Betreuungsmissbrauch,

7 Antworten

Wenn man deine Geschichte so liest, dann schaudert es einen. Geht es hier um das Versäumnis einer Vollmacht der Seniorin? Es wird ja immer wieder darauf hingewiesen, dass man sich noch in den Zeiten, in denen man seinen Verstand beieinander hat, um alles kümmern sollte. Wer das nicht tut, dem kann oben beschriebenes passieren. Ich finde es wirklich schlimm und verbrecherisch. Die einzige Idee, die ich jedoch habe ist die, dass du versuchen könntest dich aufs "Armenrecht" zu berufen. d.h. zu versuchen, auf Staatskosten einen Anwalt zu bekommen. Die Chancen stehen leider nicht sehr gut, aber einen Versuch wäre es doch trotzdem wert. Es tut mehr sehr leid für dich.

Das 1992 beschlossene Betreuungrecht für Erwachsene ersetzte das Vormundschaftsrecht.

Was gut gemeint war , verkehrte sich in das Gegenteil, es wurde der Beruf des Berufsbetreuers geschaffen , ohne Ausbindungsverordnung und mit mangelnder Kontrolle.

Auch Ordner Richter Betreuung sehr viel öfter an als früher einen Vormund.

Ein Gesetzesänderung welcher Verbesserungen bewirken sollte , aber sich in das Gegenteil verkehrt hat und dennoch Bundestag und Justizministerium keine Interesse daran haben das Gesetz zu ändern.

@Schlauerfuchs

Um zu erklären, warum der Beruf des Berufsbetreuers weiterhin ohne Ausbildung sein soll, ist ein Blick in den Ablauf des Gesetzgebungverfahrens sinnvoll.

Nach den unveränderten Vorstellungen des Gesetzgebers soll der Normalfall darin bestehen, dass ehrenamtliche Betreuer eingesetzt werden.

Nach einer gerichtsinternen Vorschrift werden Betreuer, die mindestens 10 Personen zu betreuen haben, automatisch zu Berufsbetreuern.
Deren Bezahlung beträgt dann nicht mehr pauschal 399 EURO pro Jahr, sondern pro Stunde .bis zu 50 EURO, wobei pro Monat - je nach Vorbildung - bis zu 6 bzw. 8 Stunden abgerechnet werden dürfen..

Mittlerweile stand im Frühjahr 2019 eine Gesetzesnovelle an, bei der der Verband der Berufsbetreuer im Anhörungsverfahren als Lobbyist auftrat und darauf drängte, dass der Beruf des Berufsbetreuers eine vorgelagerte oder berufsbegleitende anerkannte Berufsausbildung erhält.

Dies ist mit der Begründung abgelehnt worden, dass das bisher verwirklichte Prinzip, wonach jedermann als Betreuer geeignet ist, nicht aufgegeben werden soll.

Denn jedermann soll die Rechte des Betreuten wahrnehmen können und dessen Handicap ausgleichen in einer Weise, als ob der Betroffene noch selbst alles regeln könnte.

Für eine derartige Vertretung bedürfe es jedoch keine besonderen Fachkenntnisse, denn wenn besondere Fragestellungen auftreten sollten, kann dieser sich - wie ehemals der Betreute zu gesunden Zeiten das selbst getan hätte - sich kostenpflichtigen Rat holen bei Dienstleistern - z.B. bei Rechtsanwälten, Sachverständigen, etc.

Die Gewinner dieser Regelung sind Rechtsanwälte mit Berufsbetreuerfunktion. Sie dürfen 6 Mal im Monat als Betreuer pro Stunde ca. 50 EURO abrechnen und sich zusätzlich noch selbst als Rechtsanwalt einsetzen und hierfür die üblichen Rechtsanwaltsgebühren kassieren.

Dies führt allerdings leicht zur Gebührenschneiderei, indem der Betreuer mit Rechtsanwaltszulassung Gerichtsverfahren provoziert, nur damit er abrechnen kann.

