Welche Rechte hat Betroffene (und Sohn), wenn "Erwachsenenhilfe" bei Gericht eine Verfügung erwirkt, die zur Folge hat, dass ein RA eingesetzt wird, um die Betreuung einer Person zu übernehmen, obwohl nahe Angehörige vorhanden sind ? So heute geschehen - betroffene Angehörige sind ratlos. Wer hat bislang Erfahrungen gesammelt, die effektiv eine Hilfestellung bei den nächsten Schritten sein könnten. BITTE nicht zusetzlich "auf den Nerven herumtrampeln" - DANKE SCHÖN !
Betreuungsrecht: Was tun, wenn Dritter über Mutter Verfügung erwirkt und Sohn in Unkenntnis läßt?
| Abstimmungen | |
|---|---|
| Du hast kaum eine Chance, sich zu wehren. | 0 |
| Der Arm der Behörden ist lang. | 1 |
| Überlege gut, was Du tust ! | 0 |
| Nimm Dir einen Fachanwalt ! | 4 |
| Du schaffst es auch mit guten Argumenten allein. | 0 |
| Am Schluß setzen sich nahe Angehörige durch. | 2 |
| Deine Chancen stehen gut, sich zu wehren. | 1 |
Antworten (10)
-
0Hilfreichste Antwort ausgezeichnet vom FragestellerAntwort von
wolkenkindwolkenkind
Abgestimmt für: Am Schluß setzen sich nahe Angehörige durch.Guten Morgen, wenn Du eine Vollmacht hast, dann ist die Einrichtung einer Betreuung überflüssig und wird auch nicht gemacht. Deshalb gibt es diese Vollmacht. Du musst darauf achten, dass sie an den wichtigen Stellen vorgelegt wird. Wird dennoch ein Betreuungsverfahren eingeleitet, gehe damit zu dem zuständigen Gericht, lege diese vor und der ganze Vorgang ist hiermit hinfällig. Voraussetzung: Die Vollmacht wurde gemacht, als die Mutter geistig noch voll da war, besser wäre sogar eine Vollmacht vor einem Notar, denn dieser muss sich von der Geschäftsfähigkeit der Mutter überzeugen. Sollte Dir das nur über Dritte zugetragen worden sein und Du bist Dir nicht sicher, dann schreibe an das für Deine Mutter zuständige Gericht (Wohnsitzgericht) und bitte darum, Dir mitzuteilen, ob eine Betreuung anhängig ist. Diese Auskunft bekommst Du immer. Wenn nein, dann ist es hinfällig, wenn ja, dann ist es wegen der Vollmacht (die Du da hinbringen musst) hinfällig. Vor allem, da es der Gesetzgeber beabsichtigt hat, zuallerst nahe Familienangehörige als Betreuer einzusetzten, bevor Familienfremde oder Berufsbetreuer dran kommen.
-
2Antwort von
SUNFRIEND4SUNFRIEND4
Abgestimmt für: Nimm Dir einen Fachanwalt !Daher sollte man rechtzeitig vorsorgen! Mein Mann und ich haben das gemacht, damit wir von unseren Kindern versorgt werden und sie bestimmen, wo wir leben werden, wenn wir es selbst nicht mehr können
Kommentar von
SeelenfriedenSeelenfrieden Ich bin im Besitz einer sehr weit reichenden Generalvertretungsvollmacht, in der auch eine Patientenverfügung integriert ist, die jedoch erst in Kraft tritt, wenn drei von einander unabhängige Ärzte dies erklären (abgeänderte notarielle Vollmacht privatrechtlich geschlossen !).
Kommentar von
SUNFRIEND4SUNFRIEND4 Dann hast doch vermutlich gute Chancen
Kommentar von
SeelenfriedenSeelenfrieden ... mag sein, ..., aber wie gehe ich JETZT vor ?????
Kommentar von
SUNFRIEND4SUNFRIEND4 Geh doch am besten zu einem Anwalt. Ich denke, allein kannst Du da nichts ausrichten.
-
-
1Antwort von
siciliano225 Abgestimmt für: Deine Chancen stehen gut, sich zu wehren.Das gleiche Problem habe ich und meine frau auch. Aber ich werde mich dagegen wehren und Anzeige erstatten mein Schwiegervater hat ein Gesetzlichen Betreuer vom gericht gekriegt weil er früher zu viel Alkohol genommen hat. Und die schwiegermutter noch gearbeitet hat. Die Schwiegermutter hat seine Arbeit Aufgegeben um ihm daheim zu Pflegen. Der Berater hat die ganze Vollmacht übernohmen über den Schwiegervater. Beispiel vermögenssorge und hat angegeben das keine nahe Familienangehörige gibt obwohl er weiss das sie eine Tochter hat wo eigentlich alles erledigt. Die Schwiegermutter wurde 1997 nicht darauf hingewiesen das er die komplette Vollmacht hat. Jetzt habe ich der schwiegersohn mir die Papiere angeschaut und will daher Klagen wegen Betrugs. Unf will die generalvollmacht übernehmen weiss jemand wielang der ganze Konzept dauert?
-
1Antwort von
SilmooSilmoo
Abgestimmt für: Nimm Dir einen Fachanwalt !Deine Mutter muß dich schriftlich mit dein Einverständnis zur Vollmachts Betreuung ernennen.Am besten übern Rechtsanwalt regeln. Ansonsten benennen das die Behörden, wenn deine Mutter nicht mehr über sich selbst bestimmen kann in Krankheitssituationen.
Kommentar von
SeelenfriedenSeelenfrieden ... ist insoweit bereits vor 5 Monaten erfolgt ... !
-
1Antwort von
anja0510anja0510
Abgestimmt für: Nimm Dir einen Fachanwalt !Leg Widerspruch ein.
Kommentar von
SeelenfriedenSeelenfrieden ... mir wurde die "Verfügung" erst fernmündlich über Dritte zugetragen.
-
-
0Antwort von
KindeswohlKindeswohl
Abgestimmt für: Der Arm der Behörden ist lang.... da gibt es Parallelen !
Da Deine Sache bereits länger läuft, sollten wir unsere Erfahrungen austauschen !
Wenn Du Dich ans Vormundschaftsgericht wendest, sollte der Rechtsanwalt draußen sein - oder wie weit sind Deine Erfolge gediehen ?
Lieben Gruß
-
0Antwort von
LonoMisaLonoMisa
Wenn du eine qualifiziertere Antwort haben willst, stell sie im Forum Familienrecht bei 123recht.net!
-
0Antwort von
LonoMisaLonoMisa
Da ist doch sicherlich Vermögen, oder? Wer hat denn die Betreuung beantragt? Wer ist "Erwachsenenhilfe" ein eingetragener Verein?
Kommentar von
SeelenfriedenSeelenfrieden "Erwachsenen hilfe" ist eine städtische Einrichtung / Stelle der Hansestadt Lübeck.
Kommentar von
LonoMisaLonoMisa Dann ist die Mutter im Heim?
Kommentar von
SeelenfriedenSeelenfrieden Nein, sie hat da so mal angerufen /anrufen lassen, um sich über Grundsicherung und Hilfe beim Saubermachen zu erkundigen. Die Sachbearbeiterin war sehr nett .......
Und was ist wenn den nahen Agehörigen erklärt wird: "Es hat keinen Wert mit ihnen zu reden." ?
das gibt es nicht. zumal angehörigen immer das recht zusteht, beschwerde gegen den evtl. ergangenen beschluss zur bestellung eines betreuers einzulegen