Hallo, meine Frage ist, ob die Betreuungskosten der Tagesmutter, die wir als Großeltern bezahlen, steuerlich von uns abgesetzt werden können? Unsere Tochter ist noch in der Ausbildung zur Hotelfachfrau, alleinerziehend und unsere Enkelin ist 8 Monate alt. Da unsere Tochter ihre Ausbildung zügig beenden will, wird ihre Kleine von einer Tagesmutter vor Ort betreut (ca. 80km von uns entfernt). € 780,00 werden von Landratsamt übernehmen, den Rest legen wir drauf, das unsere Tochter die finanziellen Möglichkeiten nicht hat. Diese Differenz würden wir gerne steuerlich absetzen. Ist dies möglich?
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Betreuungskosten bezahlt von den Großeltern
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Rudolffranz
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nordseemaedelnordseemaedel
ein Anruf beim Finanzamt sollte die Sache klären. Man kann als Sonderausgabe auch die Versorgung Dritter als Belastung bei der Steuer geltend machen.
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