So ist es üblich den Verwandten von Betreuten Kontaktverbot zu erteilen und abzuwarten, dass diese sich hieran nicht halten werden. Aus diesem Grund schickt der Anwalt diesen Verwandten dann eine Abmahnung zu mit einer Verpflichtungserklärung, die diese unterschreiben sollen, und damit erklären, dass sie nie wieder gegen diese Anordnung verstoßen werden und bei Nichteinhaltung dieser Verpflichtung mit sofortiger Wirkung eine Zahlung von 10.000 Euro fällig werde

Da die meisten Verwandten diese Verpflichtung nicht unterschreiben, kommt es zum Gerichtsprozess. Egal wie dieser Prozess dann ausgeht, der Rechtsanwalt ist immer auf der Gewinnerseite. Verliert er den Prozess, so wird er von seinem Betreuungsopfer bezahlt; gewinnt er diesen, bezahlen die Verwandten.

Wenn dann noch ein Haus des Betreuten zu verkaufen ist, gehen die Rechtsanwaltsgebühren regelmäßig in den sechsstelligen Bereich.

@WinstonSmith913

Ja genau das ist das Problem , es sollte keine Berufbetreuer geben , sondern nur als Ehrenamt.

So machen Rechtsanwälte was sie wollen , od ex Bundeswehr Feldwebel , bzw. Offiziere wo zwischen 41 und 55 in Rente gehen und diese aufbessern.

Beim alten Gesetz wo Vermögensverwaltung im Vordergrund stand , war bei Gerichten die Hemmschwelle höher so etwas anzuordnen, bei Betreuung nicht , auch bevorzugen Berufbetreuern Personen mit Vermögen.

Irgenwie wurde bei den ganzen Gesetzgebungsverfahren übersehen , dass das DT Betreuungsgesetz gegen die UN Behindertenkonvention von 1976 verstößt.

@Schlauerfuchs

Der Widerspruch zum Behindertenrechtskonvention wird von Betreuern und Gerichten dadurch vertuscht, indem sie alle Übergriffe damit rechtfertigen, dass diese angeblich zum Wohle der Betroffenen erforderlich seien.

Im Bereich der Vermögenssorge bedeutet dies z, B, dass der Betreuer im Namen seines Betreungsopfers zunächst einen Schuldenberg provoziert, indem er wiederholt Arztrechnungen im geringen Umfang nicht bezahlt und abwarten, bis diese Forderungen von Inkassounternehmen und Rechtsanwälten erneut gestellt werden - diesmal allerdings erhöht um die Eintreibungskosten.

Auch diese Forderungen wird der Betreuer nicht bezahlen, so dass es zu zahlreichen fruchtlosen Pfändungenversuchen durch Gerichtsvollzieher kommt.

Nun wendet sich der Betreuer (schriftlich) an das Betreuungsgericht und macht geltend, dass die Abtragung des Schuldenberges nur durch den Hausverkauf ermöglich werden kann.

Das Betreuungsgericht stellt sich blind und folgt dieser Argumentation und genehmigt den (unterwertigen) Verkauf der Immobilie an den lange schon im Vorhinein feststehenden Käufer.

Dieses Geschäftsmodell funktioniert nur, weil der zuständige Betreuungsrichter

a) mit dem Betreuer unter einer Decke steckt,

b) seine Kontrollpflichten vernachlässigt,

c) sakrosankt ist und. sich niemandem gegenüber rechtfertigen muss.

@WinstonSmith913

Die Dt Justiz vor Amts - und Landgerichten ist überhaubt ein Problem , es gibt keine Sachaufklärungspflicht wie z. B. vor Verwaltungsgerichten.

Auch in Strafverfahren wird bei 30 % Tatwarscheinlichkeit zumindest in Bayern ein Strafbefehl erlassen , dann muss man als Betroffener sehen wie man das Ding los wird.

Auch hier ist eine Betreuung ein Problem denn Sozialarbeiter, Ärzte , Anwälte haben eine Verschwiegenheitspflicht und ein Ausageverweigerungsrecht , Betreuer nicht.

Auch dürfen sensible Daten, Sozialdaten , Steuergeheimnis nicht weitergeben werden , der Betreuer hat diese Verschwiegenheitspflicht nicht und kann nicht mal verfolgt werden wenn er das auf einer Versammlung öffentlich macht.

Auch gibt es im Betreuungsverfahren , nie eine Hauptverhandlung, alles durch Beschluss, dann wird bei Beschwerden , das wieder per Beschluss dem Einzelrichter beim Landgericht übertragen, welcher wieder durch Beschluss entscheidet.

Auch spielen subjektive Gründe eine Grösse Rolle und der Betreuer Arbeit den Gericht akribisch wie ein Stasi Abend zu.

Lediglich in der 3. Instanz Rechtbeschwerde wird zumindes geprüft ob nach Gesetz alles richtig war od doch die beiden Vorinstanzen zu subjektiv entschieden haben.

Auch lassen es die Gutachter für das Betreuungsgutachten an der Sorgfaltspflicht fehlen , gehen auf Deteils nicht ein , dabei bilden viele Details ein ganzen, stattdessen wird die Deteildiskusion genau als das Problem des Betroffenen dargestellt.

Es gibt Länder wie z.B Frankreich wo das Problem besser gelöst haben , dort entscheiden Notare und nicht Richter über Betreuung und ein staatlicher Motor führt die Vermögensverwaltung durch Amtseit und Regularien der Berufsordnung strenk gebunden.

Ok jedes System hat Fehler aber das DT Betreuungsgesetz öffnet Missbrauch , Tür und Tor.

Jeder kann für einem Dritten einen Antrag auf Betreuung stellen , statt sinnvollerweise nur Angehörige od Sachkundige.

Das sog med Gutachten wird zur Phase, kei Qualifikation Anforderungen bzw Fachprüfung für den Gutachter.

Betreuungsrichter entscheiden nach Aktenlage , wo viele vom hören sagen beeinfließen tut.

Die persönliche Meinung des Richters wird in das Urteil gefasst.

Ich persönlich finde das angelsächsische Geschworensystem besser , hatte Deutschland bis 1919 auch .

Denn wie die Praxis zeigt stehen Richter nicht wie im DRiG geschrieben neutral nur dem Gesetz verpflichtet, sondern lassen sich durch Symbatie, Antibatie und Hörensagen in ihrer Beschluss bzw. Urteilsfindung leiden.

In Geschworensystem achtet der Richter auf die Einhaltung des Gesetzes, aber die Geschworen finden die Entscheidung, ok gibt hier auch Symbatie und Antipatie, aber auch Lebenserfahrung, Menschenverstand.

Od wie sagte mal ein US Juraproffesor, " die 12 geschworen wissen nicht wer der erste schwarze Richter war, Verfassungsteteils etc, aber dennoch kommt ein vernünftiges Urteil heraus ."

In D wird die Richterschaft so abgehoben , nach einigen Jahren in Beruf bildet sich wie in jeden Beruf so eine gewisse Routine und Gleichgültigkeit heraus , dagegen entscheiden Geschworene einmal.

In Kurz: Jeder der mit deiner Mutter zu tun hatte, hat sich am Geld bedient, außer du?

Sorry, aber das klingt etwas unglaubwürdig. Wenn eine finanzielle Betreuung vorliegt, muss für jeden Cent eine Abrechnung beim Gericht abgegeben werden. Ich kenne das von meiner Schwiegermutter, die betreut ihre Tante.

Das mal einer zugreift - okay, glaube ich. Das ALLE zugreifen, und hier das Haus leergeräumt wird, verkauft wird, das Gericht & Co alle mitspielen - das kann ich mir beim besten Willen nicht vorstellen.

Ergänzung: Dass deine Mutter im Heim nur 500 Euro pro Monat hätte zahlen müssen bei diesem beträchtlichen Vermögen wage ich zu bezweifeln.

Dann fehlt es dir an Vorstellungskraft!

Wir haben ähnliches erlebt....

So unglaublich es klingt, es ist so, wie ich geschrieben habe. Sehen sie mal im Web -Netz unter Betreungsmafia oder Betreuungsmissbrauch nach. http://www.juraforum.de/forum/betreuungsrecht/betreuungsmafia-bringt-zahlreiche-betreute-um-ihr-hab-und-gut-333984 Gerichte stellen sich in Streitfällen immer auf die Seite der Betreuer und gegen die Angehörigen, helfen also den häufig kriminellen, fremden Eindringlingen und stellen sich gegen die Kinder der Betreuten.

Ich habe die Beweise erst nach dem Tod meiner Mutter am 25.2.13 erhalten können, da waren Haus verkauft und alles Geld und Wertsachen verschwunden. Insider wissen dass das Gerichte und Betreuer den Angehörigen keine Auskünfte geben brauchen, zu mal die Rechtspfleger alle Unregelmäßigkeiten gedeckelt haben.

Die Staatsanwaltschaft muss das Gericht in Einbeck, die Betreuer und vor Allem ihren "Berufsstand" schützen. Ich konnte alle Lügen und Betrügereien beweisen und das Landgericht und die Staatsanwaltschaft musste es auch gesehen und bemerkt haben, wie gelogen, betrogen und wie mit dem Vermögen meiner Mutter umgegangen wurde. Dem Gericht in Einbeck ist es völlig egal wie mit den hilflosen Menschen und was mit dem Geld und Vermögen geschieht, Hauptsache sie werden betreut.

Noch mal, meine Mutter war u.a. Demenzkrank und blind, trotzdem legten Betreuer dem Gericht Entscheidungen mit ihren Unterschriften vor. Der Lebensgefährte war und ist starker Alkoholiker und 16 Jahre jünger und „arbeitete“ den Betreuern zu, denn ohne sein Zutun hätten die Betreuer mein ererbtes Haus nicht ausräumen, verkaufen und die Konten plündern können. Der Lebensgefährte ist der einzigste Heiminsasse der ein großes Auto fährt und ein gut gefülltes Konto hat. Er wird auch von dem gleichen Betreuer, wie meine Mutter, betreut.

Ich wohne in Hamburg und wollte in das Haus ziehen und meine Mutter pflegen, denn das war ihr Wusch, vor ihrer Erkrankung. Die Richterin in Einbeck und die Betreuer wussten das zu vereiteln.

Soweit meine Erklärung, ich wünsche Euch, dass dies Euch nicht passiert, schützen könntet Ihr Euch nicht, wenn viel Geld im „Spiel“ ist. Meine Mutter hatte ein klar definiertes Testament von einem Notar erstellen lassen.

Was ich aber von Euch wissen wollte, wo und wie muss ich gegen die Verfahrenseinstellung der Generalstaatsanwaltschaft in Niedersachsen vorgehen, und nicht irgendeinen langwierigen Prozess mit Anwälten die dann mit dem Honorar das Erbe dann einstreichen. Dies ist den Betreuern und Gerichten bewusst und somit können sie unangefochten weitermachen. Es geht mir „gegen den Strich“, das diese Verbrecher weiterhin Menschen um ihr Erbe bringen können und straffrei bleiben.

Ich bitte nur um fachgerechte Zuschriften, Ihr dürft davon ausgehen das ich alle Möglichkeiten bis zur Staatsanwaltschaft ausgeschöpft habe und bekomme von der Generalstaatsanwaltschaft mitgeteilt, es wurde alles geprüft und das Verfahren ist eingestellt.

Vielen Dank und Gruß dwb41

Klingt unglaubwürdig? Etwa genauso unglaubwürdig dass es überhaupt so etwas wie ''Leibeigene'' = gesetzlich Betreute/Bevormundete heutzutage in einem angeblich freiheitlich-demokratischen Rechtsstaat gibt? Ich war schockiert als ich gelesen habe, was ein Betreuer alles bestimmen darf... Und unglaubwürdig würde ich nicht sagen, es haben noch ganz andere Sachen statt gefunden, die noch unglaubwürdiger aber erwiesenermaßen richtig sind:

http://www.br.de/br-fernsehen/programmkalender/sendung-1275088.html

Ich glaube das. Woher sollte ich es denn auch anzweifeln? Ich war ja nicht dabei...


Wem die Vorstellungskraft fehlt  für die Machenschaften im gesetzichen Betreuungssektor, der kann sich informieren über die ungeschminkte Situation in der
gesetzlichen Betreuungszene; er sollte dazu mal goggelm unter den Begriffen "Betreuungsmissbrauch" und "Psychiatrieopfer".
Unter den gleichen Stichworten findest man auch geeignete Filme, in denen Betroffene zu Wort kommen.

Erst wer diese Filme gesehen hat, wird verstehen, was gesetzliche Betreuing durch einen Berufsbetreuer bedeutet.


@stinkerlein Zitat: "Das ALLE zugreifen, und hier das Haus leergeräumt wird, verkauft wird, das Gericht & Co alle mitspielen - das kann ich mir beim besten Willen nicht vorstellen."
Ich bin erschüttert über soviel Einfalt. Offensichtlich ist es Dir entgangen, dass es bei dieser Frage keinesfalls um Deine Befindlichkeit geht, sondern um einen Rat im Falle eines Kriminalfalles.
Dass Du von allem dem nichts weißt und wissen willst, beantwortet die Frage nicht und ist kontraproduktiv und nicht hilfreich.

