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Betreuungskosten Krippe bei ALG1-Anspruch

Frage von BabyLoveBaby BabyLoveBaby

Mein Sohn wird im April 3 u wechselt dann in den kindergarten, bis dahin hat er einen ganztagsplatz in der Krippe, der wurde bis jetzt vom Jugendamt übernommen, da i arbeit hatte. Nun bin i seit 15.Jan.10 arbeitssuchend gemeldet u bekomme ALG1. Da ja neues Jahr begonnen hat muss auch wieder ein neuer Antrag ausgefüllt werden beim Jugendamt, a i bin ja nun nich mehr erwerbstätig, also heißt das Krippe selbst zahlen bis der rechtsanspruch für die 4stunden Kindergarten greifen sobald er 3Jahre ist oder muss i ihn rausnehmen aus der Krippe, dann widerrum bin i ja wieder nich vermittelbar für die Arge da die Betreuung nich sicherestellt ist... Teufelskreis???

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Antworten (1)

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    Antwort von kittykat77 kittykat77

    Mach dir keine Gedanken, hatte schonmal dasselbe Problem, der Platz wird weiterhin getragen...

    Kommentar von BabyLoveBaby BabyLoveBaby

    echt? das wär ja super, weil sonst könnt i mir das gar nich leisten die 250€ selbst zu zahlen, aber was hast angekreuzt aufm antrag???? weil gibt nur.. schule/ berufsausbildung/studium/Umschulung/Trainingsmaßnahme/Erwerbstätig/Sonstige Gründe.... kann mein kreuz ja nur bei sonstiges machen aber muss das auch erläutern ?!

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