Es geht um die Bestellung eines Betreuers für eine nahe Angehörige. Als einzige nahe Verwandte hat der Richter mich nicht anhören wollen. "Es besteht keine Prämisse. Es hat keinen Wert mit Ihnen zu reden. Ich unterhalte mich nicht mit Ihnen." das waren die einzigen 3 Sätze, die ich von ihm gehört habe. Er hat mich stehen lassen und ist gegangen. Was kann ich nun tun? Hat jemand einen Rat für mich? Ich hatte mich schriftlich bereit erklärt die Betreuung zu übernehmen.
Betreuungsrecht: Was kann ich tun wenn der Richter mich als nahe Angehörige nicht anhören will?
Antworten (5)
-
2Antwort von
hiltihilti
Man müßte hier die Vorgeschichte kennen. Der Richter kann doch nicht einfach sagen, er unterhält sich nicht mit Dir. Es müssen doch Voraussetzungen da sein, warum die Person einen Betreuer braucht und warum Du für den Richter nicht in Frage kommst.
-
1Antwort von
Eisblume2009Eisblume2009
schalte bitte sofort einen Anwalt ein und wenn der zu Betreuende noch einigermaßen in der Lage ist klar zu denken, dann mach bitte eine Generalvollmacht bei einem Notar. Wir haben letztes Jahr dafür ca. 85 Euro bezahlt, aber so schnell wie möglich bitte, wenn es Dir die Sache wert ist. Denn Betreuer am Hals haben die wird man dann nicht so schnell los und ich hatte mich damals selber mit der Vormundschaftsrichterin total angelegt, weil sie mir auch nicht zuhören wollte und dann bin ich zum Anwalt und dann konnten die auch nicht mehr viel machen.
Kommentar von
RhelenaRhelena Das ist eben das Problem, sie ist ja nicht in der Lage um eine Vollmacht zu verfassen oder zu unterschreiben.
Kommentar von
Eisblume2009Eisblume2009 wenn Du aber eine leibliche Verwandte bist, müsste doch das direkt auch möglich sein, auch wenn die zu Betreuende das nicht mehr kann. Wir haben uns da jetzt erstmal abgesichert. Sowas sollte man wirklich beizeiten tun denke ich.
-
-
1Antwort von
Leopold1990Leopold1990
61 KLs 99 Js 235/94 Vorurteile sind ein Mangel an Vernunft! Zu einer Prozessführung gehört, dass wirklich alle Beweise auf den Tisch kommen, bewiesen und gewürdigt werden.
-
0Antwort von
FranzJohannes Hallo Rhelena,
das Sozialamt hat nichts mit Betreuung zu tun. Ein Vormundschaftsamt gibt es gar nicht. Es gibt eine Betreuungsstelle bei der zuständigen Gemeinde- oder Kreisverwaltung.
Nach § 274 IV des neuen FamFG sind Verwandte für den Richter tatsächlich nicht mehr automatisch Beteiligte und damit nicht automatisch anzuhören. Das war aber eine Entscheidung des Gesetzgebers (Bundestag). Sie haben nicht mitgeteilt, wie Sie verwandt sind. Verwandte können vor dem Richter Beteiltigte werden. Ich verstehe zwar nicht Ihre Panik vor einer Betreuung, weil diese nichts Schlimmes anrichtet. Im Gegenteil. An Ihrer Stelle würde ich dem Gericht einen höflichen Brief zu dem Aktenzeichen senden und beantragen, Sie als Beteiligte zu betrachten und anzuhören. Teilen Sie dem Richter auch das mit, was Sie bewegt und antreibt.
Es gibt keine Vorgeschichte. Ich kannte bis dahin den Richter nicht und er mich nicht. Er war nur zu dem persönlichen Gespräch im KH als ich auch dort war. Ich durfte nicht dabei sein und hinterher hat er eben auch nicht mit mir reden wollen. Selbst das KH-Personal war schockiert. Die hatten das mitgehört. Einen Betreuuer braucht sie, weil sie selbst nicht in der Lage ist für sich zu entscheiden.
Geh doch mal direkt zum Sozialamt in Deiner Stadt/Gemeinde und laß Dich mal beraten.
Aufgaben Sozialamt
Aufgaben Vormundschaftsamt