@Novosibirsk

Es ist die EIgenart von mafiösen Strukturen, dass die darin agierenden Täter mit verteilten Rollen ihrem Handwerk nachgehen und leztlich niemand zur Verantwortung gezogen werden kann und soll, da alle sich gegenseitig decken. vgl hierzu die leidvollen Erfahrungen des Richters Frank Fahsel auf www.wikimannia.org.
oder den Artikel im Handelfsblatt vom 19.4.2019 mit dem Titel: " Wenn Richtern alles egal ist und sie verantwortungslos handeln"

das Gericht muss ja irgendwer beauftragt haben,tätig zu werden.

Da kommst du ohne Rechtsanwalt nicht weiter denke ich.

Ich würde mir mal über den Rechtsanwalt die Krankenakte des Altenheimes zeigen lassen wo alle Papiere drin waren. Ich habe schon mal Berichte in den Medien gesehen, wo Altenheime und auch Betreuer die dort arbeiten, sich Versicherungen erschlichen haben,als auch Bargeld.

Vielleicht liegt der Knackpunkt sogar im Altenheim oder bei einem dort angestellten Betreuer?

Ich würde sogar nicht ausschließen das ein sogenannter Berufsbetreuer des Amtsgerichtes, die Gelder auf Umwegen auf sein Konto erschleicht.

Aber das muss alles überprüft werden.

Zitat: "Da kommst du ohne Rechtsanwalt nicht weiter denke ich."

Das Problem ist nur, dass dies nicht irgendein Rechtsanwalt sein sollte.
Denn dann käme die Fragestellerin vom Regen in die Traufe.
Rechtsanwälte sind Teil des Systems und Gerichte erwarten von ihnen, dass sie Unregelmäßigkeiten innerhalb der Gerichte vertuschen.
Rechtsanwälte, die sich nicht an diese "Abmachung" halten und auf entsprechende Rechtsbeugungen hinweisen, riskieren ihre Zulassung und landen schnell wegen angeblicher Richterbeleidigung im Gefangnis, wie dies z.B. dem Anwalt Claus Platinko aus Bonn passiert ist.
Deshalb kommt als Anwalt nur ein teurer renomierter Jurist in Frage, bei dem es die Justiz nicht wagt, ihn einfach wegzusperren. Derartige Anwälte sind jedoch derart ausgebucht, dass sie für den Normalverbraucher nicht zur Verfügung stehen.

Vielleicht solltest du mal bei der Verbraucherzentrale nachfragen.Das kostet wenigstens nichts, und man könnte dir weitere Ansprechpartner nennen.

Das kostet wenigstens

Natürlich kostet das was. Nur einfachste Auskünfte sind kostenlos, alles was explizit auf einen Fall bezogen ist, kostet Geld. Das fängt in NRW bei 12 Euro an und endet bei 70.

@stinkertum

OK das wußte ich nicht, aber ohne Geld wirds dann halt nicht gehen.

Die kostet 22 € und bringt gar nichts. Dank Gruß dwb41

Als Alleinerbin hast du alle Möglichkeiten dich durch den Wust an Papieren zu fressen. Es kostet jede Menge Zeit und Energie. Die Bankauszüge können von der Bank nach erstellt werden (gegen Gebühr) ebenso wie die Auszahlungsbelege....

Aus sämtlichen Belegen kannst du dann die Unterschrift des Auftraggebers lesen. Du hast das Recht auf die Akte vom Hausarzt (Kopie, gegen Gebühr) und auch die Pflegekasse und Krankenkasse kann dir die Gutachten und Berichte zuschicken.

Dann weißt du über den Gesundheitszustand bescheid, und weiß warum eine Betreuung beauftragt wurde.

Da ich davon ausgehe, das alles was DU geschildert hast nicht innerhalb eine Monats passiert ist, frage ich mich allerdings, WO WARST DU WÄHREND DER GANZEN ZEIT???

Betreuer können auch Familienangehörige werden. Die müssen sich nur kümmern!

So unglaublich es klingt, es ist so, wie ich geschrieben habe. Sehen sie mal im Web -Netz unter Betreungsmafia oder Betreuungsmissbrauch nach. http://www.juraforum.de/forum/betreuungsrecht/betreuungsmafia-bringt-zahlreiche-betreute-um-ihr-hab-und-gut-333984 Gerichte stellen sich in Streitfällen immer auf die Seite der Betreuer und gegen die Angehörigen, helfen also den häufig kriminellen, fremden Eindringlingen und stellen sich gegen die Kinder der Betreuten.

