestimmt für: Nimm Dir einen Fachanwalt !

    Leg Widerspruch ein.

    Kommentar von Seelenfrieden SeelenfriedenSeelenfrieden

    ... mir wurde die "Verfügung" erst fernmündlich über Dritte zugetragen.

  • 0
    Antwort von Kindeswohl Kindeswohl
    Abgestimmt für: Der Arm der Behörden ist lang.

    ... da gibt es Parallelen !

    Da Deine Sache bereits länger läuft, sollten wir unsere Erfahrungen austauschen !

    Wenn Du Dich ans Vormundschaftsgericht wendest, sollte der Rechtsanwalt draußen sein - oder wie weit sind Deine Erfolge gediehen ?

    Lieben Gruß

  • 0
    Antwort von LonoMisa LonoMisa

    Wenn du eine qualifiziertere Antwort haben willst, stell sie im Forum Familienrecht bei 123recht.net!

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    Antwort von LonoMisa LonoMisa

    Da ist doch sicherlich Vermögen, oder? Wer hat denn die Betreuung beantragt? Wer ist "Erwachsenenhilfe" ein eingetragener Verein?

    Kommentar von Seelenfrieden SeelenfriedenSeelenfrieden

    "Erwachsenen hilfe" ist eine städtische Einrichtung / Stelle der Hansestadt Lübeck.

    Kommentar von LonoMisa LonoMisaLonoMisa

    Dann ist die Mutter im Heim?

    Kommentar von Seelenfrieden SeelenfriedenSeelenfrieden

    Nein, sie hat da so mal angerufen /anrufen lassen, um sich über Grundsicherung und Hilfe beim Saubermachen zu erkundigen. Die Sachbearbeiterin war sehr nett .......

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