Ich lebe von ALG2 und habe einen Bildungsgutschein für eine Weiterbildung erhalten. Eigentlich sollte ich 130 Betreuungskostenpauschale für mein Kind (4 Jahre) erhalten. Nun ist es aber so: Es geht in den Kindergarten und der kostet (abgesehen vom Essensgeld) nichts. Allerdings brauche ich zusätzlich ab und zu einen Babysitter und komme damit auf 80 bis 120 Euro pro Monat. Kann mich das Jobcenter zwingen, den Babysitter bei der Minijobzentrale anzumelden, bevor es mir die 130 Euro bewilligen muss? Das behauptet es nämlich.
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Betreuungskosten bei Bildungsgutschein nachweisen
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hanaemilia
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