Ich habe die Beweise erst nach dem Tod meiner Mutter am 25.2.13 erhalten können, da waren Haus verkauft und alles Geld und Wertsachen verschwunden. Insider wissen dass das Gerichte und Betreuer den Angehörigen keine Auskünfte geben brauchen, zu mal die Rechtspfleger alle Unregelmäßigkeiten gedeckelt haben.

Die Staatsanwaltschaft muss das Gericht in Einbeck, die Betreuer und vor Allem ihren "Berufsstand" schützen. Ich konnte alle Lügen und Betrügereien beweisen und das Landgericht und die Staatsanwaltschaft musste es auch gesehen und bemerkt haben, wie gelogen, betrogen und wie mit dem Vermögen meiner Mutter umgegangen wurde. Dem Gericht in Einbeck ist es völlig egal wie mit den hilflosen Menschen und was mit dem Geld und Vermögen geschieht, Hauptsache sie werden betreut.

Noch mal, meine Mutter war u.a. Demenzkrank und blind, trotzdem legten Betreuer dem Gericht Entscheidungen mit ihren Unterschriften vor. Der Lebensgefährte war und ist starker Alkoholiker und 16 Jahre jünger und „arbeitete“ den Betreuern zu, denn ohne sein Zutun hätten die Betreuer mein ererbtes Haus nicht ausräumen, verkaufen und die Konten plündern können. Der Lebensgefährte ist der einzigste Heiminsasse der ein großes Auto fährt und ein gut gefülltes Konto hat. Er wird auch von dem gleichen Betreuer, wie meine Mutter, betreut.

Ich wohne in Hamburg und wollte in das Haus ziehen und meine Mutter pflegen, denn das war ihr Wusch, vor ihrer Erkrankung. Die Richterin in Einbeck und die Betreuer wussten das zu vereiteln.

Soweit meine Erklärung, ich wünsche Euch, dass dies Euch nicht passiert, schützen könntet Ihr Euch nicht, wenn viel Geld im „Spiel“ ist. Meine Mutter hatte ein klar definiertes Testament von einem Notar erstellen lassen.

Was ich aber von Euch wissen wollte, wo und wie muss ich gegen die Verfahrenseinstellung der Generalstaatsanwaltschaft in Niedersachsen vorgehen, und nicht irgendeinen langwierigen Prozess mit Anwälten die dann mit dem Honorar das Erbe dann einstreichen. Dies ist den Betreuern und Gerichten bewusst und somit können sie unangefochten weitermachen. Es geht mir „gegen den Strich“, das diese Verbrecher weiterhin Menschen um ihr Erbe bringen können und straffrei bleiben.

Ich bitte nur um fachgerechte Zuschriften, Ihr dürft davon ausgehen das ich alle Möglichkeiten bis zur Staatsanwaltschaft ausgeschöpft habe und bekomme von der Generalstaatsanwaltschaft mitgeteilt, es wurde alles geprüft und das Verfahren ist eingestellt.

Vielen Dank und Gruß dwb41

@dwb41

Ich glaube, DU hast meine Antwort nicht richtig verstanden.

Wenn die angehörigen greifbar sind, werden kaum Betreuer eingesetzt, dann kann die Betreuung auch von den Angehörigen übernommen werden. Du hast dich sicher gesehen, wie schlecht es deiner Mutter in den vergangenen Jahren gegangen ist....oder?

Wenn du dich nicht gekümmert hast, dann rege dich nicht auf, dass es andere gemacht haben.

Du brauchst hier nicht persönlich zu werden....das hilft weder einem von uns, noch dir in der Situation....

Deine Annahme, dass hier niemand SO ETWAS erlebt hat, ist kindlich und du bist dermaßen von Wut zerfressen, dass du meinst jeder will dir ans Leder....von mir aus....nur DAS hilft dir auch nicht weiter.

Im Übrigen gibt es keine "Generalstaatsanwaltschaft Niedersachsen"....in Niedersachsen gibt es einige...Celle Oldenburg, Braunschweig...alles Niedersachsen.

"DU" hast ein Verfahren eröffnet? Ich hoffe in Form einer Anzeige bei der Ermittllungsbehörde....es wird nichts dabei heraus kommen, wenn du es nicht über einen Fachanwalt laufen lässt. Auf kuriose Spekulationen und laienhafte Anschuldigungen in Form von "Betreuungsmafia" reagieren die höchstens amüsiert...leider! Selbst mit Anwalt ist es fraglich, ob es etwas bringt....

