4

Betreuungsrecht: Was kann ich tun wenn der Richter mich als nahe Angehörige nicht anhören will?

Frage von Rhelena Rhelena

Es geht um die Bestellung eines Betreuers für eine nahe Angehörige. Als einzige nahe Verwandte hat der Richter mich nicht anhören wollen. "Es besteht keine Prämisse. Es hat keinen Wert mit Ihnen zu reden. Ich unterhalte mich nicht mit Ihnen." das waren die einzigen 3 Sätze, die ich von ihm gehört habe. Er hat mich stehen lassen und ist gegangen. Was kann ich nun tun? Hat jemand einen Rat für mich? Ich hatte mich schriftlich bereit erklärt die Betreuung zu übernehmen.

Fragen zu gleichen Themen finden

Antworten (5)

  • 2
    Antwort von hilti hilti

    Man müßte hier die Vorgeschichte kennen. Der Richter kann doch nicht einfach sagen, er unterhält sich nicht mit Dir. Es müssen doch Voraussetzungen da sein, warum die Person einen Betreuer braucht und warum Du für den Richter nicht in Frage kommst.

    Kommentar von Rhelena RhelenaRhelena

    Es gibt keine Vorgeschichte. Ich kannte bis dahin den Richter nicht und er mich nicht. Er war nur zu dem persönlichen Gespräch im KH als ich auch dort war. Ich durfte nicht dabei sein und hinterher hat er eben auch nicht mit mir reden wollen. Selbst das KH-Personal war schockiert. Die hatten das mitgehört. Einen Betreuuer braucht sie, weil sie selbst nicht in der Lage ist für sich zu entscheiden.

    Kommentar von hilti hiltihilti

    Geh doch mal direkt zum Sozialamt in Deiner Stadt/Gemeinde und laß Dich mal beraten.

    Aufgaben Sozialamt

    * Beratung von Personen in finanziellen und persönlichen Notlagen
    * Prüfen von Sozialhilfe-Gesuchen
    * Bearbeiten von Gesuchen um Mutterschaftsbeiträge
    * Bearbeiten von Gesuchen um Alimentenbevorschussung
    

    Aufgaben Vormundschaftsamt

    * Prüfen von vormundschaftlichen Massnahmen
    * Errichten von Beistandschaften, Beiratschaften, Vormundschaften
    * Prüfen von Rechnungs- und Berichtsablagen von Personen mit vormundschaftlichen Massnahmen
    * Erstellen von Unterhaltsverträgen für Kinder nicht verheirateter Eltern
    * Kindesschutzmassnahmen
    * Bewilligung von Pflegekindern und Adoptionen
    
  • 2
    Antwort von doris11 doris11

    nimm dir einen Anwalt

  • 1
    Antwort von Eisblume2009 Eisblume2009

    schalte bitte sofort einen Anwalt ein und wenn der zu Betreuende noch einigermaßen in der Lage ist klar zu denken, dann mach bitte eine Generalvollmacht bei einem Notar. Wir haben letztes Jahr dafür ca. 85 Euro bezahlt, aber so schnell wie möglich bitte, wenn es Dir die Sache wert ist. Denn Betreuer am Hals haben die wird man dann nicht so schnell los und ich hatte mich damals selber mit der Vormundschaftsrichterin total angelegt, weil sie mir auch nicht zuhören wollte und dann bin ich zum Anwalt und dann konnten die auch nicht mehr viel machen.

    Kommentar von Rhelena RhelenaRhelena

    Das ist eben das Problem, sie ist ja nicht in der Lage um eine Vollmacht zu verfassen oder zu unterschreiben.

    Kommentar von Eisblume2009 Eisblume2009Eisblume2009

    wenn Du aber eine leibliche Verwandte bist, müsste doch das direkt auch möglich sein, auch wenn die zu Betreuende das nicht mehr kann. Wir haben uns da jetzt erstmal abgesichert. Sowas sollte man wirklich beizeiten tun denke ich.

  • 1
    Antwort von Leopold1990 Leopold1990

    61 KLs 99 Js 235/94 Vorurteile sind ein Mangel an Vernunft! Zu einer Prozessführung gehört, dass wirklich alle Beweise auf den Tisch kommen, bewiesen und gewürdigt werden.

  • 0
    Antwort von FranzJohannes FranzJohannes

    Hallo Rhelena,

    das Sozialamt hat nichts mit Betreuung zu tun. Ein Vormundschaftsamt gibt es gar nicht. Es gibt eine Betreuungsstelle bei der zuständigen Gemeinde- oder Kreisverwaltung.

    Nach § 274 IV des neuen FamFG sind Verwandte für den Richter tatsächlich nicht mehr automatisch Beteiligte und damit nicht automatisch anzuhören. Das war aber eine Entscheidung des Gesetzgebers (Bundestag). Sie haben nicht mitgeteilt, wie Sie verwandt sind. Verwandte können vor dem Richter Beteiltigte werden. Ich verstehe zwar nicht Ihre Panik vor einer Betreuung, weil diese nichts Schlimmes anrichtet. Im Gegenteil. An Ihrer Stelle würde ich dem Gericht einen höflichen Brief zu dem Aktenzeichen senden und beantragen, Sie als Beteiligte zu betrachten und anzuhören. Teilen Sie dem Richter auch das mit, was Sie bewegt und antreibt.

Diese Frage

Verwandte Fragen

Noch nicht den richtigen Rat gefunden?

Einfach und schnell viele hilfreiche Ratschläge von Deutschlands aktivster Ratgeber-Community erhalten!

Einfach und schnell einen Tipp erstellen und Ihren guten Rat mit anderen teilen!

Einfach und schnell ein Video hochladen und anschaulichen Rat an alle geben!

Die unter gutefrage.net angebotenen Dienste und Ratgeber Inhalte werden nicht geprüft. Die Richtigkeit der Inhalte wird nicht gewährleistet. Rechtliche Hinweise finden Sie hier.