Als nächst höhere Instanz ist jetzt der Justizminister Nds. dran; namentlich: Antje Niewisch-Lennartz....(http://de.wikipedia.org/wiki/Staatsanwalt)

Aber versuche mal sachlich und unemotional zu bleiben....DAS bringt dich so gar nicht weiter und lässt deine Story eher zu einer Geschichte für die nächste Weihnachtsfeier werden....keine Anschuldigungen und keine Verschwörungstheorien....

Viel Glück!

P. S. der gepostete Link vom Juraforum funktioniert nicht...und das ist auch gut so...denn auch dort stehen ausschließlich Laiengeschichten. Deren Wahrheitsgehalt fraglich ist.

@dwb41
Der Lebensgefährte war und ist starker Alkoholiker und 16 Jahre jünger und „arbeitete“ den Betreuern zu, denn ohne sein Zutun hätten die Betreuer mein ererbtes Haus nicht ausräumen, verkaufen und die Konten plündern können. Der Lebensgefährte ist der einzigste Heiminsasse der ein großes Auto fährt und ein gut gefülltes Konto hat. Er wird auch von dem gleichen Betreuer, wie meine Mutter, betreut.

Und dazu noch....Allein der Teil der Geschichte ist so unglaubwürdig und von Neid und Hass zerfressen...

Dein ererbtes Haus....erben kann man erst, wenn jemand verstirbt...und da war das Haus schon nicht mehr da. Es ist der Heimunterbringung (bei Demenz tippe ich auf Pflegestufe 2-3)

Nehmen wir mal den Bundesdurchschnitt...Heimkosten 3300€, Eigenanteil 1750€,

Bei 36 Monate Heimunterbringung sind das schlapp 63.000€

Dazu dann noch die Kosten für die Betreuung, weil die Angehörigen nicht wollten oder konnten....Gerichtskosten/ehrenamtl. Betreuer für 36 Mon. 400€ + Berufsbetreuer Std. Satz 33.50€

Und das nur für die 36 Monate, die Mama im Heim war....es gab aber ja auch noch ein vorher.

Das der betreute und in einem Heim lebende "Ex-Lebensgefährte und Alkoholiker" nun ein großen Auto fährt.....wage ich irgendwie zu bezweifeln....aber seis drum. Es macht die Geschichte nicht glaubwürdiger.

Alles in Allem, habe ich hier eher das Gefühl, dass es da Angehörige gibt, die sich jetzt darüber beschweren, dass sich andere Leute um Mama gekümmert haben und dafür entlohnt wurden. Ohne einen Fachanwalt wird nichts gehen!

@dwb41

Vorsorgevollmachten sind sinnvoll, sind aber oft nicht wirksam und gültig.

Für einen Betreuungsrichter gibt es nichts leichteres als eine Vorsorgevollmacht per Federstrich für ungültig zu erklären und den vom ihm begünstigten Berufsbetreuer zum Zuge kommen zu lassen.

Dazu muss er nur behaupten, dass das Gericht – worunter nur er selbst zu verstehen  ist – nach reiflicher Überlegung zu der Überzeugung gelangt sei, dass der Vorsorgebevollmächtigte ungeeignet sei, seine Aufgaben vernachlässigte, nicht im Sinne des Betreuten handelte oder die Gefahr bestünde, dass dieser zum Nachteil des Betreuten seine eigenen Interessen verfolgen könnte, usw…..

Irgendein Vorwand findet sich immer, um die  gesetzlich vorgesehene Möglichkeit  der Vorsorgevollmacht auszuhebeln.

Der vorgeschobene Grund kann noch so dämlich und an den Haaren herbeigezogen sein, der Richter hat immer recht und die alleine Deutungshoheit darüber, ob heute mal die weiße Farbe als schwarz zu bezeichnen ist oder blau. Er kann seiner Willkür freien Lauf lassen.

Man nennt dieses Privileg richterliche Unabhängigkeit. Viele Juristen behaupten obendrein noch, dass dies das Kennzeichen des Rechtsstaates sei. --- armes Deutschland – !

@XXungerechtXX Wieder jemand , der von nichts keine Ahnung hat und sein Wissen aus den Werbebroschüren des Justizministeriums bezieht und uns die dort verkündete heile Welt im Sektor der beruflichen Betreuung erläutern will.
Peinlicher geht es nicht